hi leute,
n freund von mir is mir was schuldig und nun will er mir xenon einbauen...
also brenner, vorschaltgeräte und auch die waschdüsen für stoßstange.
also die waschdüsen sind ja kein problem, nehme welche mit pumpe, also die die per wasserdruck nach oben fahren.den wasserbehälter besorgt er mir auch.
aber wie schaut mit ner LWR aus?
kann man die nachrüsten?
woher bekomme ich das gelumpe und was wirds mich kosten?
Servus, du kannst den Regler für die Leuchtweiterregulierung vom Lupo GTI nehmen und einen Halter an die Hinterachse setzen.
Die Originalmotoren sind sehr langsam. Zur Ansteuerung klappt das mit denen vom Lupo auch besser - ist etwas Arbeit die umzubauen dass sie Polopassen sind
yo danke...D
hm...werd die dann wohl nehmen...wie schauts mit der verkabelung aus?
es gibt auch welche von hella als nachrüstsatz zu kaufen.
eine frage habe cih ncoh da es auf den ersten blick nahc legalem xenon sich anhört.
welche linsen benutzt du den? den in orognale scheinis darfste keien brenner einbauen
scheni muss ne dc oder dcr kennzeichnung haben^^
hab schwarze klarglas drin...mein kollege baut mir dort andere linsen ein
wegen der kennzeichnung is egal...wirds halt ne einzelabnahme^^
die LWR zum nachrüdte von Hella ist Schrott.
hatte ich verbaut und nach drei Tagen wieder rausgeschmissen und zurückgebracht.
Du solltest andere Schweinwerfer verwenden ( wegen Fernlicht) und dem Umbau vorher mit dem Tüv absprechen.
Dann wird eine Relaisschaltung benötigt, die verhindert, dass das Abblendlicht ausgeht, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird.
Verkabelung: Zündplus, Masse, Geschwindigkeitssignal, K-Leitung, Steuerleitung für Motoren - ich glaube das wars
ja habe schon bemerkt bei meinen klarglas das das abblend aus geht wenn das fernlicht an ist.
ja haste auch recht mit dem tüv, werd auf jeden fall mal nachfragen...und wenns nich per einzelabnahme gehen sollte, baue ich für hauptuntersuchung die orig. ein
wie schuats mit dem gehäuse aus?
schmilzt mir das weg ach mit anderer linse oder sind die xenon nicht so heiss wie normale birnen?
habe das vorher abgeklärt - meinem Tüv war nur wichtig, dass er irgeneine Prüfnummer hat. Habe mir in ebay einen xenon-Satz für H3 besorgt mit E13 (glaube ich) ist ne Zulassungsnummer aus Schweden oder so
damit war er zufrieden.
wo soll die prüfnummer stehen?
also meine kollege hat jez so n kompletten xenon nachrüstsatz, nur kein plan ob es das verscheidene gibt...kann mich nur daran erinnern das auf den vorschaltgeräten ne Firma drauf stand.
gibts da mehrere hersteller die das nachrüstset veritreiben?
ja, da gibts einige. Das Prüfzeichen ist bei mir auf den Vorschaltgeräten.
ja gut alles klar...die die ich gesehen hab waren in nem RX8 verbaut den wir auf der arbeit hatten.
kollege will mir die gleichen einbauen, die vorschaltgeräte sahen schon sehr vertrauenswürdig aus.....da stand ne menge drauf^^
in welche scheinwerfer hast du deine eingebaut?
Wenn ihr die Brenner in iwelche Scheinwerfer einbauen wollt, dann braucht ihr euch auch nicht weiter um sonstige Auflagen kümmern..
Diese China-Brenner mit den sog. "Gutachten" oder "Prüfnummern" bringen bei einem "richtigem" Prüfer eh nix.
Bitte zu der Thematik einfach die Sufu nutzen.
Ich will hier niemanden davon abhalten sich diese Entladungslampen zu verbauen, jedoch sollte jedem klar sein, dass man diese Leuchtmittel nur in Scheinwerfern verbauen darf, die eben auch für diese Art zugelassen sind.
Danke für euer Verständnis...
Zitat:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
* einer automatischen Leuchtweitenregelung
* einer Scheinwerferreinigungsanlage und
* einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Quelle: TÜV Nord