Hallo, ich habe zu meinen Polo 1,2l beim Kauf direckt die Gasanlage mitbestellt. Doch leider läuft diese nach 4 Werkstattaufenthalten immer noch nicht vernünftig, die letzten zwei tage hatte er auf der autobahn sogar kein gas mehr angenommen.... Wie sieht das jetzt aus wenn ich den Kaufvertrag wandeln lasse? Was dürfen die mir abziehen? Haben den Wagen für 10.000€ gekauft und bein seid dem 10.000km in 3 Monaten gefahren....
vielen dank für die Hilfe.....
gruß
thorsten
Da würde ich lieber direkt zum Anwalt laufen und Dich beraten lassen .
Beratung kostet bis zu 50€ und es wäre vom vorteil sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen .
Denke mal das Du hier keine Hilfreiche Antworten bekommen wirst da es ein Autoforum ist und ich mir nicht vorstellen kann das Du hier eine vernünftige beratung bekommen wirst .
Nutze erstmal goggle da gibst Du dann Wandlung des Kaufvertrages ein und da wirst Du direkt auf die seiten von Anwaltsforum kommen und wenn kannst du da nochmals Deine Frage stellen da kannst Du dir sicher sein das Du kompetente Antworten bekommst ...
Das ist zb. eine Seite :
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
grüsse Stephan
Am Anfang kann man nicht so einfach Wandeln. Erst muss der Hersteller Versuchen, dass er es wieder repariert. Wenn nach 3 Verscuhen glaub ich (was bei dir ja der Fall ist) das Fzg. immernoch nicht läuft kannst du es Wandeln. Dann wird ein Gutachten gemacht von deinem Fzg. von der Dekra oder vom TÜV wie viel es noch Wert ist
danke für die antworten.... ich gehe dann gleich mal zum Anwalt, das ist wahrscheinlich das beste
hey User,
bei einer möglichen Wandlung stehen dem Verkäufer zunächst mindestens 2 Versuche der Nachbesserung zu. Sollte der PKW dann immernoch einen erheblichen Mangel aufweisen, kannst du über einen Rücktritt vom Kaufvertrag nachdenken. Ein Abzug ergibt unter anderen aus einer [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar . Dabei werden die gefahrenen Kilometer für den Wert des Fahrzeugs in Rechnung gestellt, je nachdem wie hoch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Autos ist. Für dich könnte aber dagegen ein Anspruch aus Kapitalverzinsung in Höhe des Kaufpreises entstehen.
Gruß freakman88
bist aber bissle spät dran
man man immer diese leichenwecker