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Sind selfmade Standlichtblinker erlaubt

2F-Style
  • Themenstarter
2F-Style's Polo 2F

Hallo Leutz!

Also ich hatte mir in den Kopf gesetzt, ein zusätzliches "Standlicht" in meine Blinker zu bauen. Habe ja weiße Blinkergläser. Ich wollte von hinten leicht das Gehäuse anbohren und dan 2-3 LED's pro Blinker einbauen. Jetzt ist die Frage ob das überhaupt erlaubt ist (ich bin der Meinung ja, denn z.B. einige Volvos/Japsen ham da auch so ne Begrenzungsleuchten). Ich habe auch mal gehört, dass 6 Beleuchtungseinheiten vorne erlaubt sind (Hauptscheinwerfer, Nebler und 2 weitere). Wer kann mir sagen ob das ok ist oder ob das Ärger gibt mit de Grünen? Und muss ich das dann bzw. kann ich das dann überrhaupt eintragen lassen?

Gruß, Nilz



gelöschtes Mitglied

    hm hab auch Standlich in den blinkern, und die blinker blinken da drin auch noch, War zur HU , der hat nich gesagt! die bullen auch nie,wurde 2 ma angehalten und unzählige male waren die gegenüber an der ampel.also hier bei mir sagt keiner was.. wie es bei dir is weiss ich nicht...


    gelöschtes Mitglied

      so sieht das dann aus, ist aber glaube ich nicht erlaubt...



      Bild060.jpg
      Bild060.jpg

      Ist definitiv nicht erlaubt!


      Nee, erlaubt ist das nicht. Alle beleuchtungseinrichtungen müssen eine E-Nummer haben. Aber die Bullen sind blöd. Die suchen bei einer Kontrolle 2 Stunden mein Auto ab und finden nix. Das war mit meinem alten Polo, der hatte selbstgetönte Heckleuchten im GT Style. Hab echt gut gezittert aber meinung nach sind die zu blöd. Leuchten mit der Taschenlampe direkt drauf und sehen das nicht.


      2F-Style
      • Themenstarter
      2F-Style's Polo 2F

      Moin Moin!

      Habe mich mal bei Ebay umgeschaut. Ihr kennt doch bestimmt die Klarglasblinker für Golf I und II. Die sind oft auch mit Standlichtfunktion (ist einfach ne Standlichtbirne mit eingebaut) und haben ein E-Zeichen, sind also eintragungsfrei. Wenn ich das jetzt bei mir halbwegs professionell nachrüste mit einer Standlichtbirne statt LED's, können die doch eigentlich nichts sagen oder? Ich meine, die Blinker haben dann ja immer noch ein E-Zeichen

      MfG Nilz


      grashalm
      • Administrator
      • polotreff.de Team
      grashalm's Polo 6N

      Verringert vielleicht das Risiko, ist aber trotzdem nicht erlaubt.
      Wenn "sie" das rausfinden biste gear***. Musst du wissen ob es dir das wert ist.


      Die Klarglasblinker sollten auch als Standlicht und Blinker in einem geprüft sein und müssten dementsprechend eigentlich zwei E-Zeichen drauf haben.
      Ansonsten ist eine Änderung eines geprüften und abgenommenen Teils im Bereich der StVZO nicht zulässig!


      2F-Style
      • Themenstarter
      2F-Style's Polo 2F

      :( och menno, diese dämlichen paragrafenknallis können einem den spaß auch immer wieder verderben



      Naja willste wirklich wie nen Christbaum durch die Gegend fahren?
      Wenns solche Gesetze und Paragraphen net gäbe würden hier Kisten rumfahren das es ne Schande wär.


      2F-Style
      • Themenstarter
      2F-Style's Polo 2F

      tja ich steh auf christbaumstyle


      @the orange
      Die Klarglasblinker mit dem integriertem Standlicht brauchen nur ein E-Zeichen...ist wie bei zum Beispiel meinen Scheinwerfern. Haben auch nur ein E-Prüfzeichen obwohl er 3 verschiedene Leuchteinheiten hat (Abblend-, Fern- und Begrenzungsleuchten).


      Ok, dann sollt es aber ein anderes sein als bei Blinkern ohne Standlicht, oder? Da die ja anders geprüft werden sollt es ne andere E-Nummer geben, denk ich mal.


      hm eigentlich nicht...die Nummer hinter dem E steht ja für das jeweilige Land der EG, wo das Teil geprüft wurde...is halt alles bissl kompliziert


      Ich bau mir auch welche rein,jetzt die Tage.So en Glassockel.Ich weiß die sin nicht erlaubt,aber bau mir zusätzlich en Kippschalter ein.
      Gruß Mathias.


      gelöschtes Mitglied

        Es gibt doch einen Paragrafen in der STzVO der besagt das Seitenbegrenzungsleuchten in einer bestimmten Höhe erlaubt sind. Man darf sich so viele dranballern wie man will, die müssen nur orange (gelb) sein.
        Ich hab auch 2 Leds in den Blinkern und das ist ja im Grunde nichts anderes als Seitenbegrenzungsleuchten. Es schränkt auch nicht das Blinklicht ein und das Blinklicht ist auch deutlich noch als Blinklicht zu erkennen.
        Also ist es eigetnlich legal find ich
        Gruß Olli


        Da du aber net einfach an deine Leuchten rumbohren und die verändern darfst ist es illegal. Eine Leuchte wird immer entsprechend ihres Verwendungszweckes geprüft und die Blinker beim Polo sind nunmal Blinker und keine Kombi aus Blinker und Standlicht geschweige den SML.


        wenn se weiss leuchten sagt keiner was.... aber nix mit led´s


        Ich hab seit Jahren mein Standlicht in den Blinkern vorne drin, bis jetzt gab es keine Probleme. Ich hab allerdings zur Vorsicht eine kleine Schaltung eingebaut das die Standlichtbirne ausgeht wenn ich blinke und erst wieder angeht wenn der Blinker aus bleibt. Dadurch sieht man deutlich wenns blinkt und es gibt keinen Farbwechsel von Weiß auf Orange sondern wie gehabt an und aus.


        2F-Style
        • Themenstarter
        2F-Style's Polo 2F

        @ electronic_green

        kk und wie sieht deine schaltung aus? einfach ein relais genommen oder wie?

        Gruß Nils


        2 Relais mit Diode und Kondensator, dadurch geht die Schaltung nur wenn Licht an ist und das Relais das die Standlichtbirne abtrennt bleibt auch in der "Blinkpause" angezogen.


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