So heute früh haben mich die grün weißen gepakt und meine schürze bemengelt, weil ich das kennzeichen im auto auf der beifahrer seite am fenster hatte. deswegen bekomme ich jetzt ne anzeige, Busgeld über 60euro und einen punkt in Flensburg^^
Ist doch richtig krass oder ?
Jetzt meine Frage muss ich zur Nachschulung oder bin ich noch in der B klasse und wenn ich noch mal scheiße baue komm ich in die a klasse?
bist du noch in der probezeit?
ja bin ich
Probezeit .. Ja
Sonst ... Nein =)
Viel spass bei der nachschulung und beim punktesammeln...
ja datt iss scheisse ... jetzt hastn prob
ja aber es gibt a verstosse und b verstosse und ich habe einen b verstoss der nicht so schlimm ist dh ich könnte mir noch einen erlauben dann muss ich erst zur nachschulung in der probe zeit habe ich gerade gelesen
Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß
hier der beweiss und das heißt kein seminar
kann man den punkt nicht abgeben oder wie ist das ?
hatte meine schwester damals glaub ich in der prob zeit auch gemacht ...
ach lol bin voll aus dem schneider das auto ist auf mein daddy angemeldet aber hätte ich eh nicht machen müssen ^^
Aber wieso jetzt Urkundenfälschung?
Und wenn du ein punkt bekommst in der probezeit, heist das nachschulung! Leider
Zitat:
Aber wieso jetzt Urkundenfälschung?
Und wenn du ein punkt bekommst in der probezeit, heist das nachschulung! Leider
Du stellst dir das alles nen bisschen einfach vor.Sobald du in der probezeit blödsinn machst und du dabei nen punkt kassierst musst du ein aufbauseminar machen und hast auch ne probezeitverlängerung.auch wenn das auto auf deinen vater angemeldet ist,hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun.mein auto ist auch auf meinen vater angemeldet als 2 wagen,aber wenn ich blödsinn mach bin auch ich dran und nicht er.
Ist eigentlich normal egal wen der wagen gehört oder angemeldet ist!
Wurde dein name aufgeschrieben wenn ja dann bekommst du den punkt!
Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
Nach § 22 StVG macht sich wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar, wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichen hervorzurufen. Die Bestrafung wegen Kennzeichenmissbrauchs kann auch dann erfolgen, wenn in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert oder verdeckt wird.
Im Zusammenhang mit der Manipulation an Kfz-Kennzeichen kommt auch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung
Zitat:
Du stellst dir das alles nen bisschen einfach vor.Sobald du in der probezeit blödsinn machst und du dabei nen punkt kassierst musst du ein aufbauseminar machen und hast auch ne probezeitverlängerung.auch wenn das auto auf deinen vater angemeldet ist,hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun.mein auto ist auch auf meinen vater angemeldet als 2 wagen,aber wenn ich blödsinn mach bin auch ich dran und nicht er.![]()
urkundenfälschung weil das kennzeichen nicht an der stoßi getackert war sondern im auto liegt scho recht so machen wir das ...
2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.
und was ist damit erst nach der 2eiten widrichkeit muss ich zum idioten test
Zitat:
Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
Nach § 22 StVG macht sich wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar, wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichen hervorzurufen. Die Bestrafung wegen Kennzeichenmissbrauchs kann auch dann erfolgen, wenn in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert oder verdeckt wird.
Im Zusammenhang mit der Manipulation an Kfz-Kennzeichen kommt auch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung
Ich würd sagen selbst schuld mit dem Nummerschild..aber das ist eher für auto´s gemacht wenn ich jetzt ein nummernschild auf mein Abgemeldetes auto mache und damit fahre!
Denke du bist dran da die dich ja angehalten haben und nicht ein bild vom blitzer kommt, welches zu deinem Vater gegangen wäre, das hätte der auf seine kappe nehmen können!
Zitat:
Jaja aber was ich draus entnehmen kann ist halt nur das wenn ich dein kennzeichen an meinen wagen dran mache!
Dann ist das doch eine urkundenfälschung!
ich check nichts mehr das ist es ja mit den a und b verstössen alles scheiße
Lass dich halt einfach überraschen den bald wirst du garantiert post bekommen!
ahalol spätestens in 6 woch die scheiß zigeuner bullen ^^freund und helfer die....
ich habe das gleiche spiel durch.mich haben se auch nagehalten weil mein kennzeichen in der frontscheibe lag,allerdings ist es mir kurz vorher abgefallen und ich konnte es auf die schnelle net reparieren..ich habe 1 punkt bekommen und musste knappe 70 euro bezahlen.um die nachschulung und um die probezeitverlängerung wirst du nicht herumkommen.
also ich hab noch nie was von a und b verstößen gehört
obwohl ich auch schon 2 mängel listen bekommen habe wegen fehlender eintragungen aber nie was nach gekommen
Also seit dem 1.1. 2007 sind doch neue Gesetze raus für Fahranfänger... also kann das mit den a und b Verstößen schon sein, aber sicher bin ich mir da auch nicht!
Aber Fackt ist, wer in der Probezeit nen Punkt kriegt, der darf zur nachschulung... ich denke nicht, dass die da was geändert haben...
Wobei, bei der deutschen Bürokratie würde mich nichts wundern...
Gruß Fleck
Japp.. Nachschulung musste machen (in der Probezeit) sobald du Punkte kassierst!
find ich persöhnlich nicht fair ich steh hier als hätte ich jemanden das leben genommen!frechheit
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das ist aktuell
@ Polo1.3
Da bist aber selbst schuld... wenn du denen das hättest zeigen können das es eben erst abgefallen ist ohne es neu befästigen zu können!
Was soll man denn sonst machen!? Auto stehen lassen weil das Nummernschild ab ist...?
Finde es Schwachsinn wenn es A und B verstöße gibt.. Wer scheisse baut soll direkt zu Nachschulung! Fertig!
Glaub es, Nachschulung wird kommen.. ich hatte damals auch "nur" ein Fahrzeug in Betrieb welches durch ein paar Sachen keine BE mehr hatte.. und trotzdem NAchschulung!
nein muss keine nachschulung machen wie geil war gerade bei meinem nachbarn der sagte mit den a und b verstössen ist neu ich brauche 2 b verstösse oder einen a verstoss dan kann ich zu schulung. Glück gehat
naja ich würde mal abwarten bei den ganzen gesetzes wandlungen hier in deutschland ...
würde mich nicht zu sicher fühlen sonst stehts später mit großen augen da ...
nene nachbar ist son bulle aber n korekter der meine das ich viel glück habe weil ich in der b regel drinne bin
Hab zwar nicht alles gelesen, aber ein Punkt heisst Nachschulung... hab das auch alles schon hinter mir... und das Auto war auch damals auf meine Mutter zugelassen! Klar ist sie der Halter, aber Du bist der Führer....
Meiner Meinung nach bekommste auch das volle Programm
Onyx04
Also mir war das zu stressig das ganze Ding zu lesen... aber wenn dass mit den verschiedenen Verstösen stimmt, dann haste Glück...
Wie gesagt, ich weiß, dass seit 2007 andere Regeln gelten, wie z.B. nicht eingetragene Sachen geben einene Punkt... aber ist ja gut zu wissen... wieder was dazu gelernt!
Gruß Fleck
Wie krass , ich finds morz assi . das mit a und b Verstöße gibts auf jeden Fall . Weiß nur net ob des a / b Verstoß ist . Aber dein Nachbar wirds wissen
Hab grad nicht soviel Zeit daher hab ich die anderen Antworten net gelesen....
Ich habs mir so gemerkt
Verwarngeld keine Nachschulung
Bußgeld --> Nachschulung
GreeZ
Zitat:
nene nachbar ist son bulle aber n korekter der meine das ich viel glück habe weil ich in der b regel drinne bin
dem sehe ich auch so ...
bin ja mal gespannt was du bekommst -....
hi!
und wie is es jetz bei dir abgelaufen?
nachschulung oder nich?
Also seit dem 19.04.07 hab ich nur 65 euro an krefeld bezahlt und sonst nichts gehört, dh wenn man an dem tag wo man gepackt wurde nach 3 monaten nichts mehr hört, können die dir nichts also bis jetzt glück gehabt^^
jo dann haste ja noch nen knappen monat vor dir
aber so wie ich das von bekannten kenne, melden die sich ca 10 tage vor ablauf der zeit bei einem so um denen noch voll einen reinzuwürgen und die vorfreude kaputt zu machen
armes deutschland sag ich da czy nie?
Da gebe ich dir recht^^
Jeszcze Polska nie zginela
hehe richtig!
Zitat:
Jeszcze Polska nie zginela
Tut mir leid das sollte jetzt keine anspielung sein, habe keinen beleidigt!
Das weiss ich ja net..kanns ja net Lesen,aber denke das heisst:
noch ist Polen nicht verloren
Allerdings sollte man berücksichtgen welchen Ursprung dieser Satz hatte..
Also mit den 3 monaten is das mit dem Seminar so ne Sache - ich hab das nach nem halben Jahr bekommen und musste das antreten - dagegen angehen is nich!
Papier is geduldig!