Moin!
Ich habe mir gebrauchte OZ Racing Superturismo Felgen aus 2003 gekauft. Bei OZ habe ich das Gutachten angefordert und dort steht der Polo nicht drin...logisch, das Auto ist aus 2010.
OZ hat mir ebenfalls ein Traglastgutachten dazu gegeben. Ich habe mir das Gutachten der aktuellen Superturismo GT Felge rausgesucht, welche von den Maßen (8J x 17H2) und ET (35) identisch mit der älteren Superturismo Felge ist. Einziges Manko: die alte Felge hat eine Tragalst von 600kg und die neue von 650kg. Bricht mir der Unterschied das Bein oder ist das im Rahmen? Maximal Achslast ist beim 1.2TDI ist irgendwas knapp unter 900kg. Sollte doch von daher passen. 2 x 600kg macht 1200kg.
Da gleichzeitig ein neues TA taugtnix ( ) Gewindefahrwerk mit eingetragen werden soll, läuft die Abnahme auf eine §21 er raus (?).
Dem DEKRA Typ würde ich das Gutachten der älteren Felge + Gutachten der neuen Felge (als Vergleich, wegen den Maßen und der Reifengröße) + Tragfestigkeitsgutachten geben.
Würde mein Plan aufgehen? Hat damit jemand Erfahrung?
Nimm Kontakt zu dem entsprechenden Prüfer auf und erklär ihm was Du vor hast. Die letzte Entscheidung fällt immer am Auto, aber aus den Unterlagen und Gutachten kann er im Vorfeld ja schon eine Abschätzung machen, ob der Versuch lohnt.
Unterlagen hast du alle die du benötigst.
Traglast der Felgen im Vergleich zur zulässigen Achslast ist auch unproblematisch.
Theoretisch sollte das funktionieren, mit dem Eintragen nach §21.
§21 weil Fahrwerk und Felgen dann immer eine Einzelabnahme ist.
Wie schon hokuspokus schreibt, mit den Unterlagen zum Pürfer der das eintragen soll, der hat das letzte Wort.
MfG