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scheinwerfer inlays lackieren Polo 6n2

lenii.bree
  • Themenstarter

hallo jungs,

kann man das inlay das chrom ist entfernen und schwarz lackieren?

wenn ja wie?

kann man die scheinwerfer einfach so öffnen?
und das inlay entnehmen?

bei meinem freund seinen BMW geht das ganz leicht
ist das beim POLO genau so ?

oder aufwändiger?

stoßstange muss aufjedenfall ab das weiß is

vielen dank



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In den backofen bei ca 70 grad ca 15min
anschleifen und dann lackieren

problem ist nicht erlaubt
die zulassung der scheinwerfer erlicht
die betrieberlaubnis des fahtzeugs erlicht
du hast keinen versicherungsschutz mehr
es gibt punkte
und ne anzeige wegen gefährdung des straßenverkers

aber wenn es dir das wert ist bitte



gibt auch schwarze scheinwerfer mit zulassung

ich sehe gerade das du hinten auch keine reflecktoren drann hast das ist auch nicht erlaubt

und da du noch in der probezeit bist würde ich solche sachen einfach lassen

auch wenn viele sagen werden merkt keiner sagt keiner was
wenn sie dich anhalten mit lackierten lampen und ohne reflecktoren dann gibt es ärger


gelöschtes Mitglied

    http://www.polotreff.de/forum/t/18...3437?start=36

    Schau mal hier..



    lenii.bree
    • Themenstarter

    also vom lackieren im scheinwerfer hab ich noch nie etwas gehört das dadurch die erlaubnis erlischt

    weil man das ja nicht kennt obs original so ist oder nicht?!?

    naja die reflektoren hab ich nachn tüv abgemacht
    polizei hat mich schon 3 mal aufgehalten niemand hat was gesagt..




    Zitat:

    also vom lackieren im scheinwerfer hab ich noch nie etwas gehört das dadurch die erlaubnis erlischt


    klingt komisch, ist aber so.


    Weist du was das komische is?

    Alle brüllen immer verboten, anzeige, Gefährdung und und und.

    100 Prozent Wasserdicht belegen kann es niemand, weil es dazu keine

    100 prozentige Verbote gibt. Hab noch kein Gerichtsurteil gehört oder gelesen,

    wo das als UnfallUrsache gewertet wurde oder sonstiges.

    Selbst wenn man die rückleuchten kürzt und damit zum Tüv fährt, wird

    das abgenommen. Voraussetzung es is korrekt gemacht.

    Und wenn selbst studierte Ingenieure bei ner Tüv Untersuchung kein klares

    verbot ansprechen, obwohl man sie sogar auf selbst geschwärzte Scheinwerfer

    anspricht, dann Weiß ich nicht, wem man was glauben kann oder soll.

    Dann könnte ich übertrieben gesagt auch zur Polizei fahren und Tüv machen.

    Kommt auf das selbe raus.

    Sei dir im klaren, das es Ärger geben könnte, welcher in meinen Augen sinnlos is.

    Ich fahr selber schwarze und es is noch nie was passiert. Selbst bei meinem a3 hatte

    ich welche und ich bin mehr als einmal angehalten worden und war beim Tüv


    Doppel post sorry


    lenii.bree
    • Themenstarter

    ich will sie ja nicht folieren

    ich will ja nur das chrom innen auf schwarz lackieren
    das kennt doch kein tüv prüfer ob das original so ist oder ob das nachträglich gemacht worden ist?!?

    mein freund hat einen BMW e46 und hat da standlichtringe eingebaut
    man sieht den inverter sowie kabel nicht..
    alles sehr gut versteckt
    und kam damit problemlos durch den tüv und polizei meckert auch nicht da die nicht wissen obs original so ist oder nachgerüstet..

    ich wette JEDER hier im forum hat irgendwas illegales am fahrzeug
    egal ob keine reflektoren, ersatzrohr anstatt dem MSD, oder lackierte inlays im scheinwerfer..
    oder irgendetwas nicht eingetragen finde das tam tam schon ziemlich krass..


    gelöschtes Mitglied

      Ich wüsste auch nicht was gegen eine Lackierung sprechen sollte, solang die eigentliche Lichtanlage unangetastet bleibt..

