Hallo,
von einem Freund der Freund verkauft eine cleane Heckklappe und cleane Türen. Bekommt man das heut zu Tage überhaupt noch eingetragen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280784616498&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
Soll ich das lieber lassen und mir schnell aus dem Kopf schlagen
So ne cleane Heckklappte hätte aber schon was Die Türen finde ich nicht mal sooo toll..
heckklappe is kein ding...
türen wird schwierig aber machbar..
Heckklappe wird auch schwierig ich würd sogar nicht eintragbar sagen / 36 cm Kennzeichenausschnitt ist bei uns nicht mehr möglich .
Gecleante Türen wären nicht das Problem
Hallo,
danke für die Antworten. Komm gerade von meinem Kumpel. Der hatte in seinem Polo alles eingetragen, meinte mein Kumpel die waren zusammen damals beim Tüv Das 36er Kenneichen ist das was Amerikanische Autos auch haben von daher gibt es das bei uns noch. Er will die Heckklappe aber nur mit Türen verkaufen
Hatte vor ca 10 Jahren ein 32er Kennzeichen eingetragen aber heute nicht mehr machbar zumindest bei uns .
Einen Polo 86c gab es meines wissens nach nicht in Amerikanische Aüsführung , aber wenn das bei euch geht ist das echt Klasse
Zitat:
36 cm Kennzeichenausschnitt ist bei uns nicht mehr möglich
tabasco ist wieder da
würde die cleanen türen weglassen und nur die heckklappe verbauen in die türen machst du türgriffe von hinten rein(ohne schloss und lackierst sie in wagenfarbe
ist auch schick
und dabei noch praktischer
Zitat:
tabasco ist wieder da
warscheinlich liegts daran das ich mich nicht an nen einfarbeigen polo gewöhnt hab
hab ich dich wohl übersehen
deswegen würd ich türen ja nicht cleanen außerdem finde ich es sieht nix aus
6n türgriffe sind doch schön hab sie nem kumpel extra am golf 3 nachrüsten müssen
Zitat:
warscheinlich liegts daran das ich mich nicht an nen einfarbeigen polo gewöhnt hab
hab ich dich wohl übersehen
ich würdn 6n türgriffe lassen ohne schloss sehen die doch top aus
Zitat:
also bei uns bekommst du eher probs mit den türen..
Heckklappe mit Stellmotor über den Scheibenwischer Motor laufen lassen.
Türen gibt ein ein System für das sie leicht aufspringen, ABER da es neue Richtlinien gibt brauchst du eine Manuelle Öffnung ALS du einen Unfall hast was keine hoffen will das die Feuerwehr ran kann......Machbar ist alles. Es gibt keine Probleme es gibt nur Lösungen.
Ich habe auch alles clean und es geht auch alles ohne Probleme.
Zum Tùv...
Die Türen müssen wenigstens eine notöffnung haben! Beifahrertür ist egal,aber die Fahrertür muss für einen laien eine sichtbare öffnung haben,die einfachste Methode ist hier ein blech winkel drr zwischen scheibe und dichtung heraus schaut und zb rot ist....daumennagelgroß,reicht um die türe zu öffnen....
Die kennzeichengröße ist mit dem tüv vor ort abzuklären,da ist jeder anders...
Zitat:
Die kennzeichengröße ist mit dem tüv vor ort abzuklären,da ist jeder anders...
Danke für die vielen Antworten. Hab ich mir auch schon Überlegt, aber wer will die Türen denn dann ? Ich hätte die Heckklappe gerne, aber die Türen nicht. Will sich niemand mit mir einigen ich die Heckklappe und die Türen jemand von euch ?
HEHE. So ne Türe im Wohnzimmer hätte allerdings auch was, währe aber trotzdem eine zu viel
lg
Bisher wars immer so,wenn die kennzeichengröße im brief steht dann kriegste engschrift oder kleines Kennzeichen...
