Der 27. Geburtstag meines Schätzchens und die aktuelle Abgas-Hysterie haben mich aktuell mal wieder zum Thema H-Kennzeichen gebracht. Und wie jedes mal finde ich irgendwie keine für mich vollständig verständliche Antworten.
Ich verwende diese Liste vom TÜV-Süd:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Mögliche Problempunkte:
1. Felgen
Das sind - wegen diverser Beschädigungen und dadurch bedingter Unwuchten - letztens nochmals neu gekaufte ATU-Eigenmarken-Alu-Felgen. Was im Nachhinein betrachtet vielleicht etwas doof war, denn dazu heißt es:
"Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."
Die Reifen (155/70R13) und Felgendimension (4,5Jx13) werden nicht das Problem sein, aber diese Alufelge ist natürlich nicht "Originalausführung".
Ich habe mal im Verkaufsprospekt geblättert und dort sind nur die Leichtmetallfelgen Hockenheim in 5,5Jx13 und Zolder in 5,5Jx13 aufgeführt. Und diese - insbesondere letztere wäre ja passend - finde ich nirgends.
Was kann man da machen? Irgendwelche Standard-Stahlfelgen nehmen? Aber die sind ja auch nicht "Originalausführung". Oder reicht es, wenn die Felgen heutzutage von VW für das Fahrzeug vorgesehen sind ("Werksfreigabe")?
Anders gefragt: Wenn ich zu VW gehe und die mir Felgen mit Werksfreigabe für dieses Auto verkaufen, ist das dann für die H-Abnahme ausreichend? Oder ist man hier im Grunde vollständig auf den Gebraucht-Markt angewiesen?
2. Sitzbezüge
Quelle 1: "Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig. "
Quelle 2: "Eine Umrüstung der Innenausstattung auf Kunstleder/Leder oder andere Stoffe ist
möglich."
Es sind schwarze, für dieses Auto (ohne VW-Beteiligung) angefertigte Autoleder-Bezüge drin, also dieses PU-Zeug. Müßte nach Quelle 2 (Schellong) ja passen, oder?
3. Tank [Ich sehe gerade: Nur bei Krafträdern relevant?
Mein lila Polo mit 1.8ter Umbau , Steffan und Dotz Alufelgen . JVC Radio würde auch ein h Kennzeichen bekommen.
Wichtig wäre dein tüver mit dem solltest du reden denn die sind da alle bisschen anders drauf . In der Regel gilt zeitgenössisch 10 Jahre um s Baujahr Rum.
Technische Updates die zur Sicherheit gehören genauso wie Kat und klr werden immer genehmigt
Ich hatte jetzt Ende September keine Probleme...……...Hurra ….H
Das einzige was ggf. problematisch sein kann, sind die Felgen.
Bei dem Rest mach dir mal keinen Kopf!
Was die Felgen angeht...
Guck mal in die ABE/Gutachten rein - was steht dort für ein Prüfdatum?
Ist das Datum innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung deines Wagens, biste auch auf der sicheren Seite!
Gruß Basti
Dann habe ich gerade ein lachendes und ein weinendes Auge: Schön, daß das meiste unproblematisch ist, danke für die Info!
Aber mit dieser Klausel zum "zeitgenössischen" könnte ich gerade kotzen: Die Prüfung wurde laut "Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55202593" (TÜV Pfalz, heute TÜV Rheinland) am 7.11.2001 unterschrieben, Erstzulassung meines Autos war am 4.10.1991.
Ich nehme an, daß ich - zumindest nach dem genauen Datum - damit über 10 Jahre liege, oder habe ich Glück und es zählen die Kalenderjahre?
Ich frage mich auch, von wann die ABE und von wann das Gutachten eigentlich ist ("Gutachten zur ABE Nr. 42781"), denn wie oben geschrieben bekommt man vom "Hersteller" (ist nur eine ATU-Marke) nur diese Anlage 2 zum Gutachten ( [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar ). Oder ist das das Gutachten? Ich bin irgendwie verwirrt, weil da ganz oben zwar Gutachten steht, darunter aber in Fettschrift Anlage 2.
Kann es sein, daß der 7.11.2001 also nur das Datum der Anlage 2 ist und das Gutachten vielleicht noch etwas älter?
Wäre super, wenn sich jemand die PDF-Datei mal anschauen und mir sagen könnte, ob ich weiter nach einem evntl. älteren Gutachten suchen soll.
P.S.: Hoffnung macht mir auch ein Satz auf der letzten Seite unter "Hinweise zum Sonderrad": "Die Nabenkappe und der Nabenkappensitz sind ab Produktionsdatum August 2000 geändert."
