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Antwort auf 6N ohne LWR ?

# - heute - 15:30:05Hi!

Ich rate dringend davon ab, den TÜV-Prüfer zu verarschen (anderer Schalter oder so...).
LWR ist Pflicht auf deutschen Straßen!
Der Eintrag gem. § 50 STVZO im Fahrzeugschein ist ne Ausnahmegenehmigung. Die gibt es nur für Reimporte aus der EU (meiner z.B. EZ: Mallorca) oder sehr alte Autos.
Dieser Eintrag im F-Schein wird in Deutschland nicht nachträglich vorgenommen (daher versteht der TÜV-Prüfer da auch keinen Spaß ).

Also kein Eintrag -> LWR reparieren!

Es hat auch Nachteile ein Reimport zu haben: Passt höllisch auf beim Scheinwerferkauf, sonst müsst ihr an den Anschlüssen basteln (von 7 auf 4 Pole)!

Gute Fahrt, Eva