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Fahrzeug ohne Tüv Zulassen!

Red_Star_Tuning
  • Themenstarter

Hy ihrs,
mein neuer wird erst im sommer nächstes jahr angemeldet und leider läuft der tüv im februar ab!

geht das eigentlich immer noch dass ich bei der zulassungsstelle obwohl ich keinen tüv mehr hab eine Zulassung mit Kennzeichen ohne Tüvplakette bekomm und diesen dann direkt nachholen darf wenn die Versicherung bescheid weiss?

Mein Dad hat vor Jahren sowas mein ich mal gemacht!



gelöschtes Mitglied

    Ich musste 2007 erst TÜV machen und konnte dann erst zulassen..Ohne TÜV war das nicht möglich..


    gelöschtes Mitglied

      doch klar
      das geht.

      geh zur zulassungsstelle und dann wird da so a verfahren eingeleitet. dann kannst ohne tüvplakette rumfahren. hast dann aber nur max 5 tage zeit tüv zu machen soweit ich mich erinnere.



      ah jetzt versteh ich
      ja da würd ich mir auch ein 5tages kennzeichenn holen hab ich bei meinem auch damals gemacht obwohl der tüv hatte


      was für ein stress @ Polo Mädl. bevor ich mir des geb hol ich mir kurzzeitkennzeichen


      gelöschtes Mitglied

        ja aber des kostet ja insgesamt a zw 80-100 euro


        gelöschtes Mitglied

          also i nehm a immer kurzzeitkennzeichen. aber für meinen derby werd i a des mit der vorzeitigen zulassung machen weil man spart sich halt doch a bissl was.


          Red_Star_Tuning
          • Themenstarter

          ja wieso stress? zweimal zur zulassungstelle rennen muss nich sein wenns auch anderst geht! wenn ich die schilder bekomm und dann direkt zum tüv darf damit dieser sein plakettle draufklebt!

          das doch angenehmer!


          ja aber doch nur 16 euro

          editiert:
          überedet



          gelöschtes Mitglied

            Du kannst auch mit einem unangemeldeten Auto zum TÜV fahren, matürlich ohne Umwege.. Und dann mit dem Protokoll zulassen und fertig..


            gelöschtes Mitglied

              Ich weiß garnich wo das problem ist?

              Wenn das auto erst im Sommer angemeldet werden soll machste den Tüv wenn er abgelaufen ist und gut?

              Also: Erst tüv, dann das andere...


              Red_Star_Tuning
              • Themenstarter

              ohne schilder zum tüv und dann aufs amt?

              wenns geht mach ich das so! wenn aber der nette herr im blauen jäckchen (der mag mich generell nich) anfängt zu maulen gibts popo voll!


              gelöschtes Mitglied

                wenn man mit nem abgemeldeten fährt, dann kann man des a nur soweit ich weiß wenn man danach aufm direkten weg zur zulassungsstelle ist. und das darf man auch nur wenn man schilder hat. ganz ohne darf man nicht fahren!

                ich finds scho ne gute lösung. man hat weniger rennerei...


                gelöschtes Mitglied

                  Entweder war's ohne Schilder oder mit den letzten gültigen Schildern..Da bin ich mir jetzt nicht sicher..Aber man darf auf dem direkten Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren..


                  Red_Star_Tuning
                  • Themenstarter

                  schilder hab ich ja nur die 5 tages dinger aus dem Tübinger landkreis wo ich ihn gekauft hab!


                  gelöschtes Mitglied

                    Die sollten reichen..Hab ich mit meinem 2f auch so gemacht und da war die Polizei sogar hinter mir..


                    gelöschtes Mitglied

                      ja wenn man aktuelle schilder hat schon. ohne ists ne straftat. und man darf a nur zum tüv fahren wanns am tag der zulassung is soweit ichmich erinnere.
                      @red-star_tuning: wenn du nach ner günstigen lösung suchst, dann machs so:

                      hole 5-tages-nummerauf der zulassungsstelle (ca 25 euro schilder + 10 euro gebühren) verwende für die kurzzeitkennzeichen die versicherung auf die dein autochen danach laufen wird (vorher anrufen und sagen du brauchst die evb für kurzzeitkennzeichen und dass du dein auto danach über diese versicherung laufen lässt) dann kostet dich die versicherung nämlich 0 euro und du kannst "theoretisch" 5 tage für 35 euro fahren!


                      5 Tageskennzeichen = Kurzkennzeichen !

                      Ein Auto muss HU/AU haben um zugelassen zu werden das ist Fakt.

                      Machst du keinen neuen Tüv und du wirst erwischt. wird das Auto still gelegt.

                      Du kannst höchstens wenn die karre noch tüv hat es jetzt anmelden und kannst die HU/AU ablaufen lassen und wenn er dann fertig ist kannst du direkt zum Tüv neue HU/AU machen. Und kannst so rum gurken.


