Hi Leude,
darf man das oder darf man net? Würde es gern dürfen...:P
Habe allerdings keine Blinker in den Außenspiegeln.
Legiotim? Ja oder nein?
LG Sascha
ich sag ja ,gab glaub auch polos ohne seitenblinker in den kotflügeln !
Ja du darfst, erst ab einer bestimmten breite des Autos brauchst die, kein plan wieviel aber beim Polo darfst du sie entfernen
mfg
also Legitim?
will jetz net extra wegen so ner Kleinigkeit zum TÜV fahren
Also ich hab mal gehört das es nach bestimmt Baujahren unterschieden wird.
soll heißen...?
Ist legal, den 2f gabs mit und ohne Seitenblinker ab Werk
es wurden ab einem bestimmten bj alle mit seitenblinker ausgerüstet aber kannst sie wieder weg machen, sonst ruf doch beim tüv an musst ja deswegen nicht vorbei fahren
mfg
Zitat:
Ist legal, den 2f gabs mit und ohne Seitenblinker ab Werk
Alles klar. Dangöööööööööööö
Nochwas. Des Kabel mit Birne leg ich des Grad in den Längsträger rein, oder abschneiden? Wohin mit dem Ding?
Meiner hat zB keine dran
Wer will nachweisen das Du jetzt die Seitenblinker entfernt hast?
Solange das Kabel nicht irgendwo in der Weltgeschicht rumbaumelt merkt es keine Polizei und kein TÜV.
Hatten die, wo keinen hatten, nich son komisches Emblem drinne? Mein Schlacht Polo daheim, hat z.B. keine drinne, da issn "GT" Schild drinne
Nö, bei mir war alles zu, kein Loch für Blinker oder Embleme vorhanden.
ich glau gab beide varianten !
ich weiß das es welche gab ohne schild und ohne blinker !
also clean !
Alles klar. Und selbst wenn...legal, illegal...scheißegal
Wird schun klappen:P
Danke jungs (und mädels)
So wie meiner, die Sparversion eben
Hehe Saschi hast meinen nit genau angeschaut?
Meiner hat so ein Rotz auch nit
Also für alle die es interessiert: Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger sind seit 1.1.1992 bei allen PKW Pflicht.
Meiner Meinung nach gab es kaum Ausnahmen für Baureihen die schon vorher gebaut wurden und keinen SB hatten.
Also ich hab auch keine mehr dran... Und mal ehrlich,sehen tut es ja keiner dass da mal welche waren!
Zitat:
Also für alle die es interessiert: Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger sind seit 1.1.1992 bei allen PKW Pflicht.
Meiner Meinung nach gab es kaum Ausnahmen für Baureihen die schon vorher gebaut wurden und keinen SB hatten.
^^ Jo würde ich in dem Fall auch machen, wenn deiner älter als 1.1.1992 ist kannste die Dinger aber ohne Probs. wegmachen,
denn da greift die Regelung die theOrange nannte noch nicht.
War heut bei den blauen. Is Pflicht. Aber er meinte: Wo kein Kläger da kein Richter. Evtl kanner se "Austragen" da will er sich schlau machen. Andernfalls Risiko.
LG Sascha
kannste auch wegmachen - solange dann auch das loch bzw die halterung für die dinger weg is ...
http://www.polotreff.de/html/show_...7255_1.html
schon bei mehreren verschiedenen tüv/dekras gewesen ohne probs ...
Ich war extra damals beim Tüv und bei einem 6n kann man die Seitenblinker in den Kotflügeln an der Seite weg lassen wenn
a: die vorderen Blinker Vorhanden sind .
Bei einem 6n ist der Streuwinkel zur Seite so gegeben das man auch nur mit den Vorderblinker auskommen kann .
Hatte damals hier auch ein Schreiben von der Dekra eingefügt da ich ja Online mich zuerst Informiert habe .
Bei einem 2F müsste der Abstrahlwinkel auch gegeben sein .
Bei meinen golf 4 darf ich es nicht mehr machen da die Blinker nur nach Vorne Strahlen . Wenn ich da den Seitenblinker weg Cleanen würde müsste ich Blinker in den Spiegelm verbauen ...
Kommt dann halt auf die Prüfzeichen der vorderen Blinker an, Forntblinker haben die 1, Seitenblinker die 5, beid en Kombinationen müsste dann also die 1 u. die 5 stehen.
is so wie grave sagt die mulden müssen wech sein!
unser tüv man hat gesacht wenn blinker wech sollen müssen die mulden zu sein als wär nie was gewesen
weil mulde vorhabnen muss laut gesetz was drinne sein
keine mulde > kein blinker > kein ding
Ohne dir zu nahe zu treten, das ist purer Blödsinn. Es gibt klare Vorschriften und die sind einzuhalten. Wenn ich mir fdie Frontscheinwerfer wegmache und das alles einebne das ist es wohl nach eurer Logik auch legal oder wie?
Fakt ist das ab 1.1.1992 Seitenblinker Pflicht sind, kann sein das beim TÜV keiner unbedingt drauf achtet oder ein Auge zudrückt aber wenn man drauf aus ist ist es Erlöschen der Betirebserlaubnis, macht 3 Punkte und entsprechende Geldstrafe.
also ich war bei verschieden die sagten mir das is ned so wild keine seitenblinker zu haben...
bei den richtigen blinkern vorn und normalen scheinwerfern is des was anderes...
hatte ja einen der wollte ne abe für meine angel eyes usw aber seitenblinker waren dem egga der hat nur gefragt hatte der mal welche und ich sagte ja sicher...
naja was solls... ich kann nur aus erfahrung sprechen und sagen das es bis jetzt niemanden interessiert hatte...
ich wär auch bereit mir seitenspiegel mit blinker zu kaufen ... wen es mal schöne geben würde!
Da geb ich orange schon recht, genau das hat mein Tüver heut auch gesagt. Ihm wärs egal, auch bei der HU, nur wenn die Grünen mir ans Bein Pissen wollten, könnten die sagen:"Jaaaaa halt Herr Weber, ihr Auto is Bj 09.93 ab 01.01.91 sind Blinker Pflicht...tja tut uns Leid..."
LG Sascha
@ 2F G40
Sachlage erkannt!
Ich hab zwei "Rennleiter" in der Kundschaft und beide sagen ... es gibt Kollegen, die machen sich einen Spaß daraus uns auf "Teufel komm raus" auseinander zu nehmen, und es gibt welche, die sehen das nicht so eng...