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Ärger mit einem TÜV-Prüfer

Ja, versteh ich schon. muss man ja nicht bezahlen, wenn man es nicht wollte



Johnny G.
  • Themenstarter
Johnny G.'s Polo 6N

naja so langsam reichts mir echt...jeder prüfer zieht sich da irgendwelche auflagen aus der nase die es garnicht gibt. so kann man es nicht jedem recht machen. ich hab damals gelernt das die lauffläche bedeckt sein muss und er nicht schleifen darf. das war gegeben...mein eigentlicher tüver ist in eltern urlaub und kommt erst in 7 wochen wieder. dann werd ich auf die frist von 3 monaten die der typ da heute eingetragen hat bestehen und nicht noch mal 80 euro latzen.


Das mit den drei monaten ist eh lustig. da kann man sich ja irgendwelche mega schluppen draufziehen, zu ihm fahren, ne dreimontige frist bekommen und dann damit rumfahren. war das nicht sonst immer nur einen monat?



Wer sagt denn, dass du für die Zeit einen Freifahrtschein hast? Die Rad-Reifen-Kombination ist so nicht eintragbar. Die Auflagen besagen, dass eine Freigängigkeit geschaffen werden muss. Das Bedeutet für diese Arbeiten dürfen die Räder auf das Fahrzeug, für den normalen Gebrauch hast Du Räder zu fahren, die entweder der Serie entsprechen oder bereits eingetragen sind.

Über Sinn und Verstand dieser Freigängigkeit, die bei Dir ja anscheinend gegeben ist, zu streiten macht wenig Sinn. Da haben die Prüfer nunmal ein gewisses Maß an Ermessenspielraum. Der eine sagt dann halt ist Okay, der andere will noch einen cm mehr Luft sehen.


Zitat:

.Der eine sagt dann halt ist Okay, der andere will noch einen cm mehr Luft sehen.



Jo ,somit stellt er die Kompetenzen seiner Kollegen in Frage. Denn wenn es vernünftig werden soll kann nicht Prüfer A Ja sagen , und Prüfer B sagt nein . Halbrichtig gibt es bei sowas nicht das ist teilweise nur ein Machtspiel und mehr nicht. Oder kann Prüfer A " besser " verantworten das er sich mit irgendwas " umbringt " ?

Ich hatte 8 Jahre lang Tacho mit 12 Uhr Stellung verbaut ( und immer noch) , das neuerdings verboten ist ! "Umbauten an Wegstreckenzähler oder Geschwindigkeitsanzeigen sind ein erheblicher Eingriff in die Fahrzeugtechnik und brauchen eine Sonderabnahme"

. Plakette nicht gestattet . Prüfer A hat das als Mangel angekreidet.

. Prüfer B sagt " Sieht gut aus " und das wars .


Das ist doch wieder was vollkommen anderes! Ich verstehe einfach das (sry) rumgeheule nicht. Wenn euch jemand sagt das darf nicht, dann soll er euch die Rechtsgrundlage dazu zeigen. Das muss dann ja in einem seiner Bücher stehen, irgendwo wird er das ja aufgeschnappt haben. Kann er das nicht, wird nicht bezahlt und es geht zu nem anderen Prüfer. DANN mache ich künftig um den Prüfer einen Bogen und melde den direkt beim TÜV Nord und schildere den Fall, SACHLICH und bringe nicht solche Ausdrücke wie Machtspiele oder dergleichen. Das zeugt nicht gerade von geistiger Reife!

Hier werden jetzt aber gerade Gesetzesgrundlagen, welche sich immer weiter und weiter fortentwickeln mit dem persönlichen Ermessensspielraum verglichen. Das ist Äpfel mit Birnen! Wenn Prüfer A sagt die Tiefe ist in Ordnung, freu Dich. Wenn Prüfer B sagt er will einen Zentimeter mehr sehen, auch wenn es nicht schleift, dann ist das sein Ermessensspielraum. Vielleicht hat er des öfteren schlechte Erfahrungen gemacht. Er sieht solche Karren schließlich Tag für Tag und das Jahr ein Jahr aus. Geb ihm den cm oder fahr halt zu wem anders.

