Hallo,
ich habe mir letztens einen alten, zum fertigmachen geeigneten Polo angesehen. Dieser ist jedoch schon seit 2 1/2 Jahren abgemeldet und hat seit gut 2 Jahren keinen TÜV mehr. Die Neuabnahmefrist wurde durch ne neue Regelung für alle Autos auf 7 Jahre verlängert.
Weiß jemand ob das für alle Autos nur nach dem Beschluss oder auch davor gilt Is wirklich dringend, da den Wagen sonst jmd. anders kauft.
Neuabnahme meinste die Vollabnahme mit ne? Wenn ja, die gibts doch nich mehr!
war das nicht das nur die autos ab april dies jahr nicht mehr zu vollabnahme müssen sprich die die ab april dies jahr abgemeldet wurden?
war im feb auch zur voll abnahme um mir wurde gesagt ich müßte auch vollabnahme haben auch wenn ich nach der regelung zum tüv fahre da ich den wagen nicht erst bei einführung der regelung abgemeldet habe ...
also meines wissens gilt das für alle autos und nicht nur die erst ab april abgemeldet wurden. wäre ja auch mal schön ungerecht wenn nicht.
meine auch gelesen zu haben, dass diese regelung für autos gilt, die nach dem stichtag abgemeldet wurden.
sonst wäre ich ja auch erst hin gefahren da wo die regelung raus kam und hätte nur tüv gemacht und gut ...
am sinnvollsten mal nach fragen beim tüv deines vertrauens ...