      Zitat:

      ich wette JEDER hier im forum hat irgendwas illegales am fahrzeug


      Wette verloren..



      Mach was du meinst
      und es gibt da einen gesetztext

      udn außerdem dürfen lichtechniche einrichtung nach der abnahme nicht veränder werden da sonnst die abnahme hinfällig ist

      du flext ja auch nicht deine fahrwerksfedern ab um dein auto tiefer zu.legen
      weil teoretisch sind die federn ja zugelassen


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        udn außerdem dürfen lichtechniche einrichtung nach der abnahme nicht veränder werden da sonnst die abnahme hinfällig ist


        Ich hab selber mit einem Prüfer der Dekra über ein ähnliches Vorhaben gesprochen..
        Ich wollte an meinem A4 den Rand meiner Rückleuchten schwärzen, da dieser hellgrau war..Und das sah bei schwarzen Rückleuchten einfach nur dämlich aus..
        Der Prüfer meinte, dass er nicht wüsste, was dagegen sprechen sollte..Natürlich darf dabei die Funktion nicht eingeschränkt werden und das wird sie ja auch nicht, wenn sie nur das Inlay lackiert..


        Und bei mir ist alles eingetragen
        ich weiß das das nicht einfach ist
        ich habe schon viel zeit und geld beim tüv gelassen weil ich alles legal haben will
        und die unterstellung das jeder was hat was nicht.legal.ist ist eine frecheit gegenüber denjenigen die viel geld arbeit und zeit in ihre autos stecken damit alles legal ist
        dieses sieht keiner macht dich nichts gerede führt dazu das der ruf der schrauber so schlecht ist
        und das es immer schwiriger wird was eingetragen zu bekommen


        lenii.bree
        • Themenstarter

        aber das fahrwerk ist ein sicherheitsbauteil
        das ist ja logisch das man daran nicht rum schnibbelt..

        und ich taste ja die streuscheibe nicht an


        @Fonsi: dann hald jeder 2te


        Lampen nicht? !
        Ich bin vor ein paar jahren einem hinten drauf gefahren weil ich kein bremslicht gesehen habe
        ende vom lied war er hatte seinen rückleuchten schwarz getöhnt und mann sah das licht der bremse nur noch nachts
        er hat ein fahrverbot bekommen punkte und er musste den.schaden an meinem.auto bezahlen


        gelöschtes Mitglied

          Man muss nun aber auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen..

          Wenn die Inlays lackiert werden, geht davon ja keinerlei Gefahr aus..Das mit abgeflexten Federn zu vergleichen, ist schon fragwürdig..

          Ich selber bin absoluter Gegner illegalen Tunings, aber an der Sache hier kann ich nun wirklich nichts negatives finden..

          Um sich dabei komplett abzusichern, könnte man das auch einfach mal mit einem TÜVer besprechen..Denn auch mir ist kein Gesetzestext bekannt, der verbietet diverse Anbauteile zu lackieren..
          Auch sieht man des Öfteren zugelassene Autos, die das Innere der Scheinwerfer komplett lackiert haben, zum Teil sogar mit Pinstripes..
          Also, wie gesagt, einfach mal mit einem TÜVer drüber sprechen und dann eine stichhaltige Antwort bekommen und glücklich sein..


          lenii.bree
          • Themenstarter

          ich glaube manche haben mich hier immer noch nicht verstanden ich hab ein bild hochgeladen da wo ich markiert hab was ich lackieren möchte

          und das ist ja nur ne blende im scheinwerfer die ich lackieren möchte da chrom einfach nur bescheiden aussieht wie ich finde

          ich will ja nicht das glas tönen oder so..
          vllt verwechseln das manche ?!?


          @corsaterror

          wo ist denn der GesetzesText? Dann zitier ihn mal mit ner Quelle.

          Und komm nicht mit ner Änderung der lichtanlage.denn das ist es nicht.

          Und zwischen einer lasur und der lackierung vom rahmen, liegen Welten.


