Alle Fahrzeuge mit EZ VOR dem 01.01.1988 können so tief runter wie man will: Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frontscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.
Zitat:
Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frintscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.
Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.
Maximal das Regierungspräsidium darf Ausnahmegenehmigungen erteilen und das werden die für einen tiefergelegten Polo sicherlich nicht machen.
Wenn dein Prüfer dir das einträgt bist du fein raus, aber er darf es nicht.
Also mir wurde das beim Tüv so erklärt und es gab auch noch nie irgendwas deswegen. Hab auch schon von öfter von anderen Prüfern gehört die das mit genau dieser Argumentation eintragen...
Zitat:
Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.
Also ich äusser mich jetzt auch mal zwar als Polo 2 Fahrer.
Fahre seit letzten Samstag 70/50 Fahrwerk und nen 175/50 R13
War am Montag beim Tüv. Bin Rückwärts auf die Grube,er hat sich alles von unten angeschaut. Hat dann ne Probefahrt gemacht mit so komischen Sandsäcken im Auto. Hat meine Scheinwerfer gemessen,ist in sein Büro und ich hatte die Eintragung.
Also alles eine Frage des Prüfers!
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Naja da geht es um die Bodenfreiheit, das ist ja auch bekannt das es da eigentlich keine Gesetze zu gibt.
guuuten taaaag. hat sich ja viel getan hier im thread. also mir bleiben jetzt 2 möglichkeiten richtig.
1. klarklasscheinwerfer von inpro oder....
2. einen prüfer suchen der großzügig ist
?
zu punkt 1 . das wäre dann legal !
zu punkt 2 . das wäre dann illegal :( (mängelkarte ...und was machst du dann ? )
dann kommst du zwangsläufig auf punkt 1 . zurück !
kannst dir also überlegen .......
richtig illegal, wenn es ein richtiger tüv prüfer ist und ich weiss nichts von den normen , dann könnte ich ja ncihts dafür, eskommt gerade oft vor das man oft angehalten wird und wenn dann bekommt man keine strafe...
ich komme aus NRW, müsste dann natürlich wissen wo man einen solchen prüfer findet der das einträgt...?
vielleicht könnt ihr mir dabei ja helfen?
gruß
kevin
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
für die Tieferlegung kommt auch noch eine 3. selten beachtete Regelung in Frage:
Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 erstmalig angemeldet worden sind, gelten die 50cm Mindestabstand der Lichtaustrittskante an den Frontscheinwerfern nicht.
Wissen zwar nicht die meisten und ist auch beim Tüv eher unbekannt, aber stimmt.
Hat mir schon mehrfach über Eintragungen geholfen-
Gott lob gibts noch alte Autos.......
Das hatten wir schon bemerkt: http://www.polotreff.de/html/forum.../77676,4.html
oder wie gesagt dritte möglichkeit höherlegungskit kaufen is dann auch legal
ja aber wie sieht das dann aus mit nem höherlegungskit, voll den großen radkastenabstand....
Hallo ,
Ich weiß net aber mit sowas hab ich noch nie Probleme gehabt weder beim Tüv noch in unzähligen Polizei kontrollen ! erst letzte woche war ich wieder in einer verkehrskontrolle ohne beanstandung obwohl mein polo schweine laut ist da ja kein MSD und untern spoiler max zwei Finger drunter passen und ich beim ranfahren 2x aufgesetzt habe was dem beamten auch auffiehl , im gegenteil die waren sogar so gut drauf das sie mich auf einen ebeneren halte platz gelotzt haben
gruß Patrick
versuchs doch mal bei mehreren TüV Prüfern !?
tja seid froh dass ihr nur auf so super polizisten trefft!
also mit höherlegungskit klar hast da wieder mehr radabstand aber dann kann man vielleicht immer noch weng nach unten ziehn den radkasten? dann schauts auch wieder gut aus. aber es ist halt wenigstens legal..