Möchte gerne für meinen Polo 6N einen Bösen Blick
hab jetzt die frage an euch wie schauts da aus mit der eintragung oder muss mann des nicht eintragen lassen !
MFG tina
Generell musst du alles eintragen lassen joa.. Blech oder plaste? Bei plaste ist oft ne abe dabei ..
dat kommt immer drauf an was mann kauft nee ?
aber wurde das nicht abgeschafft mit dem eintragen?
ich hab da sowas gehört oder war das nur bei felgen und reifen so?
Zitat:
aber wurde das nicht abgeschafft mit dem eintragen?
ich hab da sowas gehört oder war das nur bei felgen und reifen so?
Ja ich weiß nur von meinem Schwiegervater der wollte seine Felgen und Reifen eintragen und da sagte die von der Tüv stelle das wird nicht mehr gemacht da muss man nur die ABE mit dabei haben. Die Polizei soll da eine Liste dabei haben wo dann drin steht ob der dann die Rad Reifen Kombi fahren darf keine ahnung hat die von der TÜV stelle so gesagt.
ja... wie ist das mit ner motorhaubenverlängerung? wenn man die selbst bastelt und anschweisst, da gibts ja keine ABE,...
muss man den mist eintragen lassen? nen grill muss man doch auch net eintragen lassen... im endeffect stört das doch keinen, oder gehts da ums licht?
Zitat:
nen grill muss man doch auch net eintragen lassen...
Ja du muss die Abe haben das stimmt aber du musst die nicht mehr eintragen lassen laut dem Tüv da haben die so listen mit die Polizei so hat man es mir gesagt
Eine ABE musste man noch nie eintragen!
Eine ABG mußt du eintragen!
Die Polizei hat keine Listen!
Du bekommst, wenn du Felgen neu kaufst meist eine ABE mit!
Da steht dann drin, dass du diese Felgen mit einem der aufgelisteten Reifengrößen auf deinem Auto fahren darfst!
Ob nun mit Auflagen oder nicht sei jetzt erstmal dahin gestellt!
Dann gehst du Reifen kaufen!
Für diese Reifen gibt es eine Freigabe vom Hersteller, das du sie auf einer der aufgelisteten Felgengrößen, für dein Auto, draufziehen darfst!
Wenn nun also, die Felgengröße und die Reifengröße in deienem Schein eingetragen sind, dann brauchst du "nur noch" die Zettel (ABE der Felge und Reifenfreigabe vom Reifenhersteller) mit im Fahrzeug führen für eine Kontrolle oder den TÜV!
Wenn die Rad/Reifenkombi nicht bei dir im Schein steht (auf die Größen bezogen), dann mußt du die Felgen eintragen lassen, mit der Reifengröße!
Diese beiden Zettel (ABE für die Felgen
Also ich hab den bB von Mattig dran war mit Abe hab den eintragen lassen damit ich den ewigen Zettelkram nimmer hab aber man muß den nicht eintragen lassen nur wenn man keine ABE hat so wie es bei angeschweissten der Fall is da brauchste dann Sonderabnahme wegen Scheinis usw damit da nicht zuviel abgedeckt is bla bla bla....
Zitat:
......aber man muß den nicht eintragen lassen nur wenn man keine ABE hat.....
Ja das mag sein....
Das heißt z.B. In meiner ABE steht das ich 7 und 8 x 13 RSL Fahren darf mit 175 /50 R13 aber beim Tüv sagen die zu mir neee ist nicht mehr mit der Radreifen kombi und da haben die zu mir gesagt ich muss die eintragen lassen auf eintelabnahme aber ich habe die reifen in meiner ABE stehen die drauf sind dann gibt das ja gar keinen sinn mehr.
Ergibt schon sinn, wenn du jetzt etrem tief oder so bist das es einfach irgnedwie nicht mehr machbar ist.
glaub die ganzen reifen felgen usw gehen von der original höhe/zustand des FZ aus
Zitat:
Zitat:
nen grill muss man doch auch net eintragen lassen...
Auch für den mußt du eine ABE haben, wenn es keiner von VW ist!
Zitat:
hab aber für meinen grill den ich im DTS-shop gekauft hab keine ABE dazu bekomm... und in so nem anderen beitrag stand mal das man theoretisch auch lochblech reinmachen könnte,das das egal wäre, und man da keine abe braucht...? hm
verwirrt mich jetzt
Zitat:
bei angeschweissten der Fall is da brauchste dann Sonderabnahme wegen Scheinis usw damit da nicht zuviel abgedeckt is bla bla bla....
Ja TÜV eben die haben da so ihre eigenen Denkweisen und die lautet wie ärgern wir die Leute am besten....