# - heute - 22:18:51* Montageort : Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe und adaptives Tagfahrlicht).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
@ericsson:
MAXIMAL 400mm von Außenkante und bei der Höhe sind es doch nur 25 cm aber alles was drunter liegt entpricht NICHT der StVZO.