was sagt ihr zu diesen scheinwerfer?
top?oder flop?
und mit LWR komm ich nicht ganz mit..bitte um erklärung
http://cgi.ebay.de/VW-Polo-6N-Devil-Eyes-Scheinwerfer-LED-Leiste-Brandneu-/110556177678?cmd=ViewItem&pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item19bda9650e&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
LeuchtWeitenRegulierung.
Was die Scheinwerfer angeht kann ich dir aber nicht helfen, weil ich keinen 6N fahre.
ja das dass LeuchtWeitenRegulierung heißt weis ich auch aber ob ich die jetzt an meinem polo legal dranbauen darf dass war die frage..
sorry dass ich so unverständlich geschrieben hab
Kein Ding, ich dachte, du wüsstest nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Im Zweifelsfall schreib doch einfach mal den Verkäfer an!
Der wird dir dann sicher helfen können und dir sagen, was du zu tun hast.
Ich kann dir, wie gesagt, nicht weiterhelfen...
-----> E-geprüft! Das E Zeichen ist sichtbar im Glas. Jedoch im Bereich der StVZO nicht zugelassen (da Leuchtweiteregulierung nur manuell am Scheinwerfer eingestellt werden kann und nicht elektrisch)
pfoten weg von dem Zeugs!
haste nur Ärger mit den bullen und mit Tüv....
wenn du ne Leuchtweitenregulierung im Fahrzeug verbaut hast, dann müssen die Scheinwerfer die auch haben.
....es sei denn du hast nen reimport da wo die LWR ned verbaut wurde...
gruß peter
des wüsst ich jetzt nicht dass des in reimport ist..
wollt eigentlich bloß mal schauen wegen den daylights scheinis
weil meine angeleyes kaputt gegangen sind bzw. ein standlichtring und ich weis net ob mann des wieder reparieren kann
das kann so aber nicht ganz stimmen. Hab auch welche mit LWR und da hat der TÜV noch die Rennleitung was gesagt. Da das E-Prüfzeichen drauf ist.
Zitat:
Jedoch im Bereich der StVZO nicht zugelassen (da Leuchtweiteregulierung nur manuell am Scheinwerfer eingestellt werden kann und nicht elektrisch)
Sind sie ja auch laut E-Prüfzeichen nur wenn dein Auto elektrische LWR von anfang an hat darfst du dieses nicht verschlechtern also zurückrüsten. Das ist genau so wenn du vorher EURO 3 Norm hattest und dann einen Motor mit EURO 2 einbaust. Den bekommst du auch nicht eingetragen. ALso du brauchst Scheinwerfer mit elektrischer LWR und E-Prüfzeichen. ABE gibts für Scheinwerfer gar nicht
hoffe ich konnt helfen
lg Bertl
mit den bullen bekommst du weniger ärger nur der tüv wird dir ärger machen.
Alles was eine E-nr besitzt ist zugelassen in der stvo nur darfst sie nicht verbauen wenn du eine e-regulierung hast obwohl es eh nur der tüv mit bekommt wenn du hin fährst.
sorry aber kein bock mal die suche zu bemühen wa? zu warm oder wie?
dieses thema wurde schon so oft durchgekaut, da is schon brei.
und außerdem: mittlerweile gibt es auf tuning geschulte polizisten, die auch deine el. lwr prüfen wenn sie nen verdacht haben. naja und tüv halt durch gefallen.
und nu bitte closed oder entfernen ......danke schön
ja is ja klar; die die LWR drin haben dürfen auch nur die mit LWR verbauen.
die die keine haben wie die re-import, da ist das egal ob die scheinis mit oder ohne lwr einbauen.
das prüfzeichen ist nur dann gültig, wenn mann sich an die regelung hält.