vw teilemarkt

UBB erlaubt oder net?

ZAU
  • Themenstarter
ZAU's Polo 2F

So, jetzt ma ne klare ansage in Sachen unterboden beleuchtung:

Isses erlaubt, ja? Nein? Darf man`s dran haben so lange es aus ist? Ja? Nein?

Weis da jemand was? Sollte ja änderungen geben!

Greetz Tobi



INteressiert mich auch!
Die einen sagen so die andren so...
Aber wenn ich zu unserem Tüvi fahre sagt er mir NEIN!
Aber es kann doch nicht sein das andre sagen das es erlaubt ist, aber nur wenns aus ist während der fahrt!

Mfg


ist nicht erlaubt !
Bei Unfall besteht die Gefahr, dass sie bricht und somit Splitter auf der Fahrban sind. Bei Scheinwerfer natrürlich das gleiche, aber die sind ja notwendig !



ZAU
  • Themenstarter
ZAU's Polo 2F

und die Fexiblen? die lassen sich ja verbiegen! Wie sieht`s da aus?


Wenn du ein Unfall baust fliegt doch nicht nur die UBB auf die Strasse...
Ich meine die sind ja aus einer Plastikummantelung, oder?

Also ich hab gehört das man die eintragen lassen kann...

Mfg


oh des is doch scheisse ... warum sagt jeder was anderes?!?!
man weiß nie was man glauben soll ...
ich such schon ewig danach ob jetz z.b. ubb oder sonstige beleuchtungen erlaubt sind oder net ...
aber da kommt man nie weit - weils keiner weiß!


ZAU
  • Themenstarter
ZAU's Polo 2F

ich weis mal dass man diese weißen von FoliaTec eingetragen bekommt, aber wie sieht`s mit den anderen aus? Und bei nem Unfall wird das wohl echt kleinmist sein wenn so ne Röhre brechen sollt! Vorher is die Straße mit anderen Slitern voll!


soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt! du kannst ja schauen ob du ein tüv findest, der dir die dinger einträgt, aber ohne eintragung würde ich mir die dinger net dranmachen...


gelöschtes Mitglied

    Zitat:
    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

    Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

    Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

    Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.



    das is doch mal was! danke
    wenns jemand net genau weiß soll ers für sich behalten un net andere regeln in die welt setzen....


    ZAU
    • Themenstarter
    ZAU's Polo 2F

    Genau sowas wollt ich hören! Danke dir!


    Hey,also ich habe auch ne unterbodenbeleuchtung dranne leider noch nicht eingetragen!Also die ubb darf man nur zu schowzwecken nutzen oder als austiegsbeleuchtung!
    der tüver sagte mir sie darf nur angehen wenn man die türen öfnet also quasi zur austiegsbeleuchtung dient!dann wäre es kein problem!natürlich ist es nicht erlaubt damit im straßenverkehr zu fahren!der tüver darf auch kein schalter oder sonst was finden wo man sie doch noch anderwertig anschalten kann!habe auch schon welche mit ner e-nummer gesehen die brauch man garnicht eintragen lassen aber sie darf auch nur halt als austiegsbeleuchtung genutzt werden!also jungs einfach als austiegsb. eintragen lassen und danach den schalter ran!wenn einen die bullen anhalten einfach oh sorry meine tür war icht richtig geschlossen!Grins!seit doch nicht so einfallslos! MFG BS


    "Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie als Ausstiegshilfe deklariert."

    also geht das wohl auch net !


    Antworten erstellen

    Ähnliche Themen