So hab mir fast alles im forum durch gelesen wegen bodenfreiheit und bin nich schlauer geworden.
wie viel bodenfreiheit muss mein polo mindestens haben(laut TÜV)?
ich hab kein fahrwerk/tieferlegung drin und habe jetzt schon nur noch 13cm frei.
wie ist es bei euch? wie viel bodenfreiheit habt ihr?
also gesetze zur bodenfreiheit von spoilern gibbet nicht! aber deine restlichen teile am unterboden müssen 8 cm haben und deine scheinwerferunterkante bzw lichtaustrittskante darf ned unter 50cm kommen! aber bei deinem bodykit würd ich dir ein 60/60 fahrwerk empfehlen da die schürze vorne etwas höher kommt als bei 60/40!
ich hab 11cm bodenfreiheit
@ Red Star
wenn ich 60/60 nehme bin ich aber unter den 8cm.
ich hab mal was gehört von 11 für nicht bewegliche teile und 8 für lippen und so
Ich hab mich letztens mal darin schlau gemacht bei der Polizei !
Die haben gesagt ....
Unterkante Scheinwerfer muss 50 cm zum boden sein , allerdings NUR wenn man ein Gewindefahrwerk hat !
Hat man kein Gewindefahrwerk hat man 5 cm spielraum , quasi 45 cm unterkante !
Und man muss ein Gegenstand der 8 x 8 cm überfahren können !
Mfg
René
@ VW-POLO_G40
is das deutschlandweit oder nur regional?
ich meine wissen das alle bei der polizei?
Zitat:
@ VW-POLO_G40
is das deutschlandweit oder nur regional?
ich meine wissen das alle bei der polizei?
na da würde mich aber nen § oder so interessieren wo das steht um den restlichen die es nich wissen das zeigen zu können, das wär ideal, grad mit den 45 cm...
@VW-Polo_G40
möchte mal gern wissen wo das steht! Mein Kumpel ist mit seinen 60/40 und 175/50 R13 bei 46cm...
lol, der hat dich sicher veräppelt, als wenn gewinde und kein gewinde ne rolle spielen würde
50cm Lichtaustrittskante, dat zählt, sonst is alles andere richtlinie
Zitat:
lol, der hat dich sicher veräppelt, als wenn gewinde und kein gewinde ne rolle spielen würde
50cm Lichtaustrittskante, dat zählt, sonst is alles andere richtlinie
Aber bei solchen Aussagen ist doch eigentlich die erste Frage "Wo steht das?"!
genau dess muss doch in der stvo stehen oder? wenn dess so ist werd ich mir son buch zulegen und ins auto packen und mit post-it´s alle paragraphen markieren die notwendig sind!
@Red_Star_Tuning
Da brauchste doch bei deinem Auto mindestens einen Post-it-Block
naja eigentlich ned aber is doch egal je mehr post-its da drinne beppen umso besser siehts aus! und wenn der noch meinen ordnner mit den eintragungen und abe dazubekommt dann kontrolliert der mich ned-mehr so schnell beim unfall hat der schon dess gesicht verzogen alser den ordner nur sah! naja so hat er au kontrolliert einfach nur geguggt und fertig war dem völlig wurschd!
Hi, also ich hab gewindefahrwerk drin und 14" felgen drauf! Hab jetzt meine Frontschürze mittels GFK umgearbeitet und habe nun vorne knapp 4 cm Bodenfreiheit und an den seiten ca 6,5 cm freiheit, genau wie hinten! Meine Scheinwerferaustrittskante liegt bei 43cm und ich hab da noch nie probleme gehabt! Das Kennzeichen muß nur 21cm von der straße entfernt sein!
gruß polocaust
naja spielt doch keine rolle ob du "noch nie probleme" hattest ! Wenn sie dich mal anhalten und der gute grüne was von seinem job versteht haste pech gehabt 50cm sind definitiv.
beim 6n mit 60/40 passt dess perfekt mit 50cm!
hm also bei nem 60/60 un 15" 45er sollten eigentlich keine probleme sein ... die csr schürze z.b. is 43cm hoch un bodenfreiheit sinds ca 7cm dann kommt noch ca 1,5 - 2cm blende unter den scheinis dazu, nach adam ries sind das 51,5 bzw 52cm ... also sollte man nen 70/70 fahren können ohne probleme zu haben ...
ich war scon öfter in ner kontrolle. Da aber das Fahrwerk vom Prüfer mit der Tieferlegung abgenommen wurde, restgewinde und radhauskante bis Radmitte können sie in der hinsicht nichts machen, weil sie sonst den prüfer anzweifeln würden!
Wenn im brief ne andere Tieferlegung steht wie drin ist, dann hast natürlich ein problem! Aber ich denke mal das alle hier nur das fahren was sie eingetragen haben!
endlich mal jemand der weiß, dass Adam, Ries heißt und nich Riese
was der prüfer gemacht hat ist egal ... das wär ja noch schöner Glaub mir, mit Geld ist alles (!) eintragbar, und es liegt im Ermessen der Polizei ob sie es anzweifeln oder nicht.
Ich hatte 3 cm Bodenfreiheit.Dann die Lippe abgerissen un hab momentan 8 cm,die Tage aber kommt ´ne neue Lippe widder drunner,dann hab ich widder 3 cm Bodenfreiheit.
Gruß Mathias.
schade hab den gesetzestext grad nicht gefunden... das was zählt ist Lichtaustrittskante 50 cm...
Alles andere ist nur empfehlung vom TÜV mit 8cm bodenfreiheit und hat keinen rechtlichen hintergrung... also50cm mehr nicht ist halt nur ne empfehlung... wenn ich den text noch find setzt ich den noch rein
aha....wer suchet der findet....
Also es gibt kein zu tief.
Es gelten lediglich die Höhe der Scheinwerferaustrittskante, des Nummernschildes vorne und hinten.
Alles andere ist eine Empfehlung vom TÜV und hat keinen rechtlichen Hintergrund.
StVZO :
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht :
Absatz 3 :
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2 :
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
So das könnt Ihr Euch ausdrucken.
@vw_polo 1. sollte man sowas wissen, vorallem wenn der gleich um die ecke geboren wurde un 2. bevor man irgendwas schreibt sollte man auch ma google befragen
also bei mir kommt nächste woche n Sportfahrwerk rein
das dumme is nur das ich n scheiss ATU pott hab der sehr weit unten hängt das heisst ich werd am auspuff weniger als 5 cm haben, ich hoff die tragen mir das trotzdem ein....
gruß
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Es gelten lediglich die Höhe der Scheinwerferaustrittskante.
Alles andere ist eine Empfehlung vom TÜV und hat keinen rechtlichen Hintergrund.
Warum sollen die deinen Auspuff nicht eintragen!?
Ist doch nicht verboten
die tragen dir dein fahrwerk ned ein wenns mit der rad/reifen kombination ned geht aber sonst juckt die dess ned!
@Polo6ng40
es geht lediglich um die bodenfreiheit vom auspuff, die is danach 5cm
aber ich hab des alles ez gelesen
es is doch scheiss egal wie tief! dess is doch wurschd es müssen deine reifen mit dem fahrwerk harmonieren evtl. bodenfreiheit hat den tüver gar ned zu jucken!