das tun sie
dann wirst du verarscht würd mir mal gedanken machen,,,
nene ich meinte die reifen passen zum fahrwerk da schleift nix usw
hm! wie ist das denn bei meinen felgen! im gutachten steht, dass sie zugelassen sind, solange das serienfahrwerk verbaut ist! wenn ich den nun tiefer lege, gilt dann mein felgen-gutachten nicht mehr? hab bis jetzt weder felgen noch tieferlegung eingetragen (kommt noch )!
hier mal der text von der dekra:
Zitat:
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
- die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
- den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
- den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
- Straßenbau
anzuwenden.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
bin mal gespannt was bei mir kommt hab knapp 7-8 cm frei und ca 50 cm lichtaustrittskante bei 60/40 und Rieger stoßi naja...
passt doch einwandfrei
naja ich hoffe mal nächsten monat gehts hoffentlich zum Tüv alles eintragen lassen
wird schon klappen
ich hoffe aber gleich erstmal ein paar begrenzungsgummis hinten rein knallen
ich war eben mal bei ATU gewesen die meinten ich bräuchte mindestens 10cm bodenfreiheit am tiefsten punkt am fahrzeug? das kann doch nicht wahr sein oda
Das is völliger Müll! Abba was verlangst du, wenn du zu ATU fährst? 8 cm is nen Richtwert abba kein Musswert, die 50 cm Lichtaustrittskante is wichtig, alles andere braucht dich nich zu interessieren...
ne !
da könnten aber viele karren einpacken Sind ja hier nich in Ösiland ...
Hi,
habe das mit den 50cm Lichtaustrittskante ja auch schon des öfteren gehört und frage mich seitdem wie zum Geier das zum Beispiel Leute mit nem Porsche 911 oder nem Lotus Exige machen. Die Dinger haben doch selbst mit Serienfahrwerk nie und nimmer 50cm.
Naja, was will man machen, letzten Endes finden die Men in Green doch immer was wenn sie wollen.
Greetz
Der Fuely (der 60/60 mit 185/50-14 fährt und noch nie die Lichtaustrittskante gemessen hat)
ja eben ich hab ihm auch gesagt er soll sich mal einige karren angucken da sind 10cm ja nixen....er meinte ja die haben alle gewinde drinne und schrauben den dann hoch und nachher wieder runter
is klar, ich häng da jedes mal unterm auto, wenn ich die grünen seh und schraub eben hoch spur und sturz stelln sich bei mir von selber wieder ein
Bei den Autos die von Werk aus so sind, is da irgendwie was anders, keine ahnung..
das hab ich auch gedacht also is schon mal klar....da fahr ich nich zum tüv hin
guuuuuuuuuuute Entscheidung
Dankööö
Es gibt nur eine Richtlinie die besagt bewegliche Teile (Spoiler,etc.) 7cm und alles andere 8cm.. Aber es ist und bleibt eine RICHTLINIE!
Richtig, einen Gesetzestext über eine verbindliche Mindestbodenfreiheit gibt es nur für SUV´s
was sagt der denn bei denen?