Gesetze, Vorschriften und Grundlagen kann man sich auf Verlangen vorlegen lassen! An Ermessensspielräumen wird man aber weiterhin scheitern.


Naja . Such dir nen anderen prüfer und viel Glück.


Frage mich warum erst an der karre rumgebastelt wird, anstatt das von vornherein mit nem prüfer abzuklären?


1.FZG-Änderungen/Anbauten Rad/Reifenkombis,Fahrwerksein/Umbauten dürfern eigendlich NUR nach vorheriger erfolgreich bestandener HU eingetragen werden.

2.Ja es ist rechtlich abgesichert,das wenn der PI(Prüfing.)A seiner Meinung nach eingetragen wird,und der andere PI in der selben Prüfhalle,und dies mitbekam meint,nöö,das geht so nicht,so steht dieser mit Sicherheit"über"dem 1.

Grund:Es gibt "normale/"einfache" pi´s,und es gibt welche mit einer Sonderausbildung zb. Fahrwerke und Rad/Reifenkombis. Und nicht zu vergessen die OBERPRÜFER(Sysobs);die stehn über ALLEM,dürfen sogar krass übertrieben ausgedrückt,ein Skateboard mit Mofamotor,vernünftiger Beleuchtung(Blinker ectpp.)+Bremsen zu einem für den öff. Strassenverkehr
zulassungspflichtig eine BE als KFZ erteilen !.

Und noch eins,auch wenn alles eingetragen und von einem PI für OK befunden wurde,ein "höher"stehender PI als der,der es eingetragen hat,kann wenn er die Rechtsgrundlage dazu hat dies wieder für NICHT OK erklären,und auf Rückrüstung BESTEHEN. Also nix mit EINMAL eingetragen, ist bis zur Verschrottung legal,der irrt sich gewaltig.

Woher ich das weis? Guckt in meinem Profil,OK?Ich war bis zu meinem Unfall 1995 selbst solch ein Oberprüfer(Sysob) . Ja,die Macht der PI´s ist grösser als die der gesamten Polizei,wenn er will .

Gruß:
René



Zitat:

Ja,die Macht der PI´s ist grösser als die der gesamten Polizei,wenn er wil


Das Problem ist, die meisten Prüfer denken wirtschaftlich und nicht mehr technisch.


Hast ´du dir jetzt bewusst diesen alten Thread ausgegraben , weil du vor 20 Jahren auch mal Prüfer (Pi. a D) warst ?

Also ich lese aus den Texten nur , das teilweise die rechte Hand nicht weiß was die linke macht. Und leider erlebe ich das an meinen Autos bzw in meiner Firma beim Tüv jeden Tag selbst.

Wenn ich zum Tüv gehe , gehe ich mit der Absicht dorthin das an dem Auto alles in Ordnung und legal sein soll. Sonst kann ich mir das gleich schenken wenn Klaus sagt "Ja ist Ok " und 2 Wochen später kommt Horst an " Ne das geht so nicht "



@Lifeblue, ,nein über den Thread bin ich quasi beim lesen in der Rubrik
Sonstiges,Grüße usw."gestolpert" .Aber es war,ob´s noch immer so ist,KA das wirklich ein PI,auch nach Jahren noch das vorher genemigte + somit eingetragene als nicht(mehr) OK einordnen und somit als Mangel, wenn nicht sogar die KFZ-BE erlöschen lassen kann.Dies zuletzt genannte aber nur,wenn das KBA zb.für Alufelgen die seinerzeit der Herstellerfirma (Alufelgen)erteilte Freigabe(KBA-NRwiderruft.Das ist vor 3 Jahren erst mal passiert.Da ich heutzutage noch die "wichtigsten" Änderungen von meinen Ex-Kollegen erfahre,weis ich zb.ohne noch bestehende Rest-HU(Tüv),gibts kein Überführungs kennzeichen mehr.!.Und was dabei noch erschwerend hinzu kommt,die EVB_NR.muss/darf nur noch für das betreffende KFZ sein,und die 5Tages zulassung füllt jetzt das STVA damit Missbrauch verhindert wird nun selbst aus!

Gruß:
René


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