                      Red_Star_Tuning
                      • Themenstarter

                      wenns die beste lösung is renn ich eben 2 mal auf die zulassungsstelle! wollt mir eben den 2.ten gang ersparen aber naja!


                      gelöschtes Mitglied

                        nein des is falsch

                        hast beide möglichkeiten. such dir einfach eine aus


                        gelöschtes Mitglied

                          Zitat:

                          ja wenn man aktuelle schilder hat schon.


                          Nun ist die Frage ob die Kurzzeitkennzeichen reichen oder nicht.. Dann wäre das die bequemste Lösung und viel besser als vorläufig anzumelden oder Kurzzeitkennzeichen nur für den TÜV zu holen..


                          Red_Star_Tuning
                          • Themenstarter

                          wenn die kurzkennzeichen von dezember 2011 auch im märz oder april 2012 ausreichen dann ists natürlich bequem zum tüv zu fahren!


                          gelöschtes Mitglied

                            neue kurzzeitkennzeichen ja. alte ned


                            hier für 5 tages kurzkennzeichen [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


                          • Red_Star_Tuning
                            • Themenstarter

                            ach ich mach das irgendwie zur not fahr ich den wirklich ab februar und dann eben auf sommerreifen!


                            gelöschtes Mitglied

                              Oder mach halt jetzt gleich TÜV wenn deine Kurzeitnummern noch gültig sind..


                              Red_Star_Tuning
                              • Themenstarter

                              ich dachte das geht nedmehr dass man dann 2 weitere jahre bekommt! oder gilt das nur beim überziehen von abgelaufenem tüv?


                              gelöschtes Mitglied

                                Wenn du jetzt zum TÜV fährst bekommst du 2 Jahre ab jetzt..Wenn der TÜV abgelaufen ist, wird zurückdatiert auf das Ablaufdatum und du bekommst ab dann 2 Jahre..

                                Ab 2012 wird aber nicht mehr zurückdatiert..


                                abgemeldete autos werden auch nicht zurückdatiert... das gilt nur für angemeldete fahrzeuge


                                Red_Star_Tuning
                                • Themenstarter

                                ja wird wohl nix werden! da ich eigentlich keine zeit hab diese woche!

                                naja wird schon irgendwie gehn!


                                wie gesagt ansonsten ab februar mit sommerreifen!


                                gelöschtes Mitglied

                                  Zitat:

                                  abgemeldete autos werden auch nicht zurückdatiert


                                  Stimmt, daran hatte ich jetzt nicht gedacht..

                                  Zitat:
                                  wie gesagt ansonsten ab februar mit sommerreifen!


                                  Das würd ich lassen..Das kann teurer werden als der umweg zur Zulassungsstelle..


                                  Red_Star_Tuning
                                  • Themenstarter

                                  Zitat:

                                  Das würd ich lassen..Das kann teurer werden als der umweg zur Zulassungsstelle..


                                  bei meim glück kost mich das dann mehr als nur 6000€


                                  ja ich renn zur zulassungsstelle hol mir die kurzkennzeichen wenn ich die ohne tüv auch bekomm mach tüv und renn wieder zur zulassungsstelle!


                                  is zwar umständlich aber wohl das sinnvollste!


                                  mit der Ruheversicherung sind aber fahrten zum Tüv und zur Zulassung erlaubt, sofern das bei dir in der Versicherung steht. Geht auch nur bei gleichem Fahrzeug und wiederanmeldung , bei einem neuen Fahrzeug gilt dies nicht


                                  gelöschtes Mitglied

                                    Zitat:

                                    Geht auch nur bei gleichem Fahrzeug und wiederanmeldung


                                    Ihm fehlen dann aber immer noch die letzten amtlichen Kennzeichen..


                                    wenn er das Auto schonmal über sich angemeldet und Versichert hat, behält man normal die Kennzeichen, also so mach ich das immer....

                                    wie dem auch sei, in dem Fall einfach eine Kurzzulassung mit Anschlussversicherung besorgen kostet im besten Fall ca 20 euro für die Schilder und dann hat man auch keinen Ärger


                                    erkundige dich bei deinem zuständigen landratsamt
                                    -und poste dein ergebnis


                                    Hier gibts Kurzzeitkennzeichen für 34€ + Amt/Kennzeichengebühren falls du noch keins hast:

                                    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                                  • Hab das selbst letztens benötigt, hat ohne Probleme funktioniert


                                  • ich hol meine immer auf Gutschild.de


                                    Findet sich alles in der FZV §10:

                                    "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

                                    ist überhaupt kein Thema, mehrmals durchgeführt


                                    wenn ihr grad beim thema seit
                                    wie ist s wenn ich was eintragen will
                                    nehmen wir an ich bau meinen motor um daheim und bin auf dem weg zum tüv um ihn eintragen zu lassen darf ich das?
                                    wie sieht es aus wenn ich dabei nen unfall bau


                                    Zitat:

                                    "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "


                                    So wie ich den Absatz deute muss das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, diese hat man z.B. bei einem Kurzzeitkennzeichen oder wenn das Auto bereits versichert ist aber der Motor noch nicht eingetragen ist. Die Fahrt zur Prüfstelle oder zum Amt dient ja in dem Fall dazu das zu berichtigen. Ansonsten würde ja jeder ohne Kennzeichen rumfahren und behaupten er fährt zum TÜV.

