# - heute - 16:40:20Zitat:
Jetzt habe ich folgendes Problem bzw. Fragen!
Wieviel beträgt den die minimale Bodenfreiheit zu Karosserieteilen (Auspuff)
und wieviel muss es zu Anbeiteilen (Schweller, Frontschürze...) sein?
Als ich das letzte mal mit unserem TÜV-Menschen hier gelabert habe,meinte der,dass mindstens noch ne hochkant gestellte Zigarettenschachtel drunterpassen sollte.Gibt wohl auch ne Vorgabe,dass es 8cm zu festen Teilen (Schweller,Schürze usw.) sein sollen,aber das ist wohl von TÜV zu TÜV unterschiedlich.Solang du normal fahren kannst,ohne alle Nase lang aufzusetzen,wird das aber schon passen.
Zitat:
Oder zählt hier nur die Lichterunterkante von 45cm?
Hat Pentarn ja schon quasi alles zu gesagt,Grenze liegt bei 50cm,drunter trägt es dir NORMALERWEISE keiner ein!Mag bestimmt ominöse Ausnahmen geben,aber eigentlich sind diese 50cm eben vorgeschrieben.
Zitat:
Muss ich bei dieser Kombination von Fahrwerk und Felgen/Bereifung was an den Radhäusern machen? Oder bekomme ich sie den überhaupt eingetragen?
Wird dir so aus der Ferne keiner beantworten können.Simpelste Möglichkeit:Auto voll beladen,ne Runde drehen und hören,ob was schleift.Was anderes macht der nette Mensch vom TÜV ja auch nicht.Wenn da nix schleift,trägt er's dir auch ein.
Gruß, Tim