was ist wenn die reifen ca. nen halben bis ganzen centimeter ausm radkasten rausstehen. bekommt man die so noch eingetragen?
wenn du genug gezogen un gebördelt hast und nix schleift, dann wahrscheinlich schon! liegt aber immer im ermessen des prüfers...
Hi
wie marc schon sagte liegt das im ermessen des Prüfers. Aber bis 1 cm bekommst im normalfall noch eingetragen!
gruß benna
die lauffläche darf nicht rausstehen... ansonsten darf der reifen raussetehn..
achso die lauffläche steht nicht raus...
danke!
mal sehen was der prüfer sagt
wie bommer schon sagt... lauffläche sollte abgedeckt sein... dann gibts keinerlei probleme jedenfalls mit der bereifung.