vw teilemarkt

Polizei Problem

gelöschtes Mitglied

    Zitat:


    Nein! Du musst dir bei deiner versicherungsstelle eine doppelkarte holen und dann bei der zulassungstelle ein kurzzeitkenzeichen.. sprich gelbe nummern. Ohne dem darfst du nicht fahren!


    du darfst auch mit entstempelten (abgemeldetem auto) und nur im besitz einer doppelkarte (für eine normale anmeldung) auf direkten weg zum tüv (vorrausgesetzt, das fahrzeug wird im anschluss, spätestens 3 tage später zugelassen) oder zur zulassungsstelle (also insgesamt allgemein zulassungsrelevante fahrten) machen...
    man darf sogar mit einem bei der zulassungsstelle gerade abgemeldetem fahrzeug auf direktem weg von der zulassungsstelle wieder nach hause fahren...

    Kurzzeitkennzeichen (die gelben) sind für überführungs und probefahrten, auch wenn noch nix eingetragen ist, jedoch muss das fahrzeug verkehrstauglich sein, sprich bremsen, beleuchtung und hupe müssen ordnungsgemäß funktionieren, die reifen müssen ausreichend profil aufweisen und es darf von dem zu führenden fahrzeug keine gefahr für sich selber oder andere verkehrsteilnehmer ausgehen (scharfe kanten, lose teile, etc.)...

    bei der roten nummer gilt das gleiche wie bei den kurzzeitkennzeichen...
    zusätzlich jedoch muss derjenige, dem die kennzeichen gehören, mittlerweile fahrtenbuch führen und die fahrzeuge müssen unter seinem namen bei der zulassungsstelle gemeldet sein, bzw. reicht es aus, wenn sie sich nachweislich in seinem besitz befinden, da man die roten an verschiedene fahrzeuge machen kann....



    rischtig aber ganz ohne iss nicht drin, wenn man keine mehr hat weil das auto neu ist oder so, dann kann man sich auf der Zulassung schonmal welche zuteilen lassen.

    übrigens kann man dann aber auch zur werkstatt mit den enstempelten fahren, weil alle fahrten die zur Zulassung des Fahrzeugs erlaubt sind, soweit es mit dem Versicherer abgesprochen ist.


    nur mal so nebenbei...

    gibts fotos von dem wagen?! interessiert mich mal wie das aussieht...

    mfg



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    gibts fotos von dem wagen?! interessiert mich mal wie das aussieht...


    fotos gibt es erst wenn er gelackt ist dan gibt es ein album

    was willste den wissen?

    das Fahrzeug Gefährt ja keinen anderen nur das es nicht eingetragen ist
    die spinnen die grünen


    wie das mit den felgen aussieht? mach doch mal 2-3 bilder rein einfach....

    wird schon keiner irgendwas vorher sagen....

    mich intressierts auch wie der aussieht....


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    da müsst ihr aber noch 2 wochen warten dan gibt es alle bilder

    will doch nicht das mir jetzt schon einer meine iden klaut


    omg typisch freaks hier

    und wenn einer deine ideen klaut oh man immer diese kacke..naja mir solls egal sein.mache da nicht son terz draus, deswegen hab ich mein projekt auch direkt vom anfang an veröffentlicht....

    viel glück noch bei der sache und sag bescheid wenns geregelt ist


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    omg typisch freaks hier


    ich stehe dazu

    liber freak alls opel fahrer
    ich werde euch becheit sagen wenn sich was neu ergibt


    naja ich kenn bis jetzt nur 2 polos mit 9/10er felgen...

    aber denke du bist keiner von den beiden

    und ich hab solche felgen auch noch zu hause liegen... und wollt halt mal wissen wie das bei dir aussieht was du gemacht hast an den radläufen....

