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ist das zu Tief?

F-H-Tuning
  • Themenstarter

Hey Leute,

ich glaube Ich habe da ein problem, oder was meint ihr?

oder geht das noch ? was sagr denn der Tüv dazu?



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ich denk, da wirds eng...

eigentlich zu tief, aber liegt im ermessen des prüfers


Also wär ich ein Prüfer, ich würds dir nicht eintragen... Damit bist du nur ne Verkehrsbehinderung und alleine das is gesetzlich gesehen schon ein grund das Fahrwerk nicht einzutragen... Überleg mal was die leute hinter dir fürn spaß haben, wenn du in ner 30-Zone stunden dafür brauchst um über die huckel zu kommen (wenn das überhaupt noch geht)! Also: Kannst es vergessen! Das gesetz schreibt vor das der wagen soviel bodenfreiheit hat, das du keine gefahr darstellst... deine felgen sehen auch ziemlich klein aus, damit bist du bestimmt unter den vorgeschriebenen 50cm bei der lichtaustrittskante... ein weiterer grund, warum dir das ganze so nicht eingetragen wird!



Hi, ich denke früher oder später wirst du dir die Schürze abreißen...
Da reicht ja schon ein abgesenkter Bordstein für.
MfG
k_jetpolo


F-H-Tuning
  • Themenstarter

Vorne ist es auch nicht anders,
beim Bremsen test sehe ich schwarz,
da liege ich bestimmt auf


gelöschtes Mitglied

    Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

    In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

    die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
    den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
    Straßenbau
    anzuwenden.
    Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.


    die ist von ingo noak oder? hatte ich auch mal auf meinem 3er der letzte dreck. passt gar net. bin am jeden bordstein hängen geblieben auch beim schräg runter fahren . nordschleife (brünchen) brauchste gar net rein da hab ich mir die ab gerissen.


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    @Cyres

    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    was fährst du denn für ein Jeep ?


    Um das mal zu verdeutlichen: Einem Kollegen wurde mal die Karre stillgelegt, weil Ölwanne und Ölschraube schleifspuren hatten...



    Kommt auf den Prüfer an ... ich würdes nich abnehmen.

    Das mit dem Merkblatt stimmt schon ... aber ich kenn das bissl anders, 11cm bei festen teilen, 8cm bei elastischen. Aber wie gesagt das ist nen Rundschreiben mit EMPFEHLUNGSmindestabständen.


    Achja und zur mindestbodenfreiheit: Was das merkblatt sagt, is im grunde erstmal egal... Da können die prüfer sich nach richten, müssen sie aber nicht... Ein im vernünftigen Maße tiefergelegter polo (ich geh jetzt mal von max. 60/40 mit 14"-Felgen und originalen Stoßstangen aus) kommt wenn man nicht gerade drauf zurast problemlos über jeden geschwindigkeitshuckel... natürlich muss man langsam drauf zu fahren... bei sportwagen ist es nicht anders (beobachte mal die Z3, MX-5, etc), die haben auch von werk aus weniger bodenfreiheit als alltagsautos und man muss ein bisschen mehr auf die verminderte bodenfreiheit achten...


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    Ihr kommt fast alle aus dem Süden stimms, ich habe kolegen die haben ein Fahrwerk von 110/90 und der schleift auch und ist immer noch auf der straße!


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    und was ist mit Lambogini ´s die sind unter 5cm


    aus dem Süden kommt von denen die geantwortet haben wohl nur einer

    und 110/90 ... haste ma nachgemessen ?


    Ich komm ausm Norden! Aus Onabrück um genau zu sein, hier wird penibelst auf Verkehrssicherheit geachtet (Die Pagenstecher Str. und der Car-Freitag wird vielen ein begriff sein *gg*)!


    Zitat:

    und was ist mit Lambogini ´s die sind unter 5cm


    Das ist was ganz anderes weil solche hersteller sondergenehmigungen haben die du als normaler autofahrer nie bekommen würdest.


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    meinst du ![Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • und du denkst das is was offizielles? kannste vergessen ...


    also ich weiß jetzt nicht genau wie tief ich hinten bin aber bei mir wurde das abgenommen von der Dekra! Was willst du den überhaupt eintragen lassen Stoßstange oder Fahrwerk oder alles gleichzeitig? Als ich die Heckstoßstange Eintragen lassen hab hatte ich allerdings noch Winterreifen drauf soweit ich mich erinnere.


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • due Haupt seite, ist 13 Km von mir !


