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Rücksitzbank austragen TÜV Frage

Aeon1988
  • Themenstarter
Aeon1988's Polo 2F

hallo ihr,

und zwar meine der Tüv zu mir, dass wenn ich die Rücksitzbank austragen lassen will, dass ich da die haltepunkte der Gurte sprich die Schrauben festschweißen muss!?

Habt ihr da andere erfahrungen gemacht? nicht schweißen!

lg Felix



polobeast
  • polotreff.de Team
polobeast's Polo 6N

hallo

festschweißen? mit welcher begründung denn das?

gurte entfernen und gut ist.
so eine austragung sagt doch nicht, das das ganze nicht später mal wieder rückgängig gemacht werden kann!


ja, bei mir ausgetragen, und nix verschweißt.

musst dem guten man sagen , das das ja kein lkw wird .sondern evtl mal zurück rüstbar bleiben soll.



gelöschtes Mitglied

    Mein Polo ist Wahlweise als 2Sitzer eingetragen.
    Keine Ahnung ob das noch geht.
    vlt. könntest du das ja auch machen.


    wahlweise wird wohl keiner mehr machen.


    Die Haltepunkte brauchst du noch für Schroth Gurte o.ä. ?!

    Mein Polo ist auch als Zweisitzer in den Papieren eingetragen bei mir wurden nur die Seitlichen Haltepunkte der Rückenlehne weg geflext und ne lackierte Platte drüber geklebt. Somit ist der Einbau auch nicht mehr möglich!


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      wahlweise wird wohl keiner mehr machen.


      Wahlweise sind doch alle von Hause aus schon, wenn die Rückbank umklappbar ist

      Nur wenn du die Gurte entfernen möchtest hinten, dann müsstest du die Rückbank austragen lassen.


      dann brauch ich mir auch nix austragen lasssen

      wenns eh wahlweise ist.

      liegt aber immer am tüver


      gelöschtes Mitglied

        Schau mal im Fahrzeugschein unter der Nummer S1, was bei euch so eingetragen ist. Bei meinem 86C steht dort 5/2 und beim Audi nur 5...



        bei mir original 5 jetzt nur noch 2


        polobeast
        • polotreff.de Team
        polobeast's Polo 6N

        Zitat:

        Wahlweise sind doch alle von Hause aus schon, wenn die Rückbank umklappbar ist


        also bei mir nicht

        überall 5 original und beim beast 2, nachn austragen


        bei mir steht 004 drinn O.o


        Aeon1988
        • Themenstarter
        Aeon1988's Polo 2F

        Jungs gibt euch das! Ich war bei nder Dekra und de sagen, man muss es nicht austragen lassen! Erst wenn ich ihn als lkw zulassen würde! O.O


        Ist doch auch richtig so . Der Grund liegt darin das ein LKW kein PKW ist . Und ein Lastkraftwagen ist kein Personenkraftwagen .

        Wenn du aber aus Steuergründen den Wagen zum LKW zulassen willst , muss man in kauf nehmen das man ( jedenfalls nicht legal) mehr als 2 Leute mitnehmen kann/ darf . Und um das zu verhindern das die Kiste später einfach wieder zum 5 Sitzer umgebaut wird , werden Gurtlöcher und Sitzbankbefestigungen unbrauchbar gemacht.

        5 Mann gehen da immernoch rein , aber spätesten bei einer Polizeikontrolle bist du dran , entweder wegen loser Sitzbank oder nicht angeschnallt oder sogar beides . Und für ganz blöde Polizisten steht es sogar nochmal im Schein , "zugelassen für 2 Personen.


        Ansonsten könntest du auch noch den Beifahrersitz rauswerfen . Das juckt nichtmal dem Tüv. Es ist dein Auto und wie viele zugelassene Personenanzahl du mitnehmen willst ist dein Bier. Ein PKW braucht nur einen Sitz mit anschnallmöglichkeit , alles andere ist "Luxus."Es geht nur um Steuerhinterziehung wenn du die Kiste statt LKW weiterhin als PKW nutzt. .

        Habe ich genauso gemacht damals . Alles rausgeworfen und fertig . Gehen mehr Dachlatten rein. Zwischendurch zum Tüv , einmal blöd geguckt , Stempel drauf weiter.

