Hi zusammen,
Ich war heute beim TÜV und die sind am meckern, weil meine Scheinwerfer keinen Anschluss für den im Auto vorhandenen Leuchtweitenregler hat. Habt ihr da nen Tipp für mich was ich jetzt tun kann oder hatte einer das gleiche Problem schonmal? Ich will mir deswegen jetzt keine neuen Scheinwerfer kaufen!
Lg und danke für eure Tipps!
Zitat:
Habt ihr da nen Tipp für mich was ich jetzt tun kann oder hatte einer das gleiche Problem schonmal?
Tagfahrlichter, aber bitte ne andere Variante, ich hab keine originascheinwerfer mehr!
andere scheinwerfer einbauen..
oder bei nem anderen tüv probieren. wenn dich die polizei anhält gibts trotzdem ne mängelkarte
Die Scheinwerfer vorher hatten das auch nicht und TÜV hat nix gesagt, komisch und es ist der gleiche Prüfer!
tja aber bei den komischen audi fakes weiss jeder das es die nicht mit elwr gibt!
die haben anweisungen bekommen vermehrt drauf zu achten bzw. das gefälligst zu kontrollieren.
mag zwar albern sein, wenn man bedenkt, dass der großteil der nation nichtmal weiß wofür dieses einstellrad ist, aber so ist das nunmal.
dass die polizei die leuchtweitenregelung bei ner allg verkehrskontrolle kontrolliert halt ich eher für unwahrscheinlich
bei mir was andersrum ^^ Ich haben den schalter für die Regelung, aber mein Auto hat keine! hatte mal den schalter gewechselt, und es gab keinen ohne LWR-schalter...
Wollte mein Tüver meckern mit mir, weils net funzt, hab ihn drauf hingewiesen, dass meiner das gar net hat und das auch im schein steht... hat er blöd geschaut... scheint es wohl selten zu geben
Es gab die Polos als EU-Export-Modell ohne ELWR...aber sind nen paar zurück gekommen in die EU.
Zum Problem: Wirst wohl nicht um andere Scheinwerfer drum herum kommen
Tja....kenne ich nur zu gut..weil meine Angel eyes haben auch keine, deswegen baue ich für den Tüv immer meine Originalen ein Man kann auch soweit ich weiß den Motor der originalen da reinbauen
da wirste auf keinen drum rum kommen originale einzubauen..die lwr ist seid 1.1.1990 pflicht.es sei denn ein auto wäre en re import
Zitat:
Man kann auch soweit ich weiß den Motor der originalen da reinbauen
Zitat:
also entweder zum anderen TÜV fahren oder scheinwerfer wechseln
und ich würde das mit der polizei ja nicht sagen, wenn es nicht wahr wäre. tüv und alles war kein thema, aber von der polizei gabs ne mängelkarte.
außerdem sind die jungs in grün weiss ja nicht blöd und erkennen das meist direkt
also originale scheinwerfer/angel eyes mit elwr oder klarglasscheinwerfer.....
alles andere ist und bleibt illegal
Hätt da jetzt auch eine frage?
Bei meinem funzt auf der rechten seite die lwr nicht,ich denke mal das ist dieses ding rausgegangen.
Bei dem anderen Scheinwerfer funktioniert es.
Wie siehts nun mit Tüv aus?
Wenn er nach 1990 gebaut ist und NIX im Fzg.-schein steht wie "Ausnahmegenehmigung: Ohne Leuchtweitenregulierung" dann BRAUCHST du eine. (Hatte selber einen Spanien Reimport ohne; es MUß aber dann im Schein stehen!).
=> Mit viiiel Vitamin B in den Fzg-schein nachtragen oder eben SW mit eLwR verbauen.
Selber nachrüsten = ABE-Verlust (da nicht offiziell geprüft).
@Fatih: Wenn ers merkt kriegst ihn nicht (auflage: innerhalb von 4 Wochen Nachkontrolle ob repariert 10€ etc.).
Schau dass er halbwegs geht (TÜV muss sehen dass er sich bewegt); Pfusch was hin dass der geht; sollte sich um einen Kugelkopf handeln der "draussen" ist und den du wieder einhängen musst; vllt. mit Tape sichern oder ersetzen/reparieren.
Zitat:
bei mir was andersrum ^^ Ich haben den schalter für die Regelung, aber mein Auto hat keine! hatte mal den schalter gewechselt, und es gab keinen ohne LWR-schalter...
Wollte mein Tüver meckern mit mir, weils net funzt, hab ihn drauf hingewiesen, dass meiner das gar net hat und das auch im schein steht... hat er blöd geschaut... scheint es wohl selten zu geben
Zitat:
Schau dass er halbwegs geht (TÜV muss sehen dass er sich bewegt); Pfusch was hin dass der geht; sollte sich um einen Kugelkopf handeln der "draussen" ist und den du wieder einhängen musst; vllt. mit Tape sichern oder ersetzen/reparieren.
Zitat:
Bei meinem funzt auf der rechten seite die lwr nicht,ich denke mal das ist dieses ding rausgegangen.
Bei dem anderen Scheinwerfer funktioniert es.
Wie siehts nun mit Tüv aus?
Ich frage hier noch mal, weil ich im anderen thread keine Antwort bekam...
Blöde Frage, aber ist es sooo wichtig, dass es ein REimport ist, oder reicht auch IMPORT? Habe einen Import Polo... Ohne alles (Airbags, ABS und eben auch ihne LWR)... Steht aber auch im Schein "FZG ohne LWR"... Müsste doch dann trotzdem gehn, oder?! Und wie is das dann, wenn man scheinis MIT LWR hat... darf man die dann nun einbaun oder net? LG und guts Nächtle ^^
sicher kannst die einbauen. fehlen halt poloseitig die pins im stecker.
einstellen kannst die scheinwerfer ja so wie mit manueller verstellung auch.
Super, danke schön ^^
Tüv macht aber kein Stress, oder?!
solange die scheinwerfer richtig eingestellt sind sollte es kein Problem geben.
brauchst ja keine LWR
Cool, danke Leutz
Sage nur Danke @R-Line. wollt auch nur das schreiben. Also für alle lese bitte den Beitrag von @R-Line ( seite 2 oben). Habe es mit Tüv Dekra usw. auch durch. und kostet außerdem ein Verwarngeld bei einem gut geschulten "Erfüllungsgehilfen"(Polizisten die Mängelkarte läßt der meist stecken.
In einigen Fällen kann man lwr auch austragen lassen, Zitat TÜV
mag ja sein, dass das austragbar ist.
aber dann gaaaanz sicher nur wenn du auf 2 sitzer umgebaut hast und das auch eingetragen ist. sowie hinten alles so zugebaut, dass nicht mehr beladen werden kann.
wollte das bei mir auch immer mal austragen lassen, ist mir aber zu umständlich. deshalb fahr ich einfach legale scheinis und das passt auch