Hi,
wenn Ich nun mein Auto verkaufe, welches noch angemeldet ist. Wie gehe Ich da am besten vor ?
habe gehört man sollte es vorher Abmelden, aber dann wird es ja mit einer Probefahrt und ähnlichem schwer.
Bin ich auch dem schneider, wenn Ich einfach die Kennzeichen behalte ?
Und der Käufer dann z.B. mit roter Nummer oder wie auch immer fährt ?
Oder wie sicher Ich mich am Besten ab ?
Gruß
Olli
naja kennzeichen behalten ist schlecht, da derjenige die ja zum abmelden braucht... aber wenn irgendwer das auto kaufen will kann der sich doch kurzzeitkennzeichen mitbringen.
und für die Probefahrt kann der ja noch angemeldet bleiben
mfg Bomber007
Alles kein Hexenwerk.
a.)
Lass den Wagen angemeldet und mache einen vernüftigen Kaufvertrag.
Wenn du dein Geld kpl. hast übergibst du dem Käufer den Wagen , die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 , das Auto mit Schilder und Schlüssel.
Dieses muss im Kaufvertrag dokumentiert sein :
"Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie X Schlüssel, und Kennzeichen wurden an den Käufer übergeben"
Am besten ist es nun wenn du ein Faxgerät hast und dann diesen Kaufvertrag ( Name des Käufers und Personalausweisnummer im kaufvertrag) als Kopie an die :
- Zulassungsstelle
- Versicherung
sofort faxen !
Verkäufer vorab drauf hinweisen , das er bei Kauf zur Überführung dann Kurzkennzeichen mitbringen soll, und selber die Zulassungsplaketten abkratzen, wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Schlüssel übergeben wenn die Kurzkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen am Auto dran ist.
b.) Angemeldet lassen für Probefahrten, Kaufvertrag machen , Übergabetermin machen. Dann hast du Zeit den Wagen abzumelden und er kann sich Kurzkennzeichen oä. besorgen.
Ein gewisses Risiko ist es immer, denn auch auf der Probefahrt kann ja was passieren !
Und nicht vergessen , IMMER , den Führerschein zeigen lassen und mit Personalausweis abgleichen ! Das ist weit aus wichtiger wie die Sache mit den Kennzeichen !