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80/60 tiefer beim Polo 86c mit 7J Sportstahl - fahrbar?

nix, nur ordentlich befestigt... ab und an schrabbelts n bissl am endpott, bei fräskanten muss ich halt diagonal fahren und im parkhaus spiel ich wippe aber das wusste ich vorher und es is mir galant scheißegal^^



Zitat:

nix, nur ordentlich befestigt


Original Anlage?


siehe profil^^

bis Mittelschalldämpfer ja... dahinter TA-TechniX... hauptsache laut, Leistung bringts bei meinem kleinen 45PSler eh net...



Zitat:

siehe profil


Ok! Ich hab Novus dranne ab Kat... und ja bissl tief das verbindungsrohr ne


ich hab mir da von nem profi-schweißer nen adapter auf ori-anschluss anschweißen lassen, den dann normal mit schelle am mittelschalldämpfer befestigt und das wars dann mit zu tief... das rohr hängt ca 1cm von der achse weg, wenn ich den wagen auf der Bühne hab (also ausgefedert hinten) somit vollkommen ok^^


gelöschtes Mitglied

    servus leute hab mir des hier grad alles durch gelesen und wollte mal von euch wissen was ihr dazu sagt..!

    und zwar fahre ich auch 80/60 hinmten ist es nuten vertsellbar und vorne sind es nur die dämpfer und ich fahre smoor felgen in 8jx13 195/45 R13

    ja und vorne ist noch echt viel platz eckelhaft !
    warum ist da noch so viel platz

    vieleicht weil vorne noch alles original ist bis auf holme ?


    holme?oder wie oder wat?

    scheiß fahrwerk?


    weil es vll auch einfach zu groß geratene go kart räder sind?


    @ Themenstarter:
    nimm das 40/20 damit hast du definitiv die wenigsten Probleme und den geringsten Aufwand!

    @philip123:
    Von den Fotos in deinem Profil finde ich das das ganze doch gut ausschaut. Hängt hinten nicht und vorne ist auch nicht mehr Platz als hinten.

    Ich bin mitleriweile der meinung, dass das maximum an der Vorderachse 60 tiefer ist, wenns noch tiefer sein soll mussn Gewindefahrwerk rein. Alles andere ist fürn Ar*** da kannst auch die feder raus schmeißen und auf den Begrenzern fahren, da liegt der eh nur drauf.


    so dann muss ich auch mal meinen Senf dazugeben.
    ich habe selten soviel mist gelesen.

    das es sich hier um einen normalen 2er und nicht 2 F handelt ist er definitiv vor BJ 90.
    Erst ab BJ90 musst du die lichtausttritttskante >50cm haben !

    und zu dem Fahrwerksproblem, ich denke 40/20 da kannst du es auch gleich lassen.

    gruß



    Zur Lichtaustrittskante kann ich nicht viel sagen, aber das was du schreibst hab ich hier auch mal gelesen.

    Zum Fahrwerk
    Warum soll 40/20 nicht sichtbar sein? Wenn man hier immer liest, dass die eh noch sacken, sollte es doch gut sein.
    Und da er auf der Suche nach nem Fahrwerk ist bei dem er nichts an den Radläufen machen muss um seine Felgen zu behalten, ist 40/20 die beste Lösung.


    ich fahre nen weitec 80/60 und bei mir passen meine dezent a 7j vorne und 8j hinten x14 1a drauf ohne kante umlegen schleift nix
    reifen sind 195 45 14.


    Und ET?


    ich glaube vorne 15 und hinten 25 ich bin mir aber nicht sicher


    @76derby

    Erst ab BJ90 musst du die lichtausttritttskante >50cm haben !

    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, ich bin der Meinung das der Stichtag der 1.1.1988 ist und den 2 'er gab's bekanntlich danach auch noch...
    Ich hab es schriftlich vom Amtsgericht Bad Iburg, bzw. dessen Gutachter . War bei meinem Einser Golf und der ist BJ.82 und die konnten mir deshalb nichts...

    Gruß Andi


    gelöschtes Mitglied

      also sagt ihr 60/40 dürfte schon gut reichen wenn es ein koplett fahrwerck ist ?


