Zitat:
§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein ist der Zulassungsbehörde zum Eintrag des Vermerks über die Betriebsuntersagung vorzulegen; bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der nach§18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.
(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnungen nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, §23 Abs. 2, den §§24, 27 Abs. 1 bis 3 oder §28 Abs. 3 Satz 1 je nach Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeuges
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Sorry XBM ich muss dich für dein Müll den du schreibst auslachen. Ich geb mich nur mit Leuten ab die was im Kopf haben un vor allem "normal" sin.Also viel Glück auf dem Wege normal zu werden.
Un außerdem,warum Ärger,wenn man normal mit einander umgeht un einen korrigiert un auf seinen Fehler hinweißt is des doch OK.
Polonarr bevor du hier andere persönlich angreifst solltest du bei dir selber anfangen ... das was du geschrieben hast ist auch nich das gelbe vom ei ...
wenn ich könnte würde jetzt hier
-closed-
stehen ....
seh ich genauso Grave, und deshalb
-->Thread close
es sei jedem noch einmal gesagt, nicht was sowieso eingetragen ist, is auch gleichzeitig straffrei, und auf einen abgeschrieben Paragraphen würde ich mich persönlich nicht verlassen...
mfg