  • Das ist schön und gut, trotzdem glaub ich nicht das diese Tüvabnahmen wirklich offiziell sind ... aber wenns klappt ich sag nix.


    Eingetragen kriegst du es immer irgendwie, notfalls über Kontakte oder im Tuning-Laden... Nur selbst wenn es eingetragen ist, heisst es ja nicht das alles ordnungsgemäß is! Letztendlich entscheidet die Rennleitung was sache is... Und selbst wenn man die bodenfreiheit ignoriert, du kommst unter die gesetzlich festgelegte 50cm lichtaustrittskante... Ne Sondergenehmigung, die es bei den dicken Sportwagen gibt, is noch was anderes... Ich würds echt mit größeren rädern versuchen wenn es unbedingt diese stoßstangen sein müssen.. vorallem sind so kleine felgen eh nurnoch was für die eisdiele, aber nicht für den alltag!



    und selbst wenn das bei hotweels dingens klappen ´´sollte´´ machen die ihr geld reiben sich die hände und die polerei mit ihrer straßen kontrolle ums eck sagen dann du musst dein auto vorführen und dann schaut sich das ein unabhäniger prüfer nochmal an und der findet was glaub mir und dann ärgerst dich erstmal:

    geld für die tolle eintragung bei hotweels
    busgeld
    nochmal tüv kosten und und und und........ war bei mir auch mal der fall wo ich mien golf 1 cabrio noch hatte hat zum glück tiefere domlager drinne gehabt wo ich auf die schnelle rausbekommen hab wegen 8mm hat ich nochmal glück also lass es lieber sein gruß ralfi


    p.s. an alle weis eigentlich einer genau bescheid wie die bestimmungen sind was tieferlegen angeht ? ``bitte nicht in falschen hals bekommen´´ ich sag mal die wenigsten da heißt es 10cm mindestabstand da 7cm und wo anders 5cm dann kommt die sache mit licht und schei.. noch dazu bevor ich was tiefer leg geh ich zum tüv oder zur dekra und erkundig mich auf was ich achten muss und selbst die erzählen einem einmal das un einmal das


    Zitat:



    p.s. an alle weis eigentlich einer genau bescheid wie die bestimmungen sind was tieferlegen angeht ? ``bitte nicht in falschen hals bekommen´´ ich sag mal die wenigsten da heißt es 10cm mindestabstand da 7cm und wo anders 5cm dann kommt die sache mit licht und schei..


    Joar ich weis was ich hier darf bzw wie tief ich hier darf - oder auch nich nich darf


    Zitat:

    p.s. an alle weis eigentlich einer genau bescheid wie die bestimmungen sind was tieferlegen angeht ? ``bitte nicht in falschen hals bekommen´´ ich sag mal die wenigsten da heißt es 10cm mindestabstand da 7cm und wo anders 5cm dann kommt die sache mit licht und schei.. noch dazu bevor ich was tiefer leg geh ich zum tüv oder zur dekra und erkundig mich auf was ich achten muss und selbst die erzählen einem einmal das un einmal das


    Es gibt nur die Bestimmung mit der Lichtaustrittskante (ab einem bestimmten Baujahr, ich meine '89) und die Bestimmung, das man im Alltag gut zurecht kommen muss, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern... Achja und für den Restfederweg gilt das man 20mm Federweg bei voll beladenem Fahrzeug hat! Ich sitz was die StVZO betrifft direkt an der Quelle, meine Freundin arbeitet in ner Anwaltskanzlei und ihr Chef is Anwalt für Verkehrsrecht...

    Wie die Rennleitung das ganze handhabt is dann natürlich wieder ne andere sache... Gibt ja schon ne menge arschiger bullen! Aber sofern man nix zu befürchten hat, fährt man mit der mängelkarte zum tüv und lässt sich das abstempeln das alles in ordnung is!


    F-H-Tuning
    • Themenstarter

    und was ist damit?


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    Wie hast dass denn gemacht? Ich meine, der Wagen ist ja Super-Tief, aber in den Radkästen ist ja noch massig Platz. Wie ist es denn mit grösseren Felgen? Dann wär der Wagen was höher und die Radkästen wären auch was ausgefüllter.


    ok ich gebs auf mach halt.


    Fahr doch einfach zum TÜV/Dekra lass es Abnehmen und Fertig wirst ja schon sehen ob sie es dir Eintragen oder nicht ich würde sagen ja wie gesagt bei mir gab’s auch keine Probleme bei der Dekra.


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