    Welche Reifen fährst denn...?

    schreibst mir dann ne PN wenn bilder da sind das ich das nicht verpasse?

    mfg



    Also ich hatte das selbe! Ich habe mich vorher bei der Polizei Informiert.
    Man darf sogar ohne Kennzeichen und ohne Tüv fahren. Wo wir das gemacht haben wurden wir auch sofort angehalten. Ich hatte die Doppelkarte und alles dabei und durfe auch weiter fahren.
    Wenn du ein Kurzkennzeichen hast darfst du mit einem Auto fahren, was nicht Verkehrsgefährdent ist. Wenn du zb ein Auto kaufst weißt du ja auch nicht immer Unbedingt was mit dem Auto ist.
    Dein Fehler war es zu sagen das du eine Probefahrt machst denke ich.
    Ich würde das Berichtigen und sagen das du eine Probefahrt zur Werkstatt gemacht hast.

    Ich würde zum Anwalt gehen oder dich beim Tüv schlau machen.


    gelöschtes Mitglied

      sagten die wirkliche "allgemeine Verkehrskontrolle" ? und haben nur dich von der Straße geholt ?
      Wenn ja war es keine allgemeine kontrolle sondern eine gezielte kontrolle


      Ich würd sagen DOOF gelaufen.

      Wenn du für Käfig, Felgen etc Papiere hast, den Beamten erzählen würdes, du bist auf dem WEg zum Tüv, wär das evtl gut gegangen.


      So haben die das als 'Spazierfahrt' gesehn und alles was nich der STVZO entspricht bemängelt.

      Da du zu denen recht 'freundlich' warst
      - messen Sie mal genau, dann muss der TüV das nich machen-

      Ham die natürlich gesucht und gesucht, um dich zu natzen.

      Probier übern Anwalt um die Strafe zu minimieren, aber ganz raus kommen, wirst du sicher nicht.


      Wird das Fahrzeug im Rahmen einer Prüfung für das Erlangen einer BE bewegt ist das was anderes als wenn du so rum fährst.

      Rote Nummern sind für Testfahrten gedacht und TüV und Zulassungswege.

      Tipp:
      Klär mit deiner Versicherung ab, ob die das versichert hätten.
      Weil Rote Nummern ein versichern vorraus setzen.
      Mit der Aussage vom TÜV, den passenden Papieren und einer Bestätigung von der Versicherung, stehst du schon relativ gut da.


      Gruß der_B


      Und was hat der Termin beim TÜV ergeben?


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      alles eingetragen und jetzt gehts zum lacker


      ich will bilder...

      und weisst schon auf welchen treffen du dieses Jahr sein wirst?

      mfg markus


      du hättest sagen müssn das du auf dem weg zum TÜV bist und für alles bekommst net punkte
      angelblich nur für des schwerwiegendste oder so
      also 3 punkte


      was is jetz eig aus der sache geworden.. !?


      hab mir jetzt eben alle seiten vom thread durchgelsen
      und würd jetzt auch gern mal wissen was aus der sache geworden ist und wie der wagen den nun ausschaut


      gelöschtes Mitglied

        naja was soll draus werden.. rote nummer oder nicht ist latte.. das fahrzeug muss sich in einem Verkehrstauglichem Zustand befinden... wenn eine fahrt zum TÜV dert grund wäre muss du diesen erst mal nachweisen.. meiner meinung nach gehröt die Eintragung ebenso dazu wie die Radbolzen fest zu ziehen.. das müsste viel teurer sein vom Bußgeld her.


        gelöschtes Mitglied

          na ja hört sich komisch an aber mal schauen was druss geworden ist!?


          Also, ich war da bei der Polizei vor kurzem. Man darf nicht ohne Kennzeichen fahren, man darf aber mit einem Abgemeldeten Fahrzeug ohne Plakette direkt zum Tüv und zur Zulassungsstelle. Es müssen aber die alten Kennzeichen sein die vorher dran waren und eine Doppelkarte sollte mitgeführt werden!

          lg benny


          also jetzt geb ich mal m,einen senf dazu !

          also erstens darf die rennleitung nichts machen da ROTE NUMMERN !

          zweitens kann er dir kein bußgeld oder sonstiges aufzwingen er muss erst ne MÄNGELKARTE schreiben !

          und drittens kann die rennleitung dein wagen zum TÜV schicken wenn die der meinung sind das das alles nicht rechtens ist ! (schon hinter mir aber alles ok) wenn der TÜVER dann bescheinigt das da was falsch ist dann wird die karre stillgelegt und es wird teuer ! wenn nicht wird dir der wagen zugelassden und die polizei muss die kosten übernhemen

          Ich würd mir an deiner stelle ersmal keinen kopf machen erst wenn post kommt würde ch aktiv werden und wenn die da ist ist ja schon alles eingetragen also gibbet ja kein problem mehr ^^

          MfG aiKo

          edit:

          Hier das REIN RECHTLICHE !