Das heißt ja, daß das Felgen-Modell grundsätzlich schon vor 2001 existiert haben muß...
Zitat:
Kann es sein, daß der 7.11.2001 also nur das Datum der Anlage 2 ist und das Gutachten vielleicht noch etwas älter?
Allerdings steht ja am Ende auch: "Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 1993." Und diese Anlage 2 / Gutachten / wasauchimmer hat ja genau 9 Seiten, also ist das vielleicht doch das Gutachten?
Ich schreibe da mal hin, vielleicht geschieht ja ein Wunder...
Ich kenn das bisher so, das diese Anlagen meistens Nachtragungen sind. Sprich Felge XY wurde zuerst auf bspw. Einem E30 geprüft.
Dann kommen die dann auf die Idee das der Lochkreis auch woanders passt oder auch ein "Zielfahrzeug" erst später zur Verfügung stand.
Da das eben mit den Fahrzeugtypen nach ner Zeit etwas unübersichtlich wird, gibt's dann ne Auskopplung für BMW, eine für VW, eine für Renault, eine für Toyota ... ... ...
Also auch Mal nach ner ABE für andere Marken mit selber KBA Nummer suchen.
Nachtrag ist immer später.
Hersteller fragen ob die nen Zweizeiler schrieb aufsetzen , die dir eben das Alter bezeugen.
Fertig
Zitat:
Also auch Mal nach ner ABE für andere Marken mit selber KBA Nummer suchen.
Ja das wird schon passen...
Da habe ich schon wildere Begründungen für H-Eintragungen gehört...
Gruß Basti
Denke auch, das wird gehen. Hängt aber wie immer am Prüfer, wie „flexibel“ der ist. Theoretisch hättest du die renaultfelgen ja mit einer Adapterplatte für den Lochkreis auch verbauen können innerhalb der 10 Jahre.
Bei mir hat mein Prüfer keinen großen Aufstand gemacht. Der hat eher nach meinem Radio geschaut (USB , Bluetooth oder so was) als nach den Felgen.
Ging bei mir ganz entspannt so durch, hat glaube ich nicht mal eine halbe Stunde gedauert.
@markuspolos
Das ist ja witzig, nach dem Radio? Da hab ich wie gesagt ja auch das volle Programm (DAB+, BT, USB), aber alles an der originalen Antenne. Hast Du denn so ein modernes Radio und hat der Prüfer das dann am Ende akzeptiert? In den Unterlagen vom TÜV steht ja, daß ein modernes Radio "akzeptiert werden kann" - allerdings nicht "muß". Nach welchen Kriterien das dann wohl wieder geht...
Kenne mich mit Felgen echt nicht aus, aber die von Dir angesprochenen Adapterplatten wären doch gar nicht nötig gewesen, oder? In beiden Dokumenten steht 100 mm - von daher...nur der "Mittenloch-Durchmesser" ist mit 57,1 etwas kleiner bei Renault (statt 60,1 beim Polo).
Wenn ich noch eine kleine Frage nachschieben darf:
Ich überlege, die Bremsscheiben zu wechseln, da diese nach meiner Messung einen Pendelschlag haben (etwas über 0,08 mm), würde das aber nochmal von der Werkstatt prüfen lassen. Und nun denke ich an diese ATE Powerdisks als Ersatz.
Würde denn sowas bei der H-Prüfung Probleme machen? ATE stellt eine ABE zur Verfügung, allerdings gibt es die Dinger ja erst seit 2013, wenn ich das richtig gesehen habe. Sollte ich das lieber lassen? Denn diese Reinigungsrille ist ja schon optisch sehr auffällig.
Hallo.
Nein, ich habe noch ein relativ altes Radio drin. Kein USB oder sonst was. Nur CD Wechsler. Von daher ging das.
Am besten sprech mit dem Prüfer wegen der Bremsscheiben. Der muss das ja eh abnicken. Oft gehen auch neue Sachen, wenn es der Sicherheit dient.
Die haben ja immer einen gewissen Ermessensspielraum.
Grüße
Markus
Radio mit USB war meinem tüver egal.
Und warum Powerdisk s? Rennwagen?
Ich fahre an meinem Wagen mit den normalen ATE s ganz gut.
Und bin nicht zimperlich
All deine Fragen kann dir am besten der beantworten , der es abnehmen soll.
Weiiilllllll das sein JOB ist.
Im Internet steht soviel unterschiedliches bei uns würde der TÜV Nord nichtmal einen Satz zu meinem Auto sagen , der bei der Dekra war da richtig gut drauf.
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Zitat:
Und warum Powerdisk s? Rennwagen?
All deine Fragen kann dir am besten der beantworten , der es abnehmen soll.