Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage speziell zu meinem Unfallgutachten.
Mir ist jemand in meine Beifahrertüre gefahren. Ich hatte dabei keinerlei Schuld, das ist aber auch alles schon geklärt.
Habe jetzt schonmal vorab eine Kopie des Gutachtens bekommen.
Defekte Teile sind Spiegel und die gesamte Beifahrertüre.
Hier mal ein Foto:
Die Spiegel sind angepasste Polo 6N Spiegel, welche elektrisch und beheizbar sind, deshalb der hohe Preis!
Die ganzen Dichtungen rund um die beiden Fenster wurden bereits einmal ausgebaut, da der Wagen vor ein paar Jahren einen anderen Lack bekommen hat, zudem sind sie dem alter entsprechend nicht mehr die neusten und flexibelsten. Glaub nicht, dass die nach dem Ausbau noch zu gebrauchen sind!
Genauso ist es, finde die Zeit echt zu knapp, da man die Folie erst zurechschneiden muss und der Umbau der ganzen Teile, habe ja auch noch eine Zentralverriegelung nachgerüstet viel zu knapp angesetzt!
Gruss,
Steffen
is die lackierung auch mit aufgeführt ?
Jup...wiso?
Gruss,
Steffen
Ich frage mich warum du da so ein theater machst , gebrauchte Tür rein und kohle in sack stecken , is doch top !
Schon klar, so wirds ja auch gemacht...aber als Azubi kämpft man um jeden Cent! Zudem war das mein ehemaliger Lehrer, der mir da reingefahren ist!
Gruss,
Steffen
Hallo!
So...gibt mal wieder was neues...
Also laut Unfallgutachten belaufen sich die Reparaturkosten auf 1519,88€.
Da ich es aber privat machen lasse, stehen mir ja nur die Reparaturkosten ohne MwSt zu, also die 1277,21€.
Habe heute auf mein Konto geschaut und nur 1000,15€ von der Versicherung bekommen. Gleich mal angerufen und die meinten, da ich es ohne Rechnung mache, hätte ich nicht den vollen Anspruch!
Hab ich mir gedacht, dass kann doch nicht wahr sein und gleich mal gegoggelt:
3. Reparaturkosen
Der Geschädigte hat Anspruch auf Zahlung der Reparaturkosten lt. Sachverständigengutachten. Auch wenn das Kfz vom Geschädigten selbst repariert wird, müssen die vollen Reparaturkosten gezahlt werden (z.B. OLG Karlsruhe DAR 1980, 89; LG Karlsruhe ZfS 88, 278). Das gleiche gilt auch für den Fall, dass das Fahrzeug unrepariert für den Neuwagen in Zahlung gegeben wird (BGH DAR 1976, 265). Obergrenze der Entschädigung bildet dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Inzahlungnahmepreises.
Hat da jemand von euch Ahnung davon bzw. selbst Erfahrungen gemacht?
Gruss,
Steffen
Bei mir war es so das jemand mir den Kotflügel zersemmelt hat.
Da ich es selber repariert habe wurde es per Gutachten abgerechnet.
Die Zahlung wurde ohne Mehrwertsteuer gezahlt.
So weit schon klar.
Wenn ich innerhalb von (ich meine genau weiß ich es nicht mehr)
2 Monaten den Wagen vorführe bekomme ich die Mehrwertsteuer auch noch nachträglich ausgezahlt.
Um die Mwst geht es mir ja nicht, es geht mir darum, dass die mir einfach 277€ weniger zahlen wollen, als im Gutachten errechnet wurde!
Haben mir 1000€ überwiesen, obwohl im Gutachten Reparaturkosten von 1277€ (ohne MwSt. mit MwSt. wären es 1519&euro errechnet wurden und die stehen mir dann ja auch zu!
Totalschaden ist es keiner, da der Wagen auf einen Wiederbeschaffungswert von 4400€ festgelegt wurde!
Gruss,
Steffen
Übliche Praxis der Versicherungen.
Sag denen, dass sie noch die Möglichkeit haben den Rest zu überweisen, oder du holst dir das Geld über den Anwalt einfach (die Anwaltskosten muss die Versicherung m.W. zahlen). Zustehen tut es dir nämlich auf jedenfall!
Versuch es erst auf dem friedlichen weg wie mein Vorredner schon sagte.
Kannst aber vorab auch mit Deinem Versicherungsmann reden.
Der gibt Dir auch Hilfestellung bzw regelt in den meisten Fällen das.
So wars bei mir auch als die Gegenpartei nicht zahlen wollte.
Ansonsten muss ein Anwalt her.
Kannst Dich ja beraten lassen die Beratungstunde kostet nichts.
Alles andere bezahlt der Rechtsschutz,sofern Du ein hast.
Ich habe mir denen ihr Schreiben gerade mal durchgelesen...
Die setzen die Lohnkosten alle niedriger, die Arbeitstage auf 2 (statt 3Tage wie im Gutachten steht), dann kürzen sie die Modifizierung (Anpassungsarbeiten der 6N Aussenspiegel an den 2F) und Instandsetzen der A-Säule, da auf Bildern nicht nachvollziehbar. Also langsam glaub ich echt es geht los, für was holt man sich dann einen Gutachter?!?!
Hab mich ein wenig im I-Net schlau gemacht, da steht auch drin, dass beim Anschalten eines Anwalts der Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherung die Kosten tragen muss) und zudem haben die garnicht das Recht, irgendwelche Löhne und Kosten zu ändern. Am Ende musst du noch draufzahlen, obwohl du garnichts für den Schade kannst! Echt arm das Ganze!
Gruss,
Steffen
Wehr Dich,sonst kriegste nichts.Nur alleine schafste das nicht ohne hilfe.