Hy also ich habe die RS 4 Stoßstange an meinem 6N und der Tüv meint er trägt die nur ein wenn das nummerschild an der stoßstange ist aber sie darf auch nicht in der Aussparrung der Stoßstange sein.
Ich habe aber schon viele gesehen die das so haben, was mir auch gefällt ist das das nummerschild in der Frontscheibe befestigt ist.
Wie stelle ich das an das ich die Stoßstange eingetragen bekomme aber das Nummerschild entweder in der frontscheibe ist oder in der Aussparung.
frohes Fest
Anderen TÜV probieren. Oder mal Dekra, GTÜ oder ne ähnliche Anstalt.
von welchem hersteller ist die rs denn und wieso wollten die die nicht eintragen?!? wegen der nummernschild mindesthöhe?!?
nummerschild in der frontscheibe kannste absolut knicken! das wird dir keiner gestatten! vergiss es!
wenn in der frontstossi ne aussparung ist dann kann das nummernschild da auch rein! wenn der prüfer stresst dann geh wie gesagt zu ner anderen prüfstelle...
mfg
ja aber wenn das nummernschild dann unter der mindesthöhe ist wird das echt schwer. deswegen frage ich ja auch wieso er sie nicht eingetragen bekommt.
also nummernschild hinter der scheibe hab ich ja nich nie gehört das des geht
das darf man vielleicht machen wenn aus irgendwelchen gründen das kennzeichen abgefallen ist..
sieht man auch oft bei leuten die ne probefahrt oder übergangsfahrt machen etc!
aber für den normalen gebrauch is das nix
ja das ist ja was anderes! nen bulle hat mal nen kollegen rausgezogen weil er auch kein bock hatte an seiner frontstossi rumzubohren...und hatts inne scheibe gelegt.....aber musste er rausnehmen....
Hi!
Also hinter scheibe kannste nummerschidl vergessen.
Wiso darf es nicht in die kennzeichenmulde ?ßdafür ist die ja da!
Wechsel mal den tüv!
wurde doch schon wieder alles gesagt du doppelposter...
mfg
also bevor es nur unötige post geibt.
Der Tüv trägt mir die ein aber ich will das Nummerschild nicht an die normale stelle sondern die Rs4 hat doch 3 Aussparung (Löcher) da will ich es in die Mitte machen aber der Tüv sagt nein. das geht nicht
trag die stossi ein und machs dann einfach da hin wo du es haben willst! mehr als ne verwarnung der bullen kannste nicht kriegen
mfg
solange es den gesetzlichen anbauvorschriften entspricht KANN er nix dagegen haben !
also
Mindesthöhe
Neigung
und Sichtbarkeit
hinten noch beleuchtung......
auch sollte dir KÜHLUNG nicht beeinträchtigt werden..... das dann aber ermessensache des TÜVies....also Prüfer wechseln !