Bei mir wars kein Problem
ahm... Vergiss mal alles was die anderen gerade gesagt haben zum
1. ist die hackklappe nicht Clean sondern teil clean
meine ist komplett clean habe aber ne andere Stoßstange hinten mit
nummernschild einlass gab 0 Probleme und ist eintragungsfrei
2. Die Türen wirst nicht eingetragen bekommen da deine eigene sicherheit auf
dem spiel steht d.H wenn du mal gegen einem Baum fährst, sag ich mal auf
gut Deutsch kann dich kein Schwein retten
3. Leg mal 100€ in dein Fahrzeugschein und tuh so als wüstest du von nichts
dann bekommst so ziehmlich alles eingetragen ^^
Zitat:
2. Die Türen wirst nicht eingetragen bekommen da deine eigene sicherheit auf
dem spiel steht d.H wenn du mal gegen einem Baum fährst, sag ich mal auf
gut Deutsch kann dich kein Schwein retten
3. Leg mal 100€ in dein Fahrzeugschein und tuh so als wüstest du von nichts
dann bekommst so ziehmlich alles eingetragen ^^
Wenn ich so ein scheiss von Thiev wieder lese könnt ich wieder kotzen
Es ist brause ob gecleante oder teilgecleante muss eingetragen werden. Egal ob er eine HEckschürze mit NS aussparung hat oder nicht!
gecleante Türen MÜSSEN! eine öffnung auserhalb des Fahrzeug haben zwecks Unfall blabla dies am besten mit deinem Prüfer vor Ort besprechen, da jeder Prüfer dort anders reagiert und es dort spielraum gibt zwecks Hebel oder Knopf blablabla ...
Am liebsten gesehen und von mir auch immer wieder empfohlen, fahr zum TÜV schnapp dir einen Prüfer und sage was Du vor hast. Besprech die Details lass dir den Namen geben und dann machste mit diesem Prüfer die abnahme.
mein lieber punisher wenn du lesen kannst lese dir nochmal 2. durch
so und wenn du eine Heckstoßi hast ist ne ABE dabei oder ein TÜV teilegutachten und somit eintragungsfrei laut Euro Norm
ansonsten würde ich es ja nicht Fahren dürfen und der TÜV dürfte mich garnicht erst weiter fahren lassen also Fahr am besten morgen zum TÜV und lasse dich eines besseren belähren @ punisher denn ich habe keine lust auf deinen Kindergarten und deine Kraftausdrücke kannst hier auch sein lassen so kannst mit deiner Freundin Sprechen aber nicht in einem öffendlichen Forum
Zitat:
mein lieber punisher wenn du lesen kannst lese dir nochmal 2. durch
so und wenn du eine Heckstoßi hast ist ne ABE dabei oder ein TÜV teilegutachten und somit eintragungsfrei laut Euro Norm
Da geb ich Punisher recht das ist doch wieder völliger unsinn...ich habs bereits erklärt...
Ist die Nummernschildaussparung kleiner als die Normalgröße der Nummernschilder 520 x 110[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
musst du dir das eintragen lassen.!
Ja richtig die Stoßstangen haben eine ABE aber auch alle einen großen ausschnitt! ansonsten gibts da keine ABE für höchstens ein Materialgutachten um das wiederum eintragen zu lassen.
Zudem darf die die Mindesthöhe des Nummernschildes nicht unterschritten werden,glaube waren 220mm unterkante Nummernschild vom Asphalt.
Damit ist die ABE der Schürze hin wenn das Auto Tiefer liegt!
Türen cleanen... eine Notentriegelung für fremde klar ersichtlich muss an "einer Fahrertür" vorhanden sein... ich finde das ebenso schwachsinn weil wenn einer nen Herzkasper an der Ampel bekommt dann sind die meisten Türen bei Neufahrzeugen auch zu da die sich bei fahrt verchliessen oder man sie selber von innen verschliessen kann...
Wenn ich eine Teilgecleante Heckklappe fahre und dort das zb 45er Nummernschild reinpasst weil der jenige eins bekommen hat mit wenig Buchstaben , dann muss man nix eintragen lassen.
Selbst ne ganz gecleante muss ich nicht eintragen lassen wenn in der Schürze die richtige höhe und Kennzeichenbeleuchtung eingehalten wird!
Informiert euch bitte besser!
Momentan geh ich beim Tüv ein und aus weil ich alles an meinem Polo vorher abklären muss! und das geht ein wenig mehr in die Materie ein!
Kurzes Beispiel...habe an meiner Ducati im Sommer auf Kellermann Blinker umgerüstet mit intigriertem Brems und Rücklicht!
Mann muss aber die ganzen Abstände einhaten sonst ist es wieder Illegal
So jetzt nochmal an alle...
ABE:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist eine Fahrzeugauflistung. Ist das betreffende Fahrzeug in der Auflistung drin, darf das Teil unter Beachtung der Auflagen, einfach verbaut werden. Die ABE mit Auflagenliste muss mitgeführt werden. Manche ABE's sind nur gültig in Verbindung mit einer Änderungsabnahme. Der Hinweis steht dann in der jeweiligen ABE. Weiter muss man beachten das ABE's ihre Gültigkeit auch verlieren können, z.b. Sportlenkräder, diese ABE's sind z.T. nur in Verbindung mit Serienreifen/Fahrwerk gültig, bei Verwendung mit Sportfahrwerk/Breitreifen ect. muss die Freigabe von TÜV geprüft werden.
TGA:
Das Teilegutachten ist vergleichbar mit der ABE. Die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen ist das sog. Teilegutachten. Dieses enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Nach dem Umbau muss das Fahrzeug unbedingt einem TÜV-Prüfer vorgeführt werden. Dieser kontrolliert, ob die Teilegutachten mit den eingebauten Elementen übereinstimmen und ob der Umbau sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Umbau genehmigt wird, erstellt der Gutachter eine Bescheinigung, mit der die Modifikation schließlich von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
E-Prüfzeichen:
Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.b. Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man idr. keine Liste mit und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.
ABG:
Eine allgemeine Bauartgenehmigung wird nur für bestimmte Teile erstellt, wie z.B. Schweller, Scheinwerfer oder Scheiben. Diese bezieht sich dann auf das jeweilige Teil und einen bestimmten Fahrrzeugtyp, d.h. das jeweilige Teile darf nur in das jeweilige Modell montiert werden. Damit die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können, muss der Wagen von einem TÜV-Gutachter kontrolliert werden.
Materialgutachten:
Ein Materialgutachten sagt etwas über die Festigkeit des Anbauteils und deren Befestigung aus. Es beinhaltet lediglich, das zb. der Spoiler den Beanspruchungen und Kräften, denen er am Auto ausgesetzt ist, stand hält. Dies bezieht sich auch auf die Befestigungs/Zubehörteile, die mit dem Spoiler mitgeliefert werden. Um diesen Spoiler jetzt mittels Materialgutachten eintragen zu lassen bedarf es einer Einzelabnahme, da der Tüv prüfen muss ob zb. Höhe, Breite und Länge des Anbauteils den Bestimmungen entspricht.
man muss nicht jede Änderung der Karosse eintragen,es sei denn sie ist von größe und form massiv abweichend der im Fahrzeugschein eingetragenen Maße. meine Kotflügel,gecleante Dachreeling etc alles mumpitz,selbst meine Einteiligen Seitenscheiben haben ein Prüfzeichen und sind eintragungsfrei... man kann es aber machen um es zusätzlich im Brief/Schein stehen zu haben.....
Ich habe ein Monatelanges aufwendiges recherchieren hinter mir wegen Xenon Eintragung im Polo,weil man mir hier auch was falsches sagte bzw ein Prüfer es nicht besser wüsste!
Nicht jeder Tüver weis alles,und auch ich musste mich belehren lassen,trägt der Tüv dir was ein was gegen geltenes Recht verstößt ist es trotzdem Illegal,wobei hier natürlich der Prüfer belangt werden kann sofern es Offiziel im Zentralregister eingetragen wurde!....
Noch fragen...? bin grad warm
Danke für die vielen Antworten. Die Heckklappe und Türen sind ja immer noch bei 1€ Wenn das so bleibt werde ich mit das einfach Kaufen und villeicht eine Türe ins Wohnzimmer stellen, sieht nämlich schon geil aus.
Das eintragen der Heckklappe hab ich mir jetzt mehrmals sagen lassen, ist überhaupt kein Problem. Bei den Türen brauch man tatsächlich eine Art Notöffnung. Die Feuerwehr muss ja irgendwie ins Auto kommen. Als ich den Tüvprüfer fragte ob ich auch so einen Nothammer wie sie auch in Bussen sind von außen ans Auto machen kann meinte er theoretisch ja, währe eine Notöffnung. Wie ich das allerdings befestigen müsste das das auch hält und nicht dem hintermann um die Augen fliegt ist die andere Sache - Die noch andere Sache ist theoretisch müsste der Hammer ja nur beim Eintragen dort vorhanden sein :P Evtl dafür dann nen kleiner Aufkleber " Im Notfall scheibe Einschlagen "
Naja für 1€ wenn das so bleibt ist es meine Heckklappe
Ich bin bei der Feuerwehr...ich nehm da ein größeres gerät zur Frischluftöffnung..
ja so wie ich es ja schon vorher gesagt habe
Ja die Lösung wird der Tüv aber vermutlich nicht annehmen ?