Muss das FW ja eintragen lassen, meinetwegen mit 60/60. Nun will ich es aber so nach 2 Monaten wieder anders haben. Muss ich dann wieder zum TÜV und neu eintragen lassen?
Ja.
Greetz
XBM
hä!? das ist ja bescheuert. angenommen, man trägt es mit 60/60 ein, dann passt z.b. 40/40 doch zwangsläufig auch.
wasn das für ne abzocke
neu eintragen, wenn man es tiefer stellt, könnte ich ja noch verstehen, aber so...
Im Normallfall werden Höhe des FZGs, Abstand Achsmitte zu Kotflügel und Restgewinde eingetragen, das sollte deine Fragen eigentlich beantworten
Greetz
XBM
Naja typischer Fall von Bürokratie eben..
das finde ich aber auch lächerlich. wenn man das fahrwerk höher macht sollte es doch kein problem sein.
Hi!
ALso ich kann XBM nur zustimmen. Wenn man seine höhe wieder verändernt den muss man wieder einetragen lassen.
Bei mir wurde nur Radmitte bis zur Bördelkante einegetragen. Mehr nicht
das sieht doch eh keiner wie tief das is. da sagt man einfach, der hat sich noch gesetzt und feierabend.da würde ich nicht zum tüv rennen...