hi wen teile mit einem e1 zeichen verbaut sind wie meine schroth gurte und M3 spiegel brauch man dan überhaubt ne abe soweit ich weis nicht bin aber nicht sicher
freunde meinten bei den spiegeln währe ohne papiere in ordnung bei den gurten breuchte ich ne abe meinen die obwohl auf beiden nen e1 zeichen aufgedruckt ist
bitte vorsichtshalber mal um rat
danke im vorraus
lg Der Spieler
also davon hab ich auch keine Ahnung... Aber zu den Gurten bin ich mir fast 1.000.000 prozentig sicher das man dafür die ABE braucht, weils ja um die sicherheit geht... Spiegel keine Ahnung, aber wollt mir a noch welche dranbauen.
hier hab ich mal nen link dazu vielleicht hilft der weiter
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das bild gehört zum unteren
Da es ja hier sehr viel um E-Prüfzeichen geht hier mal eine kleine Liste wo für was steht! zB: "UBB mit E1 Prüfzeichen"
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Aber es wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht das, daß Teil TÜV-konform ist. Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
danke erma für die rasche antwort aber das hilft mir nicht wirklich weiter
e1 zeichen habe beide gegenstände bitte helft mir :'(
schroth gurte sind eintragungs und abe frei, die haben ne abg, kann man auch mitführen, muss man aber nich, man muss glaub höchstens mal nem tüv prüfer zeigen ob das so richtig eingebaut is, aber auch nur wenn die bullen dich anhalten und dir das sagen, das geht glaub auch nur mit schroth gurten, die andern muss man eintragen lassen, naja, wer was für die sicherheit tut wird wohl kaum probleme mitm tüv kriegen
Wo hast denn den Kram her? Die ABG muss genau wie ne ABE mitgeführt werden, wenn's nich in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde.
"Nichtmitführen stellt eine Ordnungswiedrigkeit gegen §19 Abs. 4 StVZO dar."
Zitat:
Wo hast denn den Kram her? Die ABG muss genau wie ne ABE mitgeführt werden, wenn's nich in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde.
"Nichtmitführen stellt eine Ordnungswiedrigkeit gegen §19 Abs. 4 StVZO dar."
Dann haste ja nen tollen Prüfer. Wie hier bereits erwähnt wurde, heißt ein E-Prüfzeichen erstmal garnichts. Was soll denn die Zulässigkeit des Bauteils bezeugen wenn du weder Papiere dabei hast noch irgendwas in die Fahrzeugunterlagen eingetragen wurde?
Ich hab mal die ABG meiner Gurte rausgesucht:
"Dieses Heft mit ABG und Fahrzeugzuordnungsliste muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn der Gurt nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Nichtmitführen stellt eine Ordnungswiedrigkeit gegen §19 Abs. 4 StVZO dar."
In genanntem Absatz 4 ist folgendes zu lesen:
Der Führer des Fahrzeugs hat [...
Zitat:
Dann haste ja nen tollen Prüfer
Ich hab mal die ABG meiner Gurte rausgesucht
Was hat das mit dem Alter der ABG zu tun? Der Text da oben ist aktuelles und bestehendes Recht, da is dem kontrollierenden Beamten dein Prüfer und was der dir erzählt scheissegal. Du hast diesen dämlichen Wisch mitzuführen oder das ganze eintragen zu lassen. Wenn du es besser weißt, erklär dem netten Herrn in grün beim nächsten Mal, woher er wissen soll, für welche Fahrzeugtypen die Gurte unter welchen Vorraussetzungen eine gültige Zulassung haben.
Deutlicher als mit dem Gesetzestext kann ich es dir leider nicht erklären, wenn du das nich schnallst tut's mir (mehr oder weniger) leid
das e1 zeichen sagt ja nur das es in deutschland zugelassen wurde mehr nicht.
die grünen wissen jetzt wenn du ihnen das zeigst ok das teil hat ne zulassung für deutschland, wissen aber nicht wie und wo es eingebaut werden darf,das entnehmen sie aus der ABE.
Habe damals extra mit dem von schrith telefoniert weil ich diesen punkt bei c nicht hatte,und er sagt wenn ich sie bei d festmache gibts ärger mit den cops da ich dazu nen speziellen sitz brauche. er hat mir sogar erklärt wo der punkt bei mir ist.
Also ABE immer dabei haben.
gruß Chriss
also ich hab auch keine abe zu meinen schroth gurten musst die aber auch net eintragen da die dat e1 zeichen haben und mein tüvi auch gesagt hat das man die mit original sitzen immer in der cund mit sport sitz auch in der d säule fest machen muss und sonst nix anderes erlaubt is
Ich weis nicht was das rumgemache mit der ABE und e prüfzeichen immer soll.
Ich kann doch auch nicht einfach z.B. Audi rückleuchten an meinen Polo bauen und denken, gut is, nur weil die ein e1 Prüfzeichen haben.
Ich weis nicht was daran so schwer zu kapieren ist, das hat schon alles seinen Sinn mit der ABE.
Habt die ABE einfach immer dabei dann passt die Sache doch.
Ich geb Switch ganz klar recht.
MfG chippoGT