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Eintragung Felgen/Fahrwerk

Polofan94
  • Themenstarter

Grüße und bedanke mich erstmal bei allen die mir hier helfen können!

Habe einen VW Polo 86C (Bj.: 6.94)

Ich habe vorn Federn und hinten Federbeine mit Nutenverstellung drin die es auf 60/40 bringen sollen und dazu RSL Cult Wheels in den Maßen: 7x13et26 und 7x13et20 und dazu folgende Bereifung 195/45 R13.

Jetzt habe ich folgendes Problem bzw. Fragen!

Wieviel beträgt den die minimale Bodenfreiheit zu Karosserieteilen (Auspuff)
und wieviel muss es zu Anbeiteilen (Schweller, Frontschürze...) sein?
Oder zählt hier nur die Lichterunterkante von 45cm?
Ich habe das Fahrwerk hinten jetzt so hoch wie möglich gestellt und habe im nicht eingefederten Zustand gerade mal 8cm Bodenfreiheit zum Auspuff und noch weniger zur Heckschürze!

Muss ich bei dieser Kombination von Fahrwerk und Felgen/Bereifung was an den Radhäusern machen? Oder bekomme ich sie den überhaupt eingetragen?

Habe komplett alles dazu! Reifenfreigabe für Dunlop SP9000, Teilegutachten für die Felgen und Teilegutachten für die Fahrwerksfedern!

Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet!



gelöschtes Mitglied


    Polofan94
    • Themenstarter

    schon klar falsches forum aber wie kriege ich es hin das es im richtigen erscheint! bin neu hier!

    MfG



    Also des sind net 45 sondern 50, sie solltest du bei weitem nemmer erreichen oder
    @Jack: Dein Post ist ziemlich sinnfrei


    Polofan94
    • Themenstarter

    Also ich habe jetzt bloß grob gemessen es sind zwischen 45 und 50 cm! Muss ich die 50 mindestens halten?


    Jap, net die Unterkante vom Scheinwerfer sondern die Lichtaustrittskante ... das heißt, da kriegst noch en bisschen Luft zusamme ...50 ... ohne Gnade :(


    Zitat:


    Jetzt habe ich folgendes Problem bzw. Fragen!
    Wieviel beträgt den die minimale Bodenfreiheit zu Karosserieteilen (Auspuff)
    und wieviel muss es zu Anbeiteilen (Schweller, Frontschürze...) sein?


    Als ich das letzte mal mit unserem TÜV-Menschen hier gelabert habe,meinte der,dass mindstens noch ne hochkant gestellte Zigarettenschachtel drunterpassen sollte.Gibt wohl auch ne Vorgabe,dass es 8cm zu festen Teilen (Schweller,Schürze usw.) sein sollen,aber das ist wohl von TÜV zu TÜV unterschiedlich.Solang du normal fahren kannst,ohne alle Nase lang aufzusetzen,wird das aber schon passen.

    Zitat:

    Oder zählt hier nur die Lichterunterkante von 45cm?


    Hat Pentarn ja schon quasi alles zu gesagt,Grenze liegt bei 50cm,drunter trägt es dir NORMALERWEISE keiner ein!Mag bestimmt ominöse Ausnahmen geben,aber eigentlich sind diese 50cm eben vorgeschrieben.

    Zitat:

    Muss ich bei dieser Kombination von Fahrwerk und Felgen/Bereifung was an den Radhäusern machen? Oder bekomme ich sie den überhaupt eingetragen?


    Wird dir so aus der Ferne keiner beantworten können.Simpelste Möglichkeit:Auto voll beladen,ne Runde drehen und hören,ob was schleift.Was anderes macht der nette Mensch vom TÜV ja auch nicht.Wenn da nix schleift,trägt er's dir auch ein.

    Gruß, Tim


    polotreff.de
    #8 - 17.06.2007tüv eintragung felgen unf fahrwerk
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