Mal n Quizfrage. Gabs den Polo 6N auch ohne LWR ? Muß zum Tüv und meine LWR funzt nicht,auch bei den Orginalscheinwerfer nicht. Dank an allen im Foraus
LG
Michi
Ja gab es. Als EU-Re import z.b.
Erkennbar dadran, das im Innenraum neben dem Dimmer kein weiteres Rädchen vorhanden ist
Steht aber auch alles in der SuFu.
grüße
problem ist nur, wenn dein auto serienmäßig ne lwr hat und deine geht nicht, dann wird der TüVer nicht ganz zufrieden sein...musst ersetzen!
die prüfer achten da eh kaum drauf wenn überhauot
Oh doch.. ich hatte es als Mangel drin als meine eLWR einseitig defekt war.
Und ich hab schon recht kollegialen Prüfer...
Zitat:
Oh doch.. ich hatte es als Mangel drin als meine eLWR einseitig defekt war.
Und ich hab schon recht kollegialen Prüfer...
jo mein prüfer hat auch direkt nach der LWR gefragt! da achten die schon drauf...
Jop, meiner hatte es auch auf seinem Zettel stehen, bis er dann mit mir über die "Mängel" gesprochen hat, und ich ihm dann im Fahrzeugschein gezeigt habe, dass ich keine LWR habe. ( Steht sofort in der ersten Zeile, aber nun gut man kann nicht alles lesen )
ich habe ein Re-import und kann somit jede Angeleyes einbauen die ich will , weil ich dann kein motor für die LWR brauch
Das steht im Fahrzeugschein ? Wo denn ? Dachte mir,ich tricks die Burschen aus,indem ich ein Schalter ohne LWR einbau. Gibts bei Ebay. Also geht das so nicht? Was ist den meistens kaputt,wenn die LWR nicht funzt,der Motor oder der Schalter?
Meist ist der Motor im eimer, oder die Aufnahme für den Mechanismus.. Musst mal am rad drehen und am scheini gucken ob was surrt oder nicht..
Also bei mir stehts im Schein, zu Ziffer 22 "FZ ohne Leuchtweitenregulierung*Ausn.:V.Parag.50(8)STVZO Erforderl.,*Ausn.Erteilt V. Bezirksregierung Koblenz"
Und da ich seit einiger Zeit nen Schalter ausm GTI mit dem Rädchen, und den ohne halt in der Garage liegen habe, ging der Prüfer davon aus, dass ich auch LWR habe.
Bis ich ihm die Zeile gezeigt habe.
mfg Era
Hi!
Ich rate dringend davon ab, den TÜV-Prüfer zu verarschen (anderer Schalter oder so...).
LWR ist Pflicht auf deutschen Straßen!
Der Eintrag gem. § 50 STVZO im Fahrzeugschein ist ne Ausnahmegenehmigung. Die gibt es nur für Reimporte aus der EU (meiner z.B. EZ: Mallorca) oder sehr alte Autos.
Dieser Eintrag im F-Schein wird in Deutschland nicht nachträglich vorgenommen (daher versteht der TÜV-Prüfer da auch keinen Spaß ).
Also kein Eintrag -> LWR reparieren!
Es hat auch Nachteile ein Reimport zu haben: Passt höllisch auf beim Scheinwerferkauf, sonst müsst ihr an den Anschlüssen basteln (von 7 auf 4 Pole)!
Gute Fahrt, Eva