hallo..
hab grade nen lupo gekauft..so wa der ganz top..
dann schau ich die unterlagen durch und da find ich den alten kaufvertrag, indem steht das der wagen nen auffahrunfall hatte(is auf ein auto mit anhängerkupplung draufgefahren)!
aber der verkäufer von dem ich den hab sagte mir das der keine unfälle hatte..
was nun?!
ihn anrufen fragen was los is oder direkt zum anwalt?!
DAS NEUE JAHR FÄNGT JA GUT AN!
Ruf an und versuch das Rückgängig zu machen und versuch das zu klären...
Wenn das nix bringt droh mit dem Anwalt und wenn alles nix bringt weißt du ja wohin
Erkundige dich vorher was juritisch gesehen unfallfrei bedeutet. Wenn es nur ein lichter hieb war und nicht an tragenden teilen geschweißt wurde gilt der wagen als unfallfrei
Wievielter hand ist der denn? Als Bastlerfahrzeug gekauft? Ist denn da ein Datum zu sehen wann der Unfall war?
MfG
Nur wenn geschweißt wird ist das nen Unfallauto? Bei nem leichten Auffahrunfall ist an den Holmen meist auch nichts dran, es ist aber trotzdem meist die ganze front kaputt Kotis Haube etc das gilt dann nicht als Unfallwagen`?
Zitat:
Erkundige dich vorher was juritisch gesehen unfallfrei bedeutet. Wenn es nur ein lichter hieb war und nicht an tragenden teilen geschweißt wurde gilt der wagen als unfallfrei
Zitat:
Stop und vorsicht mit solch falschaussagen, du definierts den unterschied zwischen Unfallfahrzeug und Unfallfreies Fahrzeug. Klingt komisch, gesetzlich besteht hierbei aber ein Unterschied..
Ein gebrauchter Pkw kann nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden, wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln einem Autokäufer Recht.
Zwar schließt nicht jede äußerliche Beschädigung den Verkauf als "unfallfrei" aus. Allerdings sind nur so genannte Bagatellschäden mit dieser Zusage vereinbar.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Das beschreibt das obige.
ja der hat ne andere stoßstange dranngehabt und die is wohl drauf gegangen..zumindest is ne andere eingetragen.
is wohl 2.hand..ich ruf ma die vorbesitzerin an und frag was alles schrott wa..
kann ich mir denn nen teil zurückbezahlen lassen oder wie?
den der is für meine kleine schwester und kein bock den wider abzugeben..
ja und selbst wenn das kein großer unfall wa, is doch trotzdem täuschung oder nich?
im vertrag is es auch noch angekreuzt, das es kein unfall auto is
Zitat:
ja der hat ne andere stoßstange dranngehabt und die is wohl drauf gegangen..zumindest is ne andere eingetragen.
is wohl 2.hand..ich ruf ma die vorbesitzerin an und frag was alles schrott wa..
kann ich mir denn nen teil zurückbezahlen lassen oder wie?
den der is für meine kleine schwester und kein bock den wider abzugeben..
ja und selbst wenn das kein großer unfall wa, is doch trotzdem täuschung oder nich?
im vertrag is es auch noch angekreuzt, das es kein unfall auto is
ja hab den gestern abend abgeholt..dann beim durchblättern hab ich halt den alten vertrag gefunden wo das drinnstand..
wonach richtet sich denn diese minderung?
soweit ich weiß zählt sowas nicht als unfallwagen und der verkäufer braucht sowas nicht angeben.
ein Fahrzeug zählt erst dann als Unfallwagen wenn Tragende Teile verzogen sind oder ausgetauscht werden müssen.
also wegen ner stoßstange und vielleicht nem kaputte´m Kühler is das auto kein Unfallwagen.
also wirst de keine chance ham.
bevor hier jetzt alle irgendwas hinschreiben, frag doch erstmal bei der erstbesitzerin nach, was sie für ein unfall hatte.
Zitat:
also wegen ner stoßstange und vielleicht nem kaputte´m Kühler is das auto kein Unfallwagen.
naja wenn de meinst . also für dich is es nen auto das nen Unfall hatte.
aber wie schon gesagt wenn ich ein auto verkaufe und es is z.B hinten einer drauf gefahren und ich bekomm ne neue Heckklappe dann is das kein Unfallwagen und er wird auch ni als unfallwagen beim verkauf gehandelt.
ich hab damals selbst mit nem Kfz- sachverständiger darüber geredet
habe eben nochmal einwenig gegoogelt und zitiere
Zitat:
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen
Ich finde es immer wieder lustig wie hier welche über Dinge schreiben oder texte aus dem Inet kopieren und 0 Fachwissen in der Materie haben.
Aber ich verstehe auch nicht wie man ein Fahrzeug kaufen kann ohne sich mal alle Papiere mal anzuschauen.
Lange rede kurzer sinn, es liegt eine unwahre Beschreibung vor. Somit kannst Du endweder vom Kaufvertrag zurück trehten oder versuchen den Kaufpreis zu drücken ( Wenn der Verkäufer mit sich reden lässt )
Hierbei ist immer noch zu berücksichtigen ob der Verkäufer dich auch wirglich nicht über den Schaden informiert hat.
Zitat:
Ich finde es immer wieder lustig wie hier welche über Dinge schreiben oder texte aus dem Inet kopieren und 0 Fachwissen in der Materie haben.
Zitat:
aber du hast das wissen?
dir wurde das schon alles vererbt, nicht wahr?!
aber wieso liegt denn jetzt bitte ein unwahre beschreibung vor?
ja schon kla..aber er sagte das der keinen unfall hatte und im kaufvertrag is es ja angekreuzt das er unfallfrei is..
nur wonach richtet sich der betrag, den der typ dann zurückzahlen muss?!
Zitat:
nur wonach richtet sich der betrag, den der typ dann zurückzahlen muss?!
ach keine ahnung..also theoretisch könnte ich sagen..gib mir 500 oder ich geh zum anwalt oder wie?!
Zitat:
ach keine ahnung..also theoretisch könnte ich sagen..gib mir 500 oder ich geh zum anwalt oder wie?!
Zitat:
ach keine ahnung..also theoretisch könnte ich sagen..gib mir 500 oder ich geh zum anwalt oder wie?!
Jeder in Deutschland MUSS warheitsgemässe aussagen machen.
Macht er dies nicht egal ob bewusst oder nicht bewusst, hat er nun mal pech und nach deutschem Recht kann man den wagen zurück geben oder sich anders einigen.
Den es gibt auch müdliche aussagen, die auch rechtskräftig sind. Nur mal so am Rande erwähnt, man kann nämlich auch müdliche Verträge / Abkommen abschliessen
so hab den jetz mal ans telefon bekomm.
er meinte er hätte es vergessen mir zu sagen und wurde sofort frech und meinte ich soll zum anwalt gehen..und er würde das auch machen.
wie geh ich jetz vor.rechtschutz hab ich.
die vorbesitzerin erreich ich iwie nich..
Zitat:
weiß ich auch
aber du weißt auch, wenn keine zeugen dabei waren wirds auch schwer...nämlich dann steht aussage gegen aussagen
richtig...aber das ist ja das problem...zählt ne stoßstange schon, um das auto als unfallfahrzeug zu verkaufen?
denn würden rund 80% hier aus'm polotreff nen unfallfahrzeug besitzen, weil sie sich eine andere stoßstange zu gelegt haben.
und wie is die ganze geschichte jetzt ausgegangen? würde mich brennend interessieren