Im Forum gibt es widersprüchliche Aussagen, ob Original VW-Felgen eintragungsfrei sind oder nicht.
"… nur weils ne vw felge is , sind die noch lange nich eintragungsfrei.
fahre ja auch vw felgen."
"Dann wurde mir schriftlich mitgeteilt, das die alufelgen, die ab werk auf verschiedenen polo 2 und 3 (sprich die 86C und 2F Palette) verbaut wurden, automatisch bei allen 2er und 3er in der Fahrzeug ABE 292/1 /2 etc. mit aufgeführt sind und somit nicht eingetragen werden brauchen....
heißt auf gut deutsch :
serie sind stahlfelgen 4 1/2Jx13 mit 155/70/13 auf einem Polo 86C 2F Coupe....
nun baue ich mir die alten G40 Alus drauf vom 2er modell in 5 1/2Jx13 mit 165/65/13 (oder auch 175/60/13) und brauche diese nicht eintragen, da diese grösse bereits in der fahrzeug ABE (die auf dem Brief draufsteht) von werk aus aufgelistet ist..."
Was stimmt denn nun?
Hat jemand vielleicht die Grund-ABE 292/2 sowie Anlage 14 VW für mich (falls die Anlage 14 für meinen 92er Coupe 2F die richtige ist)?
Wenn die eintragungsfrei sind, besorge ich mir nämlich 5 1/2Jx13H2 ET38 Stahlfelgen (867 601 025 H) oder günstige Alufelgen (191 601 025 H / 867 601 025 L) für meinen Satz Reifen (165/65 R13).
Hier sind Angebaben seitens VW zu der zulässigen Umrüstung mit Serienfelgen eines 2F.
https://www.polotreff.de/forum/t/2...8#post2162127
Damit sollte das alles kein Thema sein die BBS bzw die 5,5Jx13 Alus von den verschiedenen 86c Modellen fahren zu dürfen inkl. der möglichen Reifen.
Danke, die 2 Seiten speicher ich mir. Die ABE hätte ich trotzdem gerne im Handschuhfach, um meine Höflichkeit gegenüber Behördenvertretern mit kategorisierten und nummerierten Belegen unterstreichen zu können.