Hallo Leute,
ich hab mal gesucht und doch hab ich keine Diskusion darüber gefunden ob es beim Tieferlegen eine Mindesthöhe gibt oder nicht.
Ein Kollege meinte es müsste eine Zigarettenschachtel drunter her passen, ein anderer meinte das die untere Kante der Scheinwerfer mindestens 50cm über der Fahrbahn sein müssen.
Was denn nun?
Wisst ihr mehr? Habt ihr erfahrung vllt mit dem Tüv oder der Polizei?
MfG
Pätty
gibt dieses Kantholz das der Tüv gern benutzt und Spiegelunterkantenregelung, das sind die Vorgaben
weißt du wie woch diese vorgaben sind?
Damit ich noch nen bisschen hoch bzw. runter schrauben kann?
MfG
Pätty
woch = hoch
Also bei mir im Fahrzeugschein steht: Mindestbodenfreiheit von 85mm beachtet...
ich glaub noch am unterboden...
8 cm bei beweglichen teilen
11 cm bei starren teilen
Zitat:
ich glaub noch am unterboden...
8 cm bei beweglichen teilen
11 cm bei starren teilen
oki;o)
mindestbodenfreiheit muss 80mm betragen.
bei formelastischen anbauteilen, also n spoiler z.b., 70 mm.
@ marek das sind nur TÜV-Richtlinien