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Wie tief darf das Auto sein?

hier mal was aus.. Tuningtips.de:

"[...

  • Da ich mit meiner Bodenfreiheit ein bisschen gesunken bin (5,5 cm) wollte ich mich mal erkundigen wie tief ein Auto sein darf. Also habe ich mich bei der Verkehrspolizei gemeldet. Die haben mir folgende Auskunft gegeben:

    Es gibt keine fest definierte Angabe darüber, wieviel Bodenfreiheit die vordere Stoßstange haben muß. Nach Angaben des TÜV Freiburg wird nach dem VdTÜV Merkblatt 751 eine Mindestbodenfreiheit von 110 mm gefordert.
    Diese Mindestbodenfreiheit kann unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefahr auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Ein Fahrbahnkontakt muß unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein*. Eine Bodenfreiheit unter 80 mm (70 mm bei gummielastischen Teilen) kann laut TÜV unter keinen Umständen positiv begutachtet werden.

    Ungeachtet der Bodenfreiheit der Stoßstange darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Auch ein Restfederweg muß vorhanden sein.

    Bevor Sie die neue Stoßstange anbauen, empfehle ich Ihnen, sich nochmals mit Ihrem TÜV in Verbindung zu setzen.
    *Nach § 19 (2) Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

    Mit freundlichen Grüssen

    PHK Bernd Martin
    Regierungspräsidium Freiburg
    Landespolizeidirektion
    "



  • so tief...


    autopixx-de-11187707
    autopixx-de-11187707

    hi also mein tüvprüfer sagt des des ok is solang ich durch den bremsenprüfstand komme bei mir sind 7 cm platz und im prüfstand ca noch 3 mm dann hehe also reicht dem das



    gelöschtes Mitglied

      moin

      also ich hab zwar noch keine richtigen felgen (nur meine standard 13" mit radkappen :( ) aber bei mir wurde das mit gewindefahrwerk zu tief. scheinwerferunterkante muss 50 cm hoch sein, hatte nur ca. 45 cm also wieder hochgeschraubt auf ca. 48-49cm, dann hat der prüfer nen auge zugedrückt.... aber hab gestern ma nachgemessen, der hat sich innerhalb von nem guten monat schon ca. nen halben cm gesetzt aber ich hatte nur knappe 4 cm zum querlenker... hätte ich das so gelassen, hätt ich kein tüv bekommen u der querlenker wär schon kaputt... also warten bis im frühjahr meine felgen kommen :'(


      Generell gilt auch für Anbauteile die mindeste Bodenfreiheit von 11cm; für ECHT elastische und ganz weiche Front- oder Heckschürzen (welche beispielsweise aus PUR mit geringer Dichte gefertigt sind) gelten 8cm (mittiges und berührungsfreies Überfahren eines 80cm langen, 11cm hohen, quer zur Fahrtrichtung liegenden Staffels).

      Is der Auszug aus den Vorlagen für Österreich, (Eu Recht), also sollt es so auch für Deutschland gelten...


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