Guten tag Liebe Polo Gemeinde
ich hätte da mal eine frage.
Gestern habe ich mein Polo von der werkstatt abgeholt. *frontumbau * bilder werden auch hier bald folgen.
für die front hatte ich auch tagesfahrleuchten gekauft. die mir aber der mechaniker nicht anschließen wollte weil er gehört hat das tagesfahrleuchten nachts nicht an sein dürfen und ich einen extra schlater besorgen soll.
ist da was dran ,denn ich sehe täglich soviele familien autos die abends die dinger an haben ?
jetzt wollte ich mal euch fragen ob ihr genaueres wisst. wie es da mit der zulassung aussieht
Gruß Phil
wurde vor kurzen von der rennleitung angehalten, die mich darauf aufmerksam gemacht haben, dass mein TFL an sein, und dass ist in der nacht nicht zugelassen ,,, Grund : Den lichtverhältniss angepasste beleuchtung !
Also nachts darfste damit nicht fahren, bzw. dich nicht erwischen lassen
Mfg
TagFahrLicht Polo
Also soweit ich das weiß, müssen die wenns dunkel ist aus sein! Sprich wenn du Abblendlicht anmachst, müssen die Tagfahrleuchten ausgehen! Ich sehe hier auch oft genug welche wo die Dinger auch Abends mit dem Abblendlicht zusammen leuchten.. Aber wie gesagt glaub das ist nicht erlaubt..
gut zuwissen . also wäre es am besten wenn ich sie ans standlicht anschließe . damit kann ich in der nacht ja eh nicht viel anfangen .
oder doch extra schalter ?
musstest du was zahlen oder nur ne verwarnung ?
mein lehrlingskollege hat scih für sein golf 4 die original tfl geholt von audi
un er hat sich auch son steuergerät dazu geholt naja musste
weil tfl ohne andere beleuchtung 100% leuchtkraft un mit fahrlicht dazu muss das automatisch 40% abdunkeln
und TAGfahrlicht also nachts denke ich mal nich das die zugelassen sind dann lieber nebler xD die kannste tag unn acht fahren sind halt nur nich so schick meistens
Muss auch sagen das es ziemlich ablenkt wenn ein jemand entgegen kommt mit Abblendlicht und TFL an!
dasganz kam bei mir nur 15 euro ...
ich erklär dir mal, wie ich das hab .. hab nen 86c sth polo !
orginal nebler eingebaut, und die so geklemmt, dass die auch alleine leuchten, dass heißt als tfl ... und sobald man das abblendlicht anmacht, gehen die aus, über ein steuergerät ...
ABER ich hab da nen schalter drin ... i
ICH KANN :
- nur nebler
- Nebler + standlicht
- Abblendlich + nebler
und das is perfekt ...
MfG
Ist es eigentlich vorgeschrieben das man nur 2 TFL einbauen darf also links und rechts eins. oder kann man auch mehrere verbauen...?
man kann alles, mit der eintragung dazu .. du kannst zum beispiel 2 tfl´s + 2 nebler + diene 2 scheinwerfer ... das macht dann 6mal mehr licht lol .... darfst halt nicht alles gleichzeitig an haben
Naja das beantwortet nich ganz meine Frage ich wollte wissen darf man nur ein tfl Set verbauen oder ann ich auch 2, 3, 4 ... verbauen.
Naja nochwas, wo darf man die überall hinbauen?
MfG
Zitat:
Ist es eigentlich vorgeschrieben das man nur 2 TFL einbauen darf also links und rechts eins. oder kann man auch mehrere verbauen...?
Zitat:
schaut halt dann aus wie so nen volksfest-bratwurstbrat-süßigkeiten-schießbuden-stand
Ich mein ich will die ja nicht unbedingt oder muss man die irgentwann habe... weil die neuen Audis und so haben das ja alle.
ne die musst du denk ichnicht haben
weil wenn das fahren mit licht am tag vorgeschrieben wird
dann kannst du auch einfach mit abblendlicht rumfahren
also braucht ma des net
sin nur spielerreien womit sich manche leute geld verdienen
es ist aber eig auch damit getan einfach sie am standlicht anzuschließen oder ?
weil nachts seh ich miten standlicht eh nichts
grad eben wurde gesagt das man nachts sie nicht anhaben döff
wenn du sie am standlicht anschliest leuchten sie ja wenn das abbelndlicht an ist
man man man
wer lesen kann ist klar im vorteil
Mal so zur Info:
1. Das anbauen mehrerer TFL (DRL) ist VERBOTEN
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein(...) Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
Nebelscheiwerfer entsprechen hierbei auch TFL.
Auch die Anbaumaße von neblern zählen für TFL, also min. 300mm hoch vom Boden und max. 400mm von der Außenkante entfernt.
Desweiteren MÜSSEN TFL beim Einschalten des STANDLICHTES erlöschen (also auch bei Abblendlicht).
Ebenfalls ist bei einer Nachrüstung ein Schalter einzubauen welcher es ermöglicht die TFL manuell abzuschalten.
mfG
300mm überm Boden und 400mm von der Außenkante
Das gilt vielleicht fürs Abblendlicht, aber nicht für Nebler
Meine original Nebler sind vielleicht max. 200mm überm Boden und 100mm von der Außenlinie vom Fahrzeug. Nebler sollen vor allem unterm Nebel durch außleuchten
Drum bau ich meine BMW-Nebler gaaaanz unten und gaaaanz außen rein
Und wenn du sagst es gilt Nebler=Tagfahrleuchten dürfts mit Tfl nicht anders sein...
ich finde das gesetzt sehr rätselhaft weil doch immer groß geredet wird .
tfl bringt eine zusätzliche sicherheit im straßenverkehr.
hab sogar gehört das tfl ab 2011 pflicht werden sollen .
und dann darf man sie nachts nicht anhaben sehr rätselhaft aber gut was will man machen
nachts im DUNNKELN hast du doch normales licht oder? xD
und tagsüber nich nä xD dafür sind die ja gedacht ^^
ja gut aber wäre es vllt nachts nicht ein doppelter schutz ?
denn ich finde nicht das dich tagesfahrleuchten blenden
gut darüber lässt sich jetzt tagelang diskutieren
gesetz ist nunmal gesetz
muss wohl ein eigener schalter integriert werden
* Montageort : Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe und adaptives Tagfahrlicht).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
@ericsson:
MAXIMAL 400mm von Außenkante und bei der Höhe sind es doch nur 25 cm aber alles was drunter liegt entpricht NICHT der StVZO.