      @ andi ab bj 88 gilt das mit der lichtaustrittskante, deswegen will ich noch n polo vor bj 88 haben


      unterhaltet euch mal mit nem prüfer.

      das der 86c eine ältere ABE Nummer hat ist das möglich.

      der 86c 2F hat ne ABE nummer von später sprich 90 und deshalb gilt das da.

      mein 2er ist BJ90 und hat es sogar expliziet eingetragen. das die kante nicht der Vorschrift entspricht


      images.jpg
      images.jpg

      Will nicht mit dir streiten und auch nicht alles besser wissen, aber komm du
      bitte mal in eine Kontrolle und nimm dann nacher deinen TÜV Prüfer mit zu dem Gutachter der deine Lichtaustrittskante feststellt.
      Bin gespannt was dabei rauskommt.
      Nicht alles was irgendwie eingetragen wurde entspricht dem was wirklich zählt. Stichtag ist der 1.1.1988 und da zählt die Erstzulassung und nicht die Erteilung der Betriebserlaubnis.
      So, Klugscheissmodus aus und viel Spaß dabei
      Gruß Andi


      ich will mich auch nicht streiten,

      aber erzähle mir mal wie du fährst ? du bist 100 pro auch unter die 50 cm


      @76derby

      Auch wenn es eigentlich nicht zur Antwort des Fragestellers führt und wir dafür bald ein eigenes Thema aufmachen müssen, welches es bestimmt schon gibt....
      Nein, ich bin nicht unter den 50cm.
      Ich habe, dank der Derbyscheinwerfer, eine Scheinwerferunterkante von 48cm und eine Lichtaustrittskante von 51cm. Das ganze mit 2 mm Reifenprofil wenn zum Sommer neue Reifen drauf sind, wird's sogar noch etwas mehr...
      Ich möchte hier auch keinem mit erhobenem Zeigefinger drohen, ist schließlich alles euer eigenes Ding, wie und mit welchen Eintragungen ihr Fahrt.
      Was ich nur nicht mag, ist wenn man Informationen weitergibt die nur der Halbwahrheit entsprechen und andere evtl. darauf vertrauen und damit auf die Nase fallen.
      Ich habe selber nun schon zwei mal vor den Richtern gestanden, wegen Stillegung meines Einsers.
      Ich hoffe für dich nicht, das du diese Erfahrung machen musst, aber spätestens dann wirst du merken was es mit den vielen schönen Eintragungen auf sich haben kann und wie sich dann  der liebe Prüfer, der diese vorgenommen hat, falls er denn erscheint, aus der Affäre ziehen kann...
      Du, nur du allein stehst dann da mit deinem Anwalt, der wie meiner sehr gut sein muss, um da wieder rauszukommen....
      Und nochmal zum Schluss es ist der 1.1.1988. Ab da muss die Lichtaustrittskante min. 50cm betragen und darf nicht höher als 120cm sein. Für Fahrzeuge die davor zugelassen wurden, gelten nur die 120 cm nach oben.
      Das war's für mich jetzt hier, wiederhole mich auch nicht so gerne.
      Sollte ich wirklich so daneben liegen,
      bitte das Gegenteil beweisen mit Paragraph, Absatz, Absatz, bla,bla,bla.
      Lasse mich gerne eines besseren belehren und werde mich, bei falschen Angaben meinerseits, natürlich entschuldigen!

      Achso, fast vergessen,mal eben schnell abgetippt von meinem Gutachten:

      Nach § 50 Abs.2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200mm liegen.
      Mit Angaben hinsichtlich der Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge in Kraft.
      Für alle anderen Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2 "Übergangsvorschriften" die alte Fassung ab 01.12.1984. In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200mm begrenzt. Eine Begrenzung nach unten, wie in § 50 Abs.2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.

      Gruß Andi


      ok dann gebe ich dir in den einem punkt recht.
      Es gilt ab EZ 88

      Aber es gibt auch noch

      Richtlinie Nr. 15 zu §30 StVZO

      Die besagt das du 5 cm Tolleranz hast.

      Und zu meinen Eintragungen, das ist keine gefälligkeitseintragung als SAT oder sowas.
      Das Auto war schon in mehreren Verkehrkontrollen und auch beim regulären TÜV zur HU.
      Keine Beanstandungen.

      Gruß


      liegt immer am tüver,

      mein tüver ist letztes mal mit meinen polo in den bremsen prüfstand gefahren, es knallte einmal fürchterlich, da lag die ölwanne herrlich auffen boden.

      ich nur oha, seine worte : ihr wollt das ja nicht anders.

      er fährt n land rover, und nen t5 multivan mit schicke alus und spurplatten


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