hallo...
in der abe von mein neun felgen stehen nur 185/55r14 drin.würde aber hinten lieber 205 und vorne 195 fahren geht das ohne weiteres.
sind 6jx14h2
musst du eintragen lassen vom tüv und achte darauf das die gummis abgedeckt sind
205 reifen auf ne 6j felge
Geht das überhaupt
Geht nur dass was in der ABE steht
Alles andere eintragen
205 > 5,0 - 8,5 J
5J glaub ich auch eher weniger, aber so hab ich mir das mal damals aus'n ADAC Heft oder so abgeschrieben.
Sieht zwar bei 6J auch schon aus wie Ballonreifen, aber wenn's gefällt....
Aber am besten erst deinen Tüffi fragen ! Einfach mal durchklingeln
grüße
also kleiner geht immer hatte auch so nen kampf.... hab hinten ne 9x14 drauf und bin immer 215/40/14 gefahren nu musste ich aber 225/40/14 draufziehen lassen da es die 215 nich mehr gibt aber erklär das mal nen tüffer so das er es versteht... bei uns sind die alle sooooooooo verbohrt aber naja um aufs thema zurück zu kommen wenn 215 eingetragen is kann man nur was schmaleres draufmachen alles was größer is benötigt neue abnahme vom tüv...
Da hätte ich auch mal eine Frage, sorry
Eingetragen sind bei mir 195-45 R13.
Nur sind auf den Felgen momentan 195-55er drauf .
Muss es dann unbedingt umgetragen werden, oder geht es noch wenn es nur der Querschnitt ist
Im Gutachten damals standen beide Reifen!
Gruß
Chris
Zitat:
Muss es dann unbedingt umgetragen werden, oder geht es noch wenn es nur der Querschnitt ist
was soviel bedeutet anderer rollumfang und zack stimmt dein tacho nich mehr....
wer fährt denn bitte 205er auf der ner´6.5er felge?
das sieht ja mal mega kacke aus. da muss nen 165er drauf!
Zitat:
enn 215 eingetragen is kann man nur was schmaleres draufmachen alles was größer is benötigt neue abnahme vom tüv...
Zitat:
Stell dir einen Q8 auf 155ern vor
Naja, wie schon geschrieben:
Alles was abweicht von den Angaben im Schein UND den "offiziell zugelassenen" (0800-VOLKSWAGEN hilft hier weiter) Zahlenkombinationen is Abnahmepflichtig.
Ob größer oder kleiner.
Auch aufpassen: Die Zahlen in den ABEs der Felgen/Reifen etc. gelten meist nur für Serienzustand (orig.Fahrwerk etc.).
Für "abweichende" Gummis auf vorhandenen Felgen (siehe Schriftstück der Felgen) muss eine Reifenfreigabe des Gummigießers erfolgen ggf. iVm eben beschriebener Abnahme/Ansicht durch die Prüforganisationen.
Die Lauffläche muss eig. immer senkrecht durch Blech/Plastik "abgedeckt" sein wegen Spritzschutz/Steinschlagschutz etc. bla bla.