So wir haben folgendes Problem.
Wir hatten vorher ein Weitec Fahrwerk mit 60/60 mm aber das war uns noch zu hoch deswegen haben wir auf der Messe ein Gewindefahrwerk von GT Cupline gekauft, runterschraubar bis 120 mm, Tüvbereich bei ca. 60-80 mm je nach Prüfer, eigebaut und eingetragen nach §21! Dann böses Erwachen, die haben uns den noch höher geschraubt wie er voher war!
Wir kommen uns vor als hätten wir ein Polo Country!
Wofür kauft man sich ein Gewindefahrwerk um es höher zu schrauben zu lassen! Eher andersrum!
Wer kann uns helfen?
Ich will den ja tiefer haben aber dann fällt die Betriebserlaubnis weg! Die haben von Radnarbe bis Cotflügel abgemessen 320 mm! Wenn ich den runter schraube fällt das der Polizei sofort auf beim messen!
dann schraubs halt teifer, ich versteh das problem jetzt nicht
Was hat das den mit der Achslast zu tun?
Ich bräuchte einfach ein Prüfer der über dem Teilegutachten einträgt! Aber wo finde ich ein?
dann schraub ihn so tief dass du ihn noch eingetragen bekommst nd lass die neuen maße eintragen, und wenn er schon so tief ist dann musst halt so rumfahren wie es ist oder ihn runterschrauben und halt so rumfahren, und das macht doch fast jeder zum tüv sein fahrwerk höher und danach wieder runter
und warum jetzt ratlos? kannst wieder verkaufen und des alte reinhaun ... ende des dramas
wer schreibt denn was von achslast?!?!
Im meinem Teilegutachten steht das ich so viel mm runter darf pro Achse!