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Polo 86c 2f, Anhängelast gebremst / ungebremst ?

hssjc
  • Themenstarter
hssjc's Polo 2F

Hallo Leute,
Ich habe mir nun eine neue AHK mit E-Nummer für meinen Polo BJ. 1992 Steilheck zugelegt.
Wie sind denn die Anhängelasten für gebremste / ungebremste Anhänger ?

Gruß Till



Sorry aber ein bißchen Google und du hättest deine Antwort leicht selbst finden können, ich habe habe dafür nichtmal 30 Sekunden gebraucht...

Max Anhängergewicht, gebremst : 650 kg
Max Anhängergewicht, ungebremst : 410 kg

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Naja, da liegst du auch nicht so wirklich richtig...
    Mit der originalen AHK stimmen deine Werte, wenn man aber z.B. ne After-Market Kupplung besorgt, kann man z.B. auch mal ebend 1000kg ziehen, wie bei der von "Auto Hak".



    muss die nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
    Dann steht es da doch drin oder?


    Nein, die hat ne ABE und muss nicht eingetragen werden. Und in der ABE steht 1000kg. Die müssen natürlich gebremst sein. Ungebremst geht nur die Hälfte.


    Davon bin ich nicht überzeugt, das Fahrzeug müsste entsprechend "Aufgelastet" werden, wie es bei Wohnwagen so gang und gebe ist, dafür ist eine Abnahme erforderlich und nur weil der Hersteller der AHK sein Produkt bis Gewicht XY frei gibt, gibt es trotzdem eine Herstellersetige Vorgabe...


    Naja, das ziehbare Gewicht steht in den Papieren der Kupplung.
    Weder mein Twizy, noch mein Smart Roadster haben auch nur ein kg erlaubter Anhängelast, seitens Hersteller. Dennoch haben beide eine Anhängerkupplung (eingetragen) und dürfen 180kg bzw. 350kg ziehen.

    Die Kupplung für den Polo (Homolgation hier :[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • ) hat einen D Wert von 5,54kN. Das heißt das die Anhängelast bei 1230kg maximalen Gesamtgewicht des Fahrzeugs 1044,11kg betragen darf
    Das die originale Serienkupplung einen geringeren D-Wert hat, hat aber nix damit zu tun, dass man eine mit höherem Wert verbauen kann. Wir liegen hier ja weiterhin unter einem Verhältnis von 1:1 von Anhängelast zu Zugfahrzeug (maximales Gesamtgewicht). Passt also.

    Aber man darf ohne BE Führerschein (oder wenn man alt genug ist den "3") eh nicht mehr als 750kg ziehen...


  • das mit dem 750 kg stimmt so nicht:
    "Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 Kilogramm ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 Kilogramm wiegen. In diesem Fall darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten."


    Ah, danke für die Korrektur! Das steht im Netz auf einigen Seiten nicht wirklich eindeutig.
    Also kann ich wirklich die 1000kg ausreizen.



    Ebend.
    Das halte ich für etwas gewagt,
    Das zulässige Gesamtgewicht wird ja auch nicht Reifentragfähigkeitx4 berechnet. Dann könnte ich mir ja Transporterreifen draufziehen und nen Elefanten als Beifahrer mitnehmen.

    Hier ein Link zu einer Firma, die sowas vertreibt.
    Wichtig der fettgedruckte Satz unten.


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