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tiefste stelle querlenkerstrebe?

StriGGa
  • Themenstarter
StriGGa's Polo 2F

Hallo,
die tiefste Stelle an meinem Polo is die Querlenkerstrebe... kann das sein?
Find ich nämlich nicht soo toll - denn rundherum sieht er nicht "soooo" tief aus, aber trotzdem an der querlenkerstrebe nur 7,5 cm ....

Welche ist nun die Querlenkerstrebe für tiefergelegte Fahrzeuge .. vielleicht hab ich ja die falsche...



.


mit 7.5 cm hast du massig platz, sei froh, das hab ich ohne strebe, sogar weniger




Kippenschachtel bekomm ich längs grad so drunter


Also wenn dann brauchst du eine wo der Kat ausgespart ist.
7,5 cm is doch gut.
Mein tiefster punkt ist das S-Rohr von der Auspuffanlage. und das sind weniger als 7,5 cm.


StriGGa
  • Themenstarter
StriGGa's Polo 2F

hmmm.... ja, aber die 7.5 sind grade noch gut zu fahren - also schleif nicht überall etc...

aber ich streif zeitweise am kotflügel innen...

also der abstand vom reifen zum kotflügel sieht bei mir ziemlich gleich aus wie bei euch... nagut - ihr fahrt ja auch 13 - 15 zöller...


gelöschtes Mitglied

    @strigga

    Wie hast du den die Rad/Reifen Kombi eingetragen bekommen ....ich hab voll die probleme mit meinen 15 zoll!

    Welche Maße hat deine Kombination?


    StriGGa
    • Themenstarter
    StriGGa's Polo 2F

    hallo,
    hab ich schon so gekauft und wurde in österreich zu8gelassen
    (obwohl bei euch in d schon einiges mehr eingetragen wird als bei uns! - sprich 11cm bodenfreiheit bei uns!)

    hab 7J 15 auf 195-45-15


    gelöschtes Mitglied

      genau die maße hab ich auch...



      Zitat:

      obwohl bei euch in d schon einiges mehr eingetragen wird als bei uns! - sprich 11cm bodenfreiheit bei uns!


      higi, meine querlenkerstrebe am g40 ist auch extrem tief, gibt es da eine vorschrift vom tüv wie tief die maximal sein darf?

      gruß


      jo, egal was am auto, 8cm zu unbeweglichen und 7 beweglichen teilen.


      Das ist aber keine Vorschrift, sondern nur ein Richtwert für Prüfer


      Leute Leute
      Wann hören die Beiträge denn endlich mal auf, die nur halbwissen enthalten
      Man muss die feinen Unterschiede im BürokratenLatein erkennen können
      Es heißt, das ein Fahrzeug ein Hindernis von 11 bzw 8cm problemlos überfahren können sollte. Nicht muss.
      Gesetzlich vorgeschrieben sind KennzeichenHöhe von vorne 20 cm, hinten 30cm, die Winkel von 30 Grad in der horizontalen und die LichtAustrittskante von 50cm. Nicht zu verwechseln mit der ScheinwerferUnterkante, was mir auch schonmal nen Prüfer weiß machen wollte, als ich meine Linsen verbaut hatte.
      Also dein querLenker is dein Problem.


      Ich wollt Grad sagen das ist ein reiner richtwert


      Gut zu wissen, wo gibts das schwarz auf weiß? Prüfer´s Worte waren das, hab das mal so hingenommen.


      Nicht immer alles so hinnehmen. Mal nachfragen, hinterfragen
      Google einfach mal mindestBodenFreiheit. Über ein paar Ecken kommt man zu den GesetzesTexten. Den genauen Paragraphen kenne ich nicht. Bin auch nur mit dem Handy online, sonst hätte ich dir das schnell mal rausgesucht. Net alle Prüfer sind gleich. Manche nehmen es als vorschrift und andere als Richtwert.


      D.h. mit nem 2er Polo vor 88/9 darf man so Tief wie man will? Da fällt die 50cm Lichtaustrittskante weg.


      Im Prinzip schon. Aber wir wissen ja, das zwischen Theorie und Praxis Welten liegen. Natürlich darf dein Auto keine Gefährdung darstellen, was sich ja durch die Straßen von ganz alleine erklärt. Also so tief wie man will fällt aus. Nur die Gesetzgebung sagt das 88 die Grenze der Bestimmung ist, was die 50cm betrifft


      Nein sure!, bei deinem Baujahr fällt das NOCH nicht weg. Denn Ab 01/88 war diese Vorschrift mit der Lichtaustrittskante mit 500mm gültig.

      §50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht + §72 StVZO (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen)

      §72 ist in diesem Fall der Ausschlaggebende, weil dort folgender Punkt zur Erklärung $50 steht:

      § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
      tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr
      kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den
      Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

      Ergänzend noch hierzu für Stragga... Fahrzeugmindesthöhe oder auch Bodenfreiheit -->

      In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
      (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, 2. [...

    • (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
      Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
      Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

      In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.


    • Zitat:

      Nein sure!, bei deinem Baujahr fällt das NOCH nicht weg. Denn Ab 01/88 war diese Vorschrift mit der Lichtaustrittskante mit 500mm gültig.


      Danke, aber das ist nicht mein Baujahr, die hälfte meiner Polos ist älter, nur so hab ich das öfter gelesen, in Zukunft werde ich mich nur noch in Gesetzestexten selbst schlau lesen. Also können die Cops keine Mindesthöhe verlangen?


      Zitat:

      vor 88/9


      sry, hatte nicht VOR gelesen, sondern bin von EZ 88/9 ausgegangen.


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