ich hab mein fahrwerk durch gtü eingetragen bekommen (mit federweg begrenzer) mit ner normale einzelabnahme.
felgen stehen zwar im schein drin bei mir aber das ist normal egal wenn mann die originalen drauf hat. das steht dann auch auf dem wisch drauf das es mit original rad/reifen kombi geprüft wurde.
bei der dekra bin ich gescheitert wegen 1cm.
nur fahrwerk is 19.3 also einzelabnahme...
vllt meinen die es ja gut mit dir weil wenn du die alu's drauf machst musst du es ja noch mal abnehemen lassen.
Ihr verwechselt da glaube ich was
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
§21 ist eine Einzelabnahme wenn 19 nicht zutrifft
und die kann nur TÜV im Westen und Dekra im Osten machen
huch... kuck an.... hab wohl was verwechselt.
wird langsam zeit das sich das bei mir mal einbrennt im kopf