          Zitat anfang:

          (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

          (2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.

          (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.

          (4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern die in § 6 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten und die in § 6 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

          (5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.

          (6) Die §§ 29, 47a und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.

          Zitat Ende


          Also das mit den Punkten ist ja nen Lacher und der Rest auch.Die wollten nur einen auf dicke Hose machen.Geh zum Anwalt,da brauchste dir keine Sorgen machen


          Ja ich hatte so was auch mal,zwar nicht ganz so schlimm
          wurde mal geblitzt obwohl ich nicht zu schnell war
          ja das hab ich mir auch gedacht,2wochen später bekomme ich Post 40euro 1Pkt.
          Zitat: sie nahmen das KFZ ohne amtliches kennzeichen in betrieb!

          ja und am Lichtbild war mein nummernschild zu sehen allerdings wars hinter der scheibe! aber egal das sind 10euro!


          naja auch egal aufjedenfall würd ich mal zum anwalt deines vertrauens gehen und den einfach mal fragen ob der mal da in den § gucken kann...
          kostet ja nix
          dann einfach abwarten ob was kommt, und dann erstmal selbst stellung dazu nehmen und die zahlung verweigern,wenn die da nicht drauf eingehen dann zum anwalt

          WICHTIG ist das du als erstes privat stellung dazu nimmst,weil wenn du direkt zum anwalt gehst bekommst du wenn du recht bekommst(und das wirst du) den Anwalt von denen nicht bezahlt!


          gelöschtes Mitglied

            Du kannst jedes Auto fahren mit Roter nummer sollange die Lichttechnischen einrichtungen funktionieren mehr brauchste NICHT


            gelöschtes Mitglied

              doch, es muss verkehrssicher sein.


              gelöschtes Mitglied

                Naja solange das Fahrzeugscheinheft in verbindung der roten Nummern geführt wurde und wie bereits erwähnt die fahrt zum TÜV nachweislich gemacht werden kann , passiert nich viel.. da das allerdings mit sicherheit nicht vorhanden ist, war diese fahrzeug nicht an der Teilnahme im öffentlichen Strassenverkehr berechtigt.. man sollte auch mal die anhänge der StVZO lesen..


                das kann überhaupt nicht sein, der addiert ja einfach alle nicht eingetragenen teile zusammen und druckt sich dann das ergebnis aus

                so nen spezialisten hatte ich auch mal im dorf, gegen den bin ich mal angegangen wegen einer auspuffanlage und bei der nächsten verkehrskontrolle um 23.00 uhr , eine stunde bevor das 5tages kennzeichen abgelaufen ist hat er mich noch mit einem polo angehalten bei dem nix eingetragen war und hat mir lediglich ne gute weiterfahrt gewünscht und mich gefragt wieso ich um diese uhrzeit durch das industriegebiet fahre

                gegen sowas würd ich aufjedenfall mal ganz dickes einspruch erheben mit nem ordentlichen brief, glaub mir das bringt ne ganze menge


                Ich hätte da auch mal eine Frage dazu:

                Bekomme ja diese Woche, spätestens nächste Woche, mein Fahrwerk.
                Eingebaut wird es voraussichtlich an einem Samstag, genau wie Spur/Sturz einstellen und Achsvermessung.
                Da die TÜV Stellen aber alle nur bis 12 Uhr auf sind, kann ich das FW nicht mehr vor Montag abnehmen lassen.

                Heißt das nun, dass ich mein Auto nach einbau des FW nicht mehr bewegen dürfte, bis ich das FW habe abnehmen lassen?


                Du hast kein Versicherungsschutz mehr sobald das Fahrwerk eingebaut und NICHT eingetragen ist.


                Antworten erstellen

                Ähnliche Themen