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            http://www.polotreff.de/forum/t/18...3437?start=36

            Schau mal hier..





            Du haste das vor was ich schon gemacht habe .

            Es gibt ja auch die In.pro wo diese blende schwarz ist .

            Das lacken ist nicht so schlimmt nur das Öffen des Scheinwerfers ist dann das Problem .

            Es steht nur mal in Gesetzt buch das jeder bauartveränderung abgenommen werden muss .


            Verstähst du das nicht, das öffnen der scheinwerfer bzw. das verändern der lichttechnischenanlge ist VERBOTEN .
            Was ist denn deine absicht hier, schreibst ob wir nicht richtig lesen können, wartest du jetzt bis jmd. kommt und sagt es geht?
            Ich hatte auch vor meine innen drinne zu lacken, habe hier im forum nachgefragt : wie ich das mache und ob es erlaubt ist und nein ist es nicht, habe auch bei mir in der arbeit gefragt (kfz werkstatt), beim tüv und bei der polizei auch und alle sagen:,, NEIN !"

            Es ist deine sache ob du das machst, ist nicht mein führerschein und auch nicht mein geld!


            Ich warte immer noch auf einen der mir Ne Quelle nennt.

            Und nochmal. Die lichttechnische Anlage wird nicht verändert.

            Die streuscheibe is genauso klar wie vorher und die reflektorflächen, die

            wichtig sind, entsprechen ebenfalls noch denen, wie sie vor dem lackieren sind.

            Also wo liegt euer Problem? Das wird seid den 90er Jahren fabriziert, wo manche

            hier noch nicht mal nen Führerschein hatten.

            Das man sich immer an so Dingen aufgeilen muss.

            Es is schlimmer sich das xenon zu verbauen, weil das ja so cool is. Also irgendwo

            is auch mal gut.

            Mach es einfach und gut. Man muss ja langsam schon echt Angst haben, als krimineller

            abgestempelt zu werden. Aber Kinderschänder stehen unter PolizeiSchutz, wenn

            se ihre strafe abgesessen haben. Armes Deutschland.Politiker bekommen noch 200.000

            Euro Rente, wenn se sich daneben benehmen.

            Sorry für den Vergleich, aber es sind Tatsachen. wir sollten die Kirche mal im Dorf lassen.


            Das öffnen und lackieren ist eine bauartveränderung weil das teil.so geprüft wurde wie es original ist

            Die prüfung beinhaltet den gesamten.scheinwerfer und auch die sachen die innen verbaut sind und diese zu verändern ist verboten

            aber es ist ja eh egal was erlaubt ist und was nicht weil solange es gut aussieht ist es den leuten.ja egal
            ob es unsin ist weil.diese blende unten.keine funktion.hat ist egal


            Das ist wieder ein Endlos-Thema

            Einer sagt verboten,der andere ist nicht verboten aber keiner kann eine Quelle nennen.
            ich sehe da auch kein problem wenn alles hinterher wieder schön dicht ist.
            Denn die lackierte Fläche übernimmt KEINE Funktion im Scheinwerfer ,also warum zum Teufel ändert man damit was an der Bauart ?
            Also ändert man ja auch die bauart wenn man sein Auto lackiert
            Mach es einfach aber heul nicht rum wenn du angehalten wirst und hinterher zahlen musst was ich nicht glaube .
            Alles nur Halbwissen,keiner kann Sachlich und 100% korrekt schreiben ab wann Bauartveränderung an einem Scheinwerfer stattfindet.

            Also mach es einfach

            mfg


            Meine Rede.

            Solange es nicht explizit verboten is, heißt es, wo kein Kläger, da

            kein Richter.und ich fahre seit 7 Jahren solche Scheinwerfer.

            Mit etlichen Kontrollen und Tüv besuchen.


            Ich war bei 3 tüv stationen und 2 mal dekra und habe gefragt ob ich meine aes innen schwarz glänzend machen kann
            alle haben nein gesagt weil der scheinwerfer so geprüft wurde
            ich könnte ein lichtechniches gutachten machen lassen anchem ich das schwarzmatte glänzend lackiert habe und dann tragen sie es ein


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