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ein paar Fragen

KillaGT
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KillaGT's

Hab da mal wieder ein paar noob Fragen xD

Kurz zur Vorgeschichte: Ich hab die Möglichkeit ein 2. Auto zu bekommen, kan dieses aber vorerst aus finanziellen Gründen nicht anmelden. Trotzdem wollt ich mir das Auto gern zulegen^^ -> nun meine Überlegung, da ich das Auto hier bei mir zuhause direkt nicht stellen kann und es abgemeldet ja nicht auf der Straße stehen darf, eben nem Garagenplatz mieten, gibts ja fast überall für halbwegs rentable Preise.

Nun aber zu meinen Fragen:

Das Auto hat noch TÜV und AU bis Mai diesen Jahres! Muss ich für eine Ummeldung beziehungsweise danach sofort erfolgende Abmeldung mit einer Doppelkarte der Versicherung beim Amt antanzen? o.O

Weil hier sofort mein nächstes Problem entsteht, ich hab net wirklich Lust mir nen 5Tage- Kennzeichen zu holen, stress un Hetzerei mit Doppelkarte organisieren aufs Amt dappen, alles in allem 50 bis 70 Euro loswerden dafür dass ich den Wagen innerhalb von 1stunde von Platz a nach Platz b umstell -.- was könnt man da sonst machen um das effizienter zu lösen? Kenne leider niemanden der mal seine rote Nummer herleihen würde =/

Und nun noch ne ganz bescheuerte Frage xD zahlt man die Steuer für ein Auto eigentlich auch wenn es abgemeldet ist? oder nur bei Anmeldung?

so das wars erstmal, wenn mir noch was einfällt schreib ich hier erneut ^^

Gruß und Danke

Killa



Zitat:

Und nun noch ne ganz bescheuerte Frage xD zahlt man die Steuer für ein Auto eigentlich auch wenn es abgemeldet ist? oder nur bei Anmeldung?


nur wenn das auto angemeldet is
ist der wagen noch angemeldet? wenn ja frag doch den verkäufer ob er so lange noch warten könnte bis der wagen bei dir steht.


KillaGT
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KillaGT's

ne der wagen is leider schon abgemeldet vom Verkäufer =/



also du brauchst nicht zwangsläufig ne doppelkarte für die überführeung. aber der wagen muss ncoh tüv haben.

so nen überführungskennzeichen kost aber trotzdem 50-100 euro.

am besten wäre (falls der wagen noch angemeldet ist) den mit den aktuellen nummern zu überführen.

steuer zahlst du nur wenn der wagen angemeldet ist.


eine allternative (aber ILLEGALE) Lösung zur überführung des wagens, nimm deine kennzeichen schraub die für die heimfahrt an den wagen und dann wieder ab gibt aber probs bei ner polizeikontrolle bzw wenn wirklich was passiert. aber das ist dann dein risiko


KillaGT
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KillaGT's

Zitat:

aber das ist dann dein risiko


joa das will ich eben minimieren^^

ich hab auch schon dran gedacht den zu schleppen mit m Seil, dachte auch, das wär ne Möglichkeit.

Hab dann aber im Internet nachgelesen, dass selbst das verboten ist =/


Zitat:


Hab dann aber im Internet nachgelesen, dass selbst das verboten ist =/


außer der wagen ist nicht fahrbereit, dann darfst du den auch schleppen


KillaGT
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KillaGT's

Zitat:

außer der wagen ist nicht fahrbereit, dann darfst du den auch schleppen


das ist er aber leider, hat auch noch TÜV und AU bis Mai =/ und soweit ich nachgelesen habe, darf man unangemeldet garnicht schleppen mit m Seil, das Auto braucht Kennzeichen, muss versichert sein, es muss ein Notfallgedanke vorliegen und das auto defekt sein lol .....

so wird einem quasi jede chance genommen - scheiß Bürokratie- >.<


um was für ein fahrzeug handelt es sich eigendlich? vieleicht hat einer deiner freunde nen hänger wo du ihn draufstellst und gut ist.


KillaGT
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KillaGT's

ne hab ich alles schon überlegt, kenne niemanden, hab nur Arschlochfreunde wenns um sowas geht

verzeiht den Ausdruck ^^ aber es ist so =/

Ist ein BMW 520i also bissle größer ^^



wenns erlaubt ist den zu schleppen wenn er nicht fahrfähig ist (wenn ichs jezz hier richtig gelesen habe) dann mach ihn doch fahrunfähig! =) zieh die zündkerzenstecker ab oder sonstiges!

wenn s net erlaubt ist, dann wirst du net gerade günstig bei weg kommen außer halt illegal^^
mfg benny


KillaGT
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KillaGT's

ja des befürcht ich au.....


schleppen darf man ansich nur bis zur nächsten werkstatt oder?


KillaGT
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KillaGT's

ja so stand es auch im internet, wobei ich auch schonmal mein Polo damals mit nem verstopften Spritfilter nachhause gezogen hab, dafür geh ich in keine Werkstatt =P


jo, musst einfach musst nur aufpassen das die grünen nicht lange hinter dir her fahren... und wenn tust du so als würdeste in die nächste werkstatteinfahrt einbiegen, stellst dich kurz ab, chillen und eine rauchen und dann weiter


Ich weiß ja nicht wie weit Du das Fahrzeug überführen mußt, aber der ADAC wäre evtl noch eine Idee falls Du da drin bist.