        Ps wenn im Schein LKW eingetragen wird , ist Feierabend mit Sonntags durch die Gegend fahren .


        siehe #3


        es ist schnurz egal, ob deine rücksitzbank drin ist oder nicht.......wenn du was transportieren willst, oder die zum sattler schaffst und der 2 wochen brauch, musst du dein auto ja auch nicht stehen lassen

        @ lifeblue: das mit dem fahrverbot stimmt nicht, denn das gilt nur für lkw über 3,5t gesamtmasse


        polobeast
        • polotreff.de Team
        polobeast's Polo 6N

        Zitat:

        Ps wenn im Schein LKW eingetragen wird , ist Feierabend mit Sonntags durch die Gegend fahren .


        son quark!
        ich fahr meinen lt schließlich auch sonntags legal! das fahrverbot gilt erst ab 7,5t und für gespanne


        ok muss mich korrigieren 7,5 und polobeast hat recht


        Zitat:

        das fahrverbot gilt erst ab 7,5t und für gespanne


        Stimmt ihr habt recht.


        bei mir ist die rückbank ausgetragen ohne das ich die gurte entfernen musste oder sonst was..

        gruss


        polobeast
        • polotreff.de Team
        polobeast's Polo 6N

        sonst müsst ich sonntags immer bis 22uhr aufn treffen bleiben


        Zitat:

        Jungs gibt euch das! Ich war bei nder Dekra und de sagen, man muss es nicht austragen lassen! Erst wenn ich ihn als lkw zulassen würde! O.O


        Bei mir wurde die Rückbank damals ausgetragen weil nicht umklappbare König Sitze verbaut waren. Und da hat der Tüv`ler der aber echt i.o. war das so gewünscht

        Sonst kannste ja auch alle außer den Fahrersitz ausbauen und dir Strohballen reinstapeln und die Trägt der tüv auch nicht ein


        wenn die ballen aber ne kba nummer haben , oder ein festigkeitsgutachten, und die ballen vernünftig montiert wurden ....
        vielleicht findet sich da n tüv


        also die info die ich vom TÜV hab (die is allerdings schon 10 jahre alt) lautet so:

        eine eintragung au 2 sitzer ist nicht notwendig, ausser die aufnahmepunkte für rücksitzbank und gurte werden unbrauchbar gemacht

        ebenso ist eine eintragung auf 2 sitzer nur zwingen notwendig wenn schroth gurte verbaut sind und die originalen ausgebaut werden...

        kan sich aber in den letzten jahren alles geändert haben...

        aber mal ehrlich, wenn du den jetzt auf 2 sitzer umbaust die punke unbrauchbar machst und eintragen lässt, und in 1-2 jahren gefällt dir das konzept nimmer und du möchtest dir ne schöne lederausstattung reinmachen mit passender bank, dann beisste dir aber sowas von in arsch...

        andres beispiel:

        mein bulli hat 8 sitzplätze eingetragen aber nur 4 verbaut, war ich letztes jahr beim TÜV und hab gefragt ob man da was ändern muss, der meinte auch nur solange die möglichkeit vorhanden ist wieder auf 8 sitze zurückzubauen muß an der eintragung nix geändert werden...


        Zitat:

        ebenso ist eine eintragung auf 2 sitzer nur zwingen notwendig wenn schroth gurte verbaut sind und die originalen ausgebaut werden...


        So kenn ik das auch !


        gelöschtes Mitglied

          Also kurz um, wenn du die Gurte hinten und die Sitzbankaufnahmen drinne lässt, brauchst du nix machen, wenn du das jedoch alles entfernen möchtest aus optischen Gründen, dann musst du ihn auf 2-Sitzer umtragen lassen, aber dann beantwortet es sich ja von selbst, das du die Gurte entfernen musst und wahrscheinlich auch die Rücksitzbankaufnahmen, das würde ich jedoch mit dem Prüfer absprechen wie er es gerne hätte.. für dich bleibts doch dann eh egal, wenn du fest einen 2-Sitzer haben möchtest.


          Naja und wenn er es unbedingt haben will, dann schweißt du einfach mit einem Punkt einen kleinen Deckel auf die Gewindeöffnungen der Gurthaltepunkte, wenn du doch mal wieder zurückrüsten möchtest, kannst du diese gaanz leicht wieder entfernen.


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