Hallo an alle.
Ich habe bereits gegoogelt aber dort finde ich nicht das passende. Und einen Rechtsanwlt möchte ich noch nicht unbedingt kontaktieren.
Ich beschreib mal...
Ich möchte ein Haus kaufen und habe zwangsweise eine Verschwiegenheitserklärung beim zuständigen Makler unterschrieben (keine Frist oder Gültigkeitsdauer enthalten).
Mittlerweile ist der Hausverkäufer aufgrund versch. Unstimmigkeiten von diesem Makler zurückgetreten und hat somit den Verkaufs-Auftrag / den Makler gekündigt (ist gültig ab 04/2012).
Als weiterhin potenzieller Käufer habe ich nun direkten Kontakt zum Verkäufer und wir nähern uns der Zielgeraden.
Folgende Frage bleibt aber ungeklärt: Gilt meine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Makler weiterhin und wenn ja - wie lange?
Auch wenn dieser eigentlich aus dem Geschäft raus ist und seine Rechte am Verkauf ab 04/2012 verloren hat?
Bin ich nun grundsätzlich immer verpflichtet ihm eine Provision oder gar eine Strafe zu zahlen, wenn ich das Haus direkt vom Verkäufer erwerbe?
Vielleicht hatte ja jemand schon mal so ein Problem oder könnte vielleicht einen Bekannten fragen der Rechtsanwalt ist oder selbst Makler.
Über antworten würde ich sehr freuen.
Ich zähl auf Euch
Zitat:
Bin ich nun grundsätzlich immer verpflichtet ihm eine Provision oder gar eine Strafe zu zahlen, wenn ich das Haus direkt vom Verkäufer erwerbe?