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Rücksitzbank ausbauen ! TÜV ?

Streetfighter
  • Themenstarter
Streetfighter's

Hallo zusammen,

wenn ich die Rücksitzbank aus meinem Polo entferne,
muß man das beim TÜV eintragen lassen
Frage deswegen, weil ich mir einen Hund geholt habe und der mehr Platz bräuchte ?

Gruß Streetfighter



Benutz die Sufu...
Danke


Streetfighter
  • Themenstarter
Streetfighter's

Jo ok mache ich



gelöschtes Mitglied

    kommt drauf an was in den fahrzeugschein steht


    Sag trotzdem was dazu... Wenn du die dauerhaft draussenlassen willst, musst dein fahrzeug beim tuev als 2 sitzer abnehmen lassen.


    Ja müsste man dann wohl über eine Einzelabnahme? austragen lassen.

    Ps: Habe dich letztens gesehen


    gelöschtes Mitglied

      mein tüver hat das damals nicht intressiert bei mein 2f


      Jetzt geht das wieder los...mein tuever hat nix gsagt, beider kontrolle hamm se nix gsagt, hab trotzdem tuev bekommen...
      Rechtlich: wenn die rb draussen bleibt, MUSS das fahrzeug als 2 sitzer umgetragen werden.gurte etc muessn dann raus, fahrzeugschein berichtigung muss nat. auch vollzogen werden.


      Deswegen meinte ich die Sufu benutzen...
      Da gibt es soo viel zu lesen und die ganzen Diskussionen gibt es dort auch schon..



      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Jetzt geht das wieder los...mein tuever hat nix gsagt, beider kontrolle hamm se nix gsagt, hab trotzdem tuev bekommen...
        Rechtlich: wenn die rb draussen bleibt, MUSS das fahrzeug als 2 sitzer umgetragen werden.gurte etc muessn dann raus, fahrzeugschein berichtigung muss nat. auch vollzogen werden.


        ich mein ja nur ......


        War au net persoenlich zu nehmen


        solang eine rückrüstung möglich ist muß nix umgetragen werden...

        solltest du dein fahrzeug aber so verändern das eine rückrüstung nicht mehr möglich ist muß die rückbank ausgetragen werden...

        beispiel: baust du nur die sitzbank und die gurte aus und machst sonst nix musste auch nix ändern lassen

        schweisst du aber die löcher zur befestigung selbiger zu muß sie ausgetragen werden...

        das beruht auf der aussage eines Prüfers vom TÜV Süd

        andres beispiel, mein T3 hat ab werk 8 Sitzplätze eingetragen, mit der momentanen Camping ausstattung aber nur 4 Plätze... aufnahmen für 8 Sitzplätze sind aber trotzdem noch vorhanden, somit war eine änderung nicht nötig... und das hat mir ein TÜV ingenieur gesagt der selbst T3 fährt, der sollte es ja wissen...

        was wichtig ist. die sitzplätze die eingebaut sind müssen auch über gurte verfügen...

        steht aber alles auch schon mehrmals in der SuFu


        gelöschtes Mitglied

          ich mein das bei mir schon 2 sitzer drin stand hatte ein steilheck. ich mein das war bei den anderes als beim coupe . Aber dazu steht auch sehr viel hier im forum


          bei den 2er Steilis hab ich das öfters mal gelesen in den alten papieren

          sitzplätze 5

          und in den eintragungen unten: wahlweiße 1,2 oder 5

          steht in den neuen paieren aber nimmer drin und hab ich in der form auch nur beim 2er gesehen, beim 2F noch net


          Streetfighter
          • Themenstarter
          Streetfighter's

          @ Fatih90 : Wo denn ?


          Eig. schon öfters,aber letztens beim Bäcker an der Berufsschule
          Musst mal wieder den Polo waschen


          Streetfighter
          • Themenstarter
          Streetfighter's

          HAHAHA Ja habe ich schon gemacht

          Wenn Du mich mal wieder siehst, Hup einfach mal

          Gruß Thomas


          Lichthupe

          Das Piiiiiiiiiiip von der Hupe mage ich nicht :'(


          Streetfighter
          • Themenstarter
          Streetfighter's


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            solang eine rückrüstung möglich ist muß nix umgetragen werden...


            es wurde zwar schon geschrieben aber ich wollte es noch mal bekräftigen

            ich habe es demnächst selber vor und habe dazu mein Tüver angefragt,

            er hat mir gesagt man muss es erst eintragen / austragen lassen wenn man es nicht zu jeder Zeit wieder einbauen kann, das heißt kommt ein Brett für eine Anlage oder sonst was muss man es austragen lassen.

            So lange man den wirklich nur als Zweisitzer benutzt und sonst nichts drüber baut, kann man ohne weiteres so rum fahren...



            Das Thema wurde geschlossen.

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