Hi,
hab mal ne Frage und zwar ich war jetz bei der DEKRA, TÜV und KÜS keiner von den Wollt mein Fahrwerk eintragen da ich zu Tief bin, dazu kommt noch das se von mir wollten das ich vorne 5cm Hoch geh aber ich seh so viele Polos mit 14" (wie ich) die es eingetragen haben, auch hier im Forum. Kann mir da bitte jemand mal Helfen`? des kann doch net sein :-(
bin voll am verzweifeln
Falscher Tüvmann
vor dem tüv hoch und dann ab nach hause und runter mit der mutter
oder so
und wie tief bist du?
lichtaustrittskannte?
wer sagt das die tiefe bei allen eingetragen ist?
eingetragen ist die eine sache aber die wahre tiefe ist was anderes.
und achja selbst wenn in deinem fahrzeugschein die tiefe genau so drin steht so wie dein auto ist, aber deine lichtaustrittskannte < als 50cm vom boden ist, ist deine eintragun hinfällig.
beim 6n ist die kante von haus aus schon nicht hoch.
genau ich war bei meinem 6n mit winter stalus schon drunter
Liegt es evtl. an deiner Stoßstange, Schweller ect.?
Weil dadurch wird dein Auto so tief !
Gruß
nee war ja bei mehreren Tüvmenschen, nur der TÜV kann 21er abnahme machen und dann bin ich heut extra in osten gefahren weil da die DEKRA 21er machen kann und der wollt a net der war übelst penibel.
naja und nu? Der TÜV trägt mir nur Radmitte/Bördelkante ein und die KÜS hätt es mir so eingetragen aber da die nur 19er machen dürfen hilft mir des a nix:-(
na wenn ich da weiter hoch geh kann ich des Standart Fahrwerk a rein Tun:-( oder an 60/40...für was hab ich mir den a Gewinde gekauft :-(
also die scheinwerfer unterkante ist genau 50cm vom boden entfernt okay oder?
nee is 48 oder so...
bei mir is es ja die Lichtaustritskante irgendwie...
und mitm Gewinde Runterdrehen geht wie gesagt ent weil der TÜV nur Radmitte/bördelkante einträgt
50cm lichtaustrittskante
7cm zu formelastischen teilen
8cm zu festen teilen
vom boden aus gesehen.
jeder der unter dem wert ist ,egal welchen von diesen kann eine stilllegung des wagens bei einer kontrolle bedeuten und die eintragung wird hinfällig incl einer neuvorführung.
und wer meint das sind alles nur richtwerte den kann ich eines besseren belehren. in vielen gutachten werden diese werte vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. ebenfalls müssen nebelscheinwerfer entfernt oder unbrauchbar gemacht werden.
Ihr habt es gut bei uns in Österreich braucht man vom boden bis zum ersten Teil vom Polo das wäre glaub ich der Krümmer 11 cm :(
also bei mir waren es kat und ölwanne die unter 6cm gekommen sind.
ergo keine eintragung,egal wo ich hin bin.
tiefe ist nicht alles..
Ich hab mal 1 Frage an den Threadersteller.
1. Hat das Gewinde noch Federspannung?
Der sieht auf dem Bild voll hängend aus!
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
Zitat:
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
was für opfer!
also ich bin mit meinem derby vom boden bis ukante scheini bei 43cm eingetragen
da steht dann nurnoch in den papieren drinnen dass auf verminderte bodenfreiheit zu achten ist
echt? und sowas tragen die a noch ein? kann ich den net irgendwie was machen das die des bei mir a machen? also irgendwie muss ich des doch schaffen?
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Linsenscheinwerfer is was anderes --> siehe Raptile
ja der neine sagt baujahr der andere sagt des spielt keine rolle...
wenn ich meinen tüvmenschen net kennen würde hätt ich des mit der eintragung auch vergessen können....
hab ihn nämlich auch gefragt so von wegen und baujahr...
sein kommentar dazu war nur dass dass sch****egal is wie alt oder wie neu...
unterkante scheinwerfer 50cm minimum....wobei ich des an schmarrn finde...
wie sieht es na dann mit den HONDA CRX KUNDEN aus....da is ja die schnauze scho tiefer als 50cm und dann kommt noch n fahrwerk rein
des is auch was was ich net versteh....die deutschen gesetzte sind doch alle fürn arsch meiner meinung nach....
Also meiner liegt auch weit unter dieser besagten Grenze.....und ich war vor 1 Woche aufm TÜV und die haben nix gesagt, der TÜV-Mann hat nur gesagt, dass er nicht noch tiefer sein darf, weil sonst der KAT aufsetzen würde, was quatsch ist, weil mein Auspuff tiefer ist als der KAT....naja ich hatte noch keine Probleme.....
Zitat:
Yes! Da haste dann ca. 2-3cm mehr zur Verfügung!
also ich war vor 2 wochen beim tüv. höhe der lichtaustrittskante ist ganau 50 cm. hab ein gewindefahrwerk drin. hab es so weit wie´s geht runtergedreht, genau so wie es im teilegutachten steht. also der tüv hatte keine beanstandung gemacht.
ich sehe gerade das du sogar die gleichen scheinwerfer drin hast wie ich(sonar) . Also ich verstehe nicht warum du dann solche probleme hast mit dem tüv.
ich kenne ne menge leute die das gleiche problem hatten und andre, die es wiederum nicht hatten bei extremer tieferlegung und zwar beim gleichen tüv-prüfer...
die leute, die probleme hatten, waren nämlich die, die mit solchen gfk-bombern vorgefahren sind ! die mit ner styli und nur ner lippe hatten diese probleme nicht, auch wenn es ne 100er tieferlegung war !
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen
Zitat:
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen