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Verdunkelte scheiben

Hilmes
  • Themenstarter

Mahlzeit,
ich wollt ma fragen wie das ist mit Heckscheiben verdunkelung. Wenn ich das mache muss ich das vom Tüv abnehmen lassen darf man das überhaupt noch?
Scheibenwischer is scho weg hinten. Und die beiden Heckfenster wolt ich auch noch mit verdunkeln.
Schonma danke für die auskunft



mit folie? ist ne abe dabei


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    st ne abe dabei


    ABG :P



    Zitat:

    ABG


    ^^^beser wisser


    gelöschtes Mitglied

      Wenn du ganz normale Scheibenfolie holst
      die ne Nummer drauf hat und dazu ne ABG sollte das kein Prob sein.

      gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"


        Das wiederum nicht erlaubt ist!
        Verdunkelte Heckscheibe, darfst auch nur machen, wenn du zwei Außenspiegel hast!


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Zitat:

          gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"



          Das wiederum nicht erlaubt ist!
          Verdunkelte Heckscheibe, darfst auch nur machen, wenn du zwei Außenspiegel hast!



          richtig! so meinte ich das ja


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            richtig! so meinte ich das ja


            Ich wollte auch nicht klugscheißen, sondern es auf den Punkt bringen!


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Ich wollte auch nicht klugscheißen, sondern es auf den Punkt bringen!


              Frauen halt



              Die Folie hat eine ABG nr. die wiederum auch in der Bescheinigung drauf steht.

              Beim anbringen der Folie ist darauf zu achten das die Nr. ersichtlich ist.


              Hilmes
              • Themenstarter

              jo besten dank
              BIn noch neu auf dem gebiet. Gerad erst Führerscheinundso :PP
              Bin zwar KFz Mechatroniker aber den ganzen zulassungskram keine ahnung


              hat mal einer probiert die folie abzumachen wenn die paar jaare drauf war? scheiß arbeit!

              will bei mir tiefschwarze folie anbringen hinten weil ich hatte welche drin die mehr lila aussah... an den vorderen seitenscheiben wollt ich auch leicht tönen bis wieviel prozent ist da erlaubt?


              Die Vorderen Scheiben dürfen nicht getönt werden.
              Die hinteren auch nur bis zu einer bestimmten Lichtdurchlass stärke. Darum gibt es ja die ABG nr damit wird die licht druchlässigkeit gewährleistet.

              Ab gehen tun sie mit dem passenden Scheibenkratzer recht gut. Nur die Heckscheibe ist blöd wegen den Heizungsdrähten.


              Zitat:

              Die Vorderen Scheiben dürfen nicht getönt werden.


              Ich hab aber bei uns schon MEHRERE Autos rumfahren sehen die rundum getönte scheiben hatten. Zwar vorne nicht so dunkel wie hinten aber alle getönt!
              Vorgestern erst ein A4 mit verspiegelter Folie.


              Zitat:

              Ab gehen tun sie mit dem passenden Scheibenkratzer recht gut. Nur die Heckscheibe ist blöd wegen den Heizungsdrähten.


              ab gehen die mitm heißluftföhn.. in kombi mit kratzer vlt.. aber trotzdem scheiß arbeit..

              vorne ist eine leichte tönung erlaubt.


              Ich bin Autoglaser und es ist nicht erlaubt.
              Es gibt zwar Gestzliche Ausnahmen aber die sind eher seltener.

              Kurzer Auszug aus dem GB.
              Windschutzscheibe : 25 %
              Fahrer und Beifahrerscheiben : 30 %

              Das war mal!

              Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135

              Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.

              Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)

            • bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
              [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



            • verboten, verboten, verboten VERBOTEN!


              fuck tüv.jpg
              fuck tüv.jpg

              hab ich das jetzt richtig verstanden...man darf garkeine scheiben mehr tönen?
              aber dann wären die ganzen folienspezis ja pleite demnächst...

              und es fahren doch noch so viele damit rum...

              edit:

              okay hab mir den link angeguckt und da steht ja dass man es darf...puh

              aber was bedeutet in verbindung mit dichtungsgummis?


              Also ich hab das so verstanden das man die hinteren mit den AGB's schon tönen darf... aber bei den vorderen gibts NUR AUSNAHMEN.
              Habs ja hinten selbst und hat bis jetzt noch keiner was gesagt.


              Die hinteren seitenscheiben und Heckscheibe darf getönt werden
              Mit einer Folie mit AGB nr.

              Bei einem Kombi darf man bis zu den hinteren Türen machen.

              Thema Gummi und so.
              Die Scheiben Folien dürfen nicht bis scheiben ende bezogen werden.
              Man muss einen Anstand von 1-1,5cm haben.
              Das im Notfall (Unfall) die scheibe entfernt werden kann.
              Da die ja wegen der folie nicht zerspringt wie ohne Folie.
              Da ist dann der cm wie eine brechkannte so das die Scheibe entfernt werden kann.


              komisch...stell ich mir nich so hübsch vor :(
              is mir aber noch nie bei jemandem aufgefallen

              wenn das auffällig ist,dann überleg ich mir das ja nochma mit dem tönen


              achja und da gucken die tüvler ja dann auch so oft nach... mit den 1,5cm find ich schwachsinn.. und laut deinem text darf keine scheibe mit spray getönt werden oder lackiert werden.. von folie steht da nix. wenn ich mich nicht verguckt hab da steht andauernd nur bauartgenehmigung... tausendmal kommt das wort dadrin vor aber nie in zusammenhang mit folie


              Natürlich schaut kein Prüfer auf die cm an der scheibe.
              Folien haben eine AGB nr und sind für hinten erlaubt.
              Am besten goggelst du einfach mal.


              gelöschtes Mitglied

                totaler quark...natürlich kann man scheiben nachträglich fluten lassen mit Tüv,sie müssen nur den gesetzlichen rahmen erfüllen...Windschutzscheibe darf glaube ich nicht die vorderen seitenscheiben dürfen,aber net soviel wie die hinteren....selbst serienfahrzeuge gibt es mit gefluteten scheiben...ist halt auslegungssache vom Tüvprüfer


                ach ich hab vor mir das im sommer zu machen.. bevor ich das mache ruf ich mal ein paar prüfer an und wenn die sagen geht werden die mir wohl auch die bedingungen sagen.. wenn die sagen geht nicht dann hab ich weniger arbeit


                gelöschtes Mitglied

                  Moment, war es nicht so das nur von Werk aus getönte Scheiben vorne nicht nachgetönt werden dürfen? Was ist mit den alten Klarglas? Die noch gar keine Tönung haben? Die müssten dann ja um besagte 25 und 30 % erlaubt sein....


                  @ Maik Perfekte Lösung


                  Zitat:

                  @ Maik Perfekte Lösung


                  ja, nichtwahr ^^


                  Zitat:

                  Moment, war es nicht so das nur von Werk aus getönte Scheiben vorne nicht nachgetönt werden dürfen? Was ist mit den alten Klarglas? Die noch gar keine Tönung haben? Die müssten dann ja um besagte 25 und 30 % erlaubt sein....


                  So siehts aus.
                  Ungetönte können zwar gemacht werden aber nur mit Sondergenehmigung!


                  kumpel is chef von der firma die in deutschland die einzigen sind die scheiben mit fluten tönen dürfen, und das auch VORNE! allerdings nur mit 25% und 35% seitenscheiben. in der farbe die man haben will! nur sind wir die einzigen die das mit gutachten haben in DE


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