                                    Als mein Kennzeichen gestohlen wurde durfte ich auch ohne bis zur Zulassungsstelle fahren, hatte dafür aber einen Wisch dabei.

                                    Um auf "keine ahnung"s Frage zu kommen:

                                    Wenn dein Auto ein Kennzeichen und eine aktive Haftpflichtversicherung hat dann kannst du problemlos eine Fahrt zum TÜV durchführen, selbst ohne Eintragungen. Für den Unfall kommt in dem Fall deine Haftplichtversicherung auf.

                                    Du solltest dich halt nicht außerhalb der Fahrtstrecke von Wohn- bzw. Fahrzeugort und der nächsten Prüfstelle erwischen lassen. Sonntag Abend zu behaupten das du zum TÜV unterwegs bist wirkt z.B. ziemlich unglaubwürdig^^


                                    Zitat:

                                    So wie ich den Absatz deute muss das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, diese hat man z.B. bei einem Kurzzeitkennzeichen oder wenn das Auto bereits versichert ist aber der Motor noch nicht eingetragen ist. Die Fahrt zur Prüfstelle oder zum Amt dient ja in dem Fall dazu das zu berichtigen. Ansonsten würde ja jeder ohne Kennzeichen rumfahren und behaupten er fährt zum TÜV.


                                    Man muss nur die Doppelkarte bzw die Nummer dabei haben. Dieses Jahr habe ich mir noch von der Zulassungsstelle noch nen Schreiben ausstellen lassen, wo drin stand, dass ich das Fahrzeug nur vom Stellplatz zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle mit ungestempeltem Kennzeichen fahren darf.


                                    Zitat:

                                    Man muss nur die Doppelkarte bzw die Nummer dabei haben. Dieses Jahr habe ich mir noch von der Zulassungsstelle noch nen Schreiben ausstellen lassen, wo drin stand, dass ich das Fahrzeug nur vom Stellplatz zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle mit ungestempeltem Kennzeichen fahren darf.

                                    Hast du den nächsten Absatz von meinem Post auch gelesen?^^


                                    ah danke


                                    Red_Star_Tuning
                                    • Themenstarter

                                    Die Zulassung läuft über meinen Versicherungsvertreter da Ich zu den dämlichen Öffnungszeiten hier keine Zeit hab und extra Urlaub nehmen mach ich ned!
                                    Jetzt muss ich mal auf der Zulassungsstelle nachfragen wie das läuft! weil wenn er das Fahrzeug zulassen kann und mir die Schilder gibt und Ich dann Tüv machen lasse wäre das sehr von Vorteil!
                                    Ich mag den Laden einfach ned sei es hier bei uns oder in Tübingen da durfte Ich heute hinrennen und die haben sich sowas von dämlich angestellt dass ich nacher gefühlte 10 Nummer in 5 Minuten gezogen hab!


                                    Red_Star_Tuning
                                    • Themenstarter

                                    Also Antwort der Zulassungstelle

                                    Zitat:

                                    Sehr geehrter Herr :::::,

                                    leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie ohne gültige Hauptuntersuchung kein Fahrzeug zulassen können. Sollte die HU in der Zeit der Stilllegung ablaufen, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen.
                                    Um das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand bewegen zu können, müssen Sie sich sogenannte Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen. Dafür benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen.
                                    Mit diesen Kurzzeitkennzeichen haben Sie dann die Möglichkeit zur Hauptuntersuchung zu fahren.
                                    Anschließend können Sie mit dem gültigen HU-Bericht das Fahrzeug normal zulassen.


                                    ich bin im mai auch mit abgelaufenem tüv (märz) zum tüv gefahren, hab alles eintragen lassen und neuen tüv gemacht und dann bin ich 10 schritte zur zulassungs stelle rüber gelaufen und habs angemeldet, ich hatte halt die versicherungs nummer (eVB) zum anmelden, mit der darfst auf direktem weg hin fahren.


                                    Hi Leute,

                                    da ich erst mein Auto angemeldet habe werde ich euch erzählen wie es heut zu tage läuft.

                                    Also ich mußte zur Versicherung und mir die evb nummer holen. Also ich hin zur Versicherung und hab mir die Nummer geholt und schwupps hat sie mir 2 Nummern gegeben.

                                    Ich habe nachgefragt wie jetzt 2 Nummern. Darauf die Person: Ja einmal für die Kurzkennzeichen und für die richtige Zulassung.

                                    Ich: Ok habe mir Kurzkennzeichen holen müssen ( 23 Euro) weil das Fahrzeug ohne Tüv ( nicht angemeldet) nicht im Straßenverkehr fahren darf ( zumindest nicht auf öffentlichen Straßen )

                                    Also Kurzkennzeichen ran da und ab zum Tüv.

                                    Tüv bekommen. Mit der 2 evb für die richtige Zulassung zum Straßenverkehrsamt und alles war schön.


                                    LG Patrick


                                    PS: das war der Obtober diesen Jahres


                                    Antworten erstellen

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