Vielleicht schleppt er Dich ja dort hin wo Du hin mußt.

Fahrzeug sollte dann aber schon Fahruntüchtig sein, und zwar so das der ADAC den Wagen nicht zum laufen bekommt


adac fährt im normalen tarif (also kein adac plus mitglied) nur bis zur nächsten werkstatt! weiter kostet bis zum abwinken!


KillaGT
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KillaGT's

bin über mein Vadder bei 'DAS' mit drin, weil mein Golf auch auf mein Dad versichert is. Die schleppen dieses Fahrzeug bei Pannen hin wo ich will.


Aber...jetz kommts xD ...meine Eltern sollen davon nex mitbekommen das ich nen anderen Wagen hät =D somit zerplatzt die idee ^^


mir fällt au nex ein, das sin vllt 20km die der wagen zurücklegen müsst wo ich den dann bunkern könnt.....soll ich den da hin schieben nur um mich net dumm un dämlich zu zahlen ...o.O un mit sicherheit wär selbst das verboten ...lol


bleibt doch jetzt nur noch schleppen übrig?! ist doch am einfachsten und brauchste nix vorbereiten. für 20km dürfte das doch locker gehen über landstraße...


KillaGT
  • Themenstarter
KillaGT's

leider is von Ditzingen nach Stuttgart Bad Cannstadt keine Landstraße ...xD zumindest auf den letzten Metern


egal irgend ne alternative zur abahn wirste schon finden sonst fahr halt nen paar ausfahrten auf der bahn, oder umweg


KillaGT
  • Themenstarter
KillaGT's

weiß denn einer wie das mit dem ummelden genau funktioniert? das ich als Besitzer im Fahrzeugbrief stehe?

ich geh also da hin zur zulassungsstelle, mit m Kaufvertrag vom Auto, m Fahrzeugbrief und dem aktuellen TÜV + ASU Bericht, dann tippt die mein Namen aufs Pergament und knöpft mir n paar Euros ab.

Dann will ich das Fahrzeug ja aber nicht zulassen.

Da es jetzt aber schon abgemeldet ist, muss ich mich überhaupt als Besitzer in den Brief schreiben lassen? angenommen ich hät jetzt jemanden an den ich es verkaufen könnte oder ich schenk es meiner Freundin ..oda was weiß ich ^^ ...muss ich mich da ich es gekauft hab, als Besitzer in den Brief schreiben lassen wenn es schon stillgelegt ist? ...oder ist eine Eintragung in den Brief, des "aktuellen" Halters, der das Auto dann auch fahren will, erst nötig wenn das auto zugelassen werden soll?

so umständlich formuliert, aber anders bekomm ichs grad nich aus mir raus xD


Zitat:

Da es jetzt aber schon abgemeldet ist, muss ich mich überhaupt als Besitzer in den Brief schreiben lassen


Nein brauchst nicht


hast du n hängerführerschein?

dann kannste dir ja n hänger leihen

kostet nicht so viel wies kurzzeitkennzeichen


KillaGT
  • Themenstarter
KillaGT's

ne ich hab nur den normalen B Führerschein =/


um das fahrzeug nicht zum laufen zu bekommen brauch man ja nur die sprittzufuhr unterbrechen xD könnte das nicht dein dad machen mit dem hänger? der hat doch gewiss seinen lappen schon einige jahrzehnte. da kann er alles hinten dran anhängen


KillaGT
  • Themenstarter
KillaGT's

mein Dad is eigentlich ein Pflegefall, der darf nich mehr fahren un ich hab doch gesagt die sollen nichts davon wissen, die ham so schon genug zu tun =D


schlepp die kiste doch weg da...20km geht doch noch und falls sie dich jetzt wirklich anhalten sollten.... tust du halt auf dumm und weißt von nix! machst vorher an den abgeschleppten wagen die alten nummernschilder ran und gut ist!

das die polizei nun genau hinter dir fährt und sieht das die kiste net angemeldet ist.... nja dazu gehört dann aber viel unglück

und mach nen umweg um die autobahn

mfg benny


naja bevor ich so machen würde würd ich meine kennzeichen dran machen und einfach normal mit fahrn

weil wenn die polizei n auto sieht das abgeschleppt wird is die wahrscheinlichkeit, dass se dich anhalten höher asl wenn du normal fährst

musst du halt wissen


mahlzeit... also meines wissens nach zu folgen darf ein fahrzeug das nicht angemeldet ist mit ein schleppSTANGE geschleppt da das fahrzeug auf grund der stange starr mit dem zugfahrzeug verbunden ist.... sprich das fahrzeug muss hinterher.. der führer des geschleppten fahrzeug brauch auch angeblich kein führerschein und muss nur mit dem fahrzeug vertaut sein.... zumindest mach ichs immer so...
im letzten monat 3 autos geschleppt und hat sogar n monat fahrverbot....

musst dich mal schlau machen... meinte mein fahrlehrer zumindest...


KillaGT
  • Themenstarter
KillaGT's

hab mal das dazu gefunden

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  • scheint mit der stange tatsächlich erlaubt zu sein, ....dann muss ich mir so n